Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass den Ratsmitgliedern die Erklärungen zu § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetzt vorgelegt worden seien. Die Ratsmitglieder werden gebeten, diese zeitnah auszufüllen (dies könne entweder handschriftlich oder per EDV-Ausfüllung geschehen) und Herrn Heitz vorzulegen. Es sei jedoch zwingend erforderlich, Herrn Heitz im Original unterzeichnete Erklärungen zuzuleiten.