Das Ziel, Ratssitzungen per Videostream öffentlich zu übertragen, wird nicht weiter verfolgt.


Abstimmungsergebnis:                                   8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/069 und bittet Ausschussmitglied Friemel um Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Friemel erklärt, dass die SPD mit dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage nicht einverstanden sei. Dieser sei ihr nicht konkret genug formuliert. Daher formuliert er den Beschlussvorschlag neu.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass Frau Roters sich intensiv mit der Thematik beschäftigt und die Informationen in mühevoller Kleinarbeit zusammengestellt habe.

 

Ausschussmitglied Lembeck erklärt, dass eine Live-Übertragung ausschließlich nur für Ratssitzungen keinen Sinn mache, sondern sie auch für Ausschusssitzungen gelten müsse. Er stellt die Frage, was passiere, wenn jemand nicht per Livestream aufgenommen werden wolle. Eigentlich müssten diejenigen gefragt werden, die es betreffe. Dabei bezieht er auch die gemeindlichen Bediensteten in seine Überlegungen ein. Wenn von diesen eine Übertragung nicht gewünscht werde, könne man das Ziel auch nicht weiter verfolgen. Daher gehe der Vorschlag der SPD-Fraktion ihm und seinen Fraktionsmitgliedern zu weit.

 

Ausschussmitglied Franz Schubert teilt mit, dass die Stadt Münster seit vier Jahren die Möglichkeit zur Übertragung habe, sie aber bisher noch keine einzige Sitzung übertragen habe. Das Einverständnis der Betroffenen sei daher im Vorfeld abzuklären, um nicht in eine Technik zu investieren, die anschließend nicht genutzt werde.

 

Ausschussmitglied Lethmate meint, dass derzeit noch kein Beschluss gefasst werden könne. Es solle zunächst geklärt werden, wer am Streaming Interesse habe und mitmachen werde. Es sei ihm noch zu ungenau, wie dies technisch umgesetzt werden könne. Er hält es für bedenklich, wenn nicht nachvollziehbar sei, wer virtuell teilnehme und zuhöre. Er sieht es als sicherer an, wenn man sich für eine Online-Teilnahme vor der jeweiligen Sitzung anmelden müsse. Es solle daher erst ein Konzept erarbeitet und dann darüber entschieden werden.

 

Bürgermeister Gottheil bittet um Wiedergabe des konkreten Beschlussvorschlages der SPD-Fraktion für die Aufnahme in die Niederschrift.

 

Ausschussmitglied Daniel Schubert fragt nach, ob die Ablehnung einer Person ausreiche, um eine Aufzeichnung zu verhindern.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass es mehrere technische Möglichkeiten gebe, z.B. eine Verhinderung der Bildaufzeichnung für einen einzelnen Tagesordnungspunkt oder aber für eine gesamte Sitzung, wenn einzelne Anwesende im Raum sich gegen Streaming aussprechen.

 

Ausschussmitglied Pirkl erklärt, dass beim Ausschalten der Kamera bei einzelnen Punkten während des Beratungsgangs eine spätere Mitteilung des Abstimmungsergebnisses keinen Sinn mehr ergebe.

 

Ausschussmitglied Mensing sieht das Interesse in der Bevölkerung nicht. Da die Protokolle Verlaufs- und keine Ergebnisprotokolle seien, könne jeder die Sitzungen gut nachvollziehen. Wer Interesse an einer Sitzung habe, besuche auch die Sitzung. Ausschussmitglied Mensing möchte grundsätzlich wissen, wer bei einer Sitzung zuhöre und ob etwas aufgezeichnet und womöglich später ins Netz gestellt werde.

 

Allgemeine Vertreterin Roters informiert über einen ersten Versuch des Rates in der Gemeinde Nottuln. Dort habe man wegen Widersprüchen aus den eigenen Reihen während des ersten Live-Streamings kurz nach Beginn die Übertragung die Sitzung abbrechen müssen. Außerdem müsse für ein solches Vorhaben die Geschäftsordnung angepasst werden. In Nottuln werde die Geschäftsordnung dahingehend geändert, dass jedes Ratsmitglied einmal in der Wahlperiode sein grundsätzliches Einverständnis erklären müsse, aber in jeder Sitzung bzw. für einzelne Tagesordnungspunkte das Recht habe, sein Einverständnis wieder zurückzuziehen.

 

Ausschussmitglied Rahsing stellt fest, dass es schwierig werde, da diese Möglichkeit nicht nur für Ratsmitglieder, sondern auch für die Mitarbeiter-/Zuhörerschaft gelte. Daher solle man erst diese Dinge rechtlich klären, bevor man an die technische Umsetzung gehe.

 

Bürgermeister Gottheil fasst zusammen, dass es zwei Handlungsoptionen gebe. Zum einen das Erstellen eines Konzeptes, zum anderen die Prüfung einer technischen Umsetzung. Sollte jedoch grundsätzlich kein Interesse an einer Realisierung bestehen, solle man keine weitere Zeit in die Umsetzung investieren.

 

Ausschussmitglied Lethmate möchte auch keine Sitzungen ins Internet stellen, ohne zu wissen, was damit passiert. Er bevorzugt eine namentliche Anmeldung der Zuhörer/innen. Er ist der Auffassung, dass eine Entscheidung davon abhänge, welches Modell gefahren werde. Ein neues Medium sei aber nötig, um politische Arbeit für die junge Bürgerschaft interessant zu machen.

 

Ausschussmitglied Lembeck möchte keine Entscheidung treffen, die auch für andere Bürger/innen Konsequenzen habe. Was einmal im Netz stehe, könne man nicht zurücknehmen. Es werde etwas aus der Hand gegeben, was eventuell auch Missbrauch nach sich ziehen könne. Seiner Meinung nach könne der Ausschuss allein nicht darüber entscheiden. Es müssten sich alle Ratsmitglieder einig sein.

 

Allgemeine Vertreterin Roters erklärt, dass weder der Ausschuss, noch der Rat oder die Verwaltung für alle entscheiden könne. In einem Konzept müsse es technisch möglich sein, Personen aus einer Sitzung in Bezug auf Ton oder Bild herauszunehmen.

 

Ausschussmitglied Pirkl erklärt, dass nur persönliche Betroffenheit Bürger/innen dazu animiere, an Sitzungen teilzunehmen. Aufzeichnungen würden eine zusätzliche Plattform schaffen, über die Ratsmitglieder angreifbar gemacht würden. Andere Verwaltungen hätten bei Erhebungen festgestellt, dass nur wenige Personen Sitzungen online anschauten. Die Zahlen würden sich im Promillebereich bewegen. Daher sieht er die Liveübertragungen eher kritisch.

 

Ausschussmitglied Franz Schubert stimmt zu, dass keine Kontrolle über die Sitzung im Netz mehr bestehe.

 

Ausschussmitglied Lethmate erklärt, dass die geringen Zuhörerzahlen kein Grund seien, auf einen Live-Stream zu verzichten, sondern eher ein Grund, der dafür spreche. Rechtlich hält er es für fraglich, ob der Datenschutz greife, da Politiker (sowohl Landes-, als auch Kommunalpolitiker) bewusst stärker im Fokus stünden. Er wolle sich dem Vorhaben nicht komplett verwehren, möchte aber vorher gerne wissen, welche Kosten damit verbunden seien.

 

Ausschussmitglied Daniel Schubert glaubt nicht, dass beim Live-Streaming mehr Interesse an den Sitzungen bei den Bürgern bestehe. Er positioniert sich klar gegen eine Aufnahme von Sitzungen.

 

Bürgermeister Gottheil fasst den Inhalt der bisherigen Diskussion zusammen. Er fragt nach, ob neben dem Antrag von Ausschussmitglied Friemel noch über einen anderen ggf. weitergehenden Beschlussvorschlag abgestimmt werden solle.

 

Ausschussmitglied Mensing möchte den Beschlussvorschlag derart umformulieren, dass das Ziel nicht weiter verfolgt werde.

 

 

Bürgermeister Gottheil lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Anschließend fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag: