Den in den Anlagen I bis IV der Sitzungsvorlage Nr. X/075 beigefügten Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage V beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken beinhalten.   

Der Planungsstand wird bestätigt.          

Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. X/075 in Anlage IX beigefügten Planentwurf zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von „Gewerbliche Baufläche“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis:                                   8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/075 und gibt Erläuterungen.

Es erfolgt eine Beratung dieses Tagesordnungspunktes TOP 7 zusammen mit dem nächsten Tagesordnungspunkt TOP 8, Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Südlich der Bahnhofstraße“.         

Ausschussmitglied Mensing fragt, ob es hier keine Probleme mit dem Immissionsschutz in Bezug auf die Wohnbebauung im nördlichen Bereich gebe.    
Fachbereichsleiterin Brodkorb nimmt Bezug auf den bereits rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schlattkamp“ und entsprechende Gutachten, die in diesem Zusammenhang erstellt worden seien. Sie verweist zudem auf die Abstandsliste, die Anhang zur Begründung sei. Die Wohnhäuser nördlich des Plangebietes lägen zudem im Außenbereich und seien immissionsschutzrechtlich wie ein Mischgebiet einzustufen. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mensing, welche Betriebe sich im Gewerbegebiet ansiedeln könnten, antwortet Fachbereichsleiterin Brodkorb. Sie verweist auf die Begründung, welches Gewerbe ausgeschlossen sei.
Ausschussvorsitzender Lembeck ergänzt, dass auch der Kreis Coesfeld in Bezug auf den Immissionsschutz keine Probleme sehe. Eine Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde sei nicht abgegeben worden.            

Ausschussmitglied Mensing geht auf die Entwässerung des Plangebietes ein. Er stellt fest, dass bei der jetzigen Planung das gesamte Niederschlagswasser über einen alten Molkereikanal in einen öffentlichen Vorfluter eingeleitet werden solle und nur bei Bedarf in das private Regenrückhaltebecken des Grundstückseigentümers eingeleitet werde. Er möchte wissen, warum nicht als erste Aufnahmemöglichkeit des Niederschlagswassers das private Regenrückhaltebecken berücksichtigt werde und erst nachrangig die Einleitung in das öffentliche Gewässer erfolge. Er sieht die Gefahr der Überlastung und Auslastung der öffentlichen Kapazitätsgrenzen, wenn auf der nördlich des Plangebietes gelegenen landwirtschaftlichen Fläche in Zukunft Gewerbe oder Wohnbebauung entstehen sollte. Die Gemeinde werde sich hier die Möglichkeit der Nutzung des Vorfluters nehmen, wenn sie einem Privaten ermögliche, das meiste des auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers dort einzuleiten.            

Fachbereichsleiterin Brodkorb und Produktverantwortlicher Wübbelt tragen vor, dass sowieso etwas passieren müsse in Sachen Regenwasserentwässerung, wenn auf der nördlich des Plangebietes gelegenen landwirtschaftlichen Fläche eine Bebauung stattfinden solle.

               
Die Fragestellung, warum in erster Linie der öffentliche Molkereikanal für die Ableitung des Niederschlagswassers in Betracht gezogen werde, solle noch mit den Fachplanern bis zur Ratssitzung geklärt werden.   
 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.    

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: