Die Verwaltung wird beauftragt, für die Beschäftigten der Gemeinde Rosendahl ein passendes Konzept zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement zu entwickeln und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Zur Umsetzung wird ein jährlicher Betrag von 40.000,00 € im Haushalt veranschlagt, der nicht voll an die Mitarbeiter ausgezahlt wird. Die Verwaltung wird zum Jahresende 2021 über die in 2021 durchgeführten Maßnahmen berichten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/072 und erläutert, dass die
Wichtigkeit in der Beratung von den Ratsfraktionen erkannt worden sei, es im
Haupt- und Finanzausschuss aber unterschiedliche Ansätze zur Umsetzung gegeben
habe. Daher sei der Beschlussvorschlag geändert worden.
Ratsmitglied Daniel
Schubert möchte den Antrag erweitern und folgenden Halbsatz in den Beschluss
einfügen: „es wird nicht bar an die Mitarbeiter ausgezahlt.“
Ratsmitglied
Gehling erklärt ihre Bedenken gegenüber einer betrieblichen
Krankenversicherung. Sie finde aber grundsätzlich eine Gesundheitsvorsorge
wichtig.
Bürgermeister
Gottheil erklärt erneut, dass nicht nur eine pauschale
Zusatzkrankenversicherung in die Überlegungen einbezogen werde, sondern die
gesundheitliche Vorsorge und individuelle Angebote für die Mitarbeiter erprobt
werden sollen. Es sei zunächst eine Testphase erforderlich.
Allgemeine
Vertreterin Roters ergänzt, dass über den Bericht auch eine Transparenz der
geplanten Maßnahmen gegeben sei.
Ratsmitglied Daniel
Schubert erklärt, dass es dann auch kein Problem mit der Erweiterung des
Beschlusses gebe.
Fraktionsvorsitzender
Lembeck möchte den Ansatz nicht zerreden. Es werde wahrscheinlich ein bunter
Mix aus unterschiedlichsten Angeboten zur Förderung der Gesundheit entstehen.
Es müsse Vertrauen in die Maßnahmen vorhanden sein, damit die Mitarbeiter diese
auch akzeptierten.
Bürgermeister
Gottheil betont, dass es ihm darum gehe, im Bereich der Gesundheitsvorsorge
überhaupt etwas Sinnvolles auf den Weg zu bringen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: