Den in den Anlagen I bis IV der Sitzungsvorlage Nr. X/075 beigefügten Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage V beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken beinhalten.   

Der Planungsstand wird bestätigt.          

Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. X/075 in Anlage IX beigefügten Planentwurf zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von „Gewerbliche Baufläche“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/075 und gibt Erläuterungen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt dazu, dass die Anregung von Herrn Mensing aus dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vom 11. Februar 2021 aufgenommen und die vorgeschlagene Änderung übernommen worden sei. Diese Änderung im Begründungstext sei auch bereits in Mandatos hochgeladen worden. Der Bebauungsplan müsse deshalb nicht geändert werden.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt für die Zuschauer, dass ein vorhandenes Regenrückhaltebecken genutzt werden könne und so das Niederschlagswasser zumindest nicht vollständig direkt in den Kanal eingeleitet werde. Damit noch Reserven für weitere mögliche bauliche Vorhaben im Einzugsbereich übrig blieben, solle teilweise über das Regenrückhaltebecken und teilweise über die Kanalisation entwässert werden.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: