Den in den Anlagen I
bis IV der Sitzungsvorlage Nr. X/075 beigefügten Beschlussvorschlägen, als
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis
genommen, dass die in Anlage V beigefügten Stellungnahmen von Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken
beinhalten.
Der Planungsstand
wird bestätigt.
Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. X/075 in Anlage IX beigefügten
Planentwurf zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl
zur Ausweisung von „Gewerbliche Baufläche“ mit Begründung einschließlich
Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/075 und gibt Erläuterungen.
Fachbereichsleiterin
Brodkorb erklärt dazu, dass die Anregung von Herrn Mensing aus dem Planungs-,
Bau- und Umweltausschuss vom 11. Februar 2021 aufgenommen und die
vorgeschlagene Änderung übernommen worden sei. Diese Änderung im
Begründungstext sei auch bereits in Mandatos hochgeladen worden. Der Bebauungsplan
müsse deshalb nicht geändert werden.
Bürgermeister
Gottheil erklärt für die Zuschauer, dass ein vorhandenes Regenrückhaltebecken
genutzt werden könne und so das Niederschlagswasser zumindest nicht vollständig
direkt in den Kanal eingeleitet werde. Damit noch Reserven für weitere mögliche
bauliche Vorhaben im Einzugsbereich übrig blieben, solle teilweise über das
Regenrückhaltebecken und teilweise über die Kanalisation entwässert werden.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: