Ausschussmitglied Meinert bezieht sich auf das leerstehende Wohnhaus Gustav-Böcker-Straße 5 im Ortsteil Holtwick und möchte wissen, ob das Haus von der Gemeinde Rosendahl angemietet worden sei, um dort Flüchtlinge unterzubringen.             
Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass sich das Haus in privatem Eigentum befinde und bis vor kurzem Flüchtlinge darin untergebracht worden seien.   
Produktverantwortlicher Schulz ergänzt, dass das Gebäude seit längerer Zeit von der Gemeinde angemietet gewesen sei. Es sei dort eine Familie untergebracht gewesen, die allerdings kurzfristig das Land verlassen habe. Man habe sich dann die Immobilie angesehen, um zu prüfen, ob diese so weitervermietet werden könne. Dies sei nicht der Fall gewesen, da die Wohnung viele Mängel aufweise. Die Mängel würden derzeit behoben. In ca. vier Wochen könne dann eine neue Familie die Wohnung beziehen.             
Ausschussmitglied Weber fragt nach, ob die Mängel durch die Nutzung entstanden seien.
Produktverantwortlicher Schulz bejaht dies. Die Mängel seien eindeutig auf die Nutzung zurückzuführen (abgerissene Fenstergriffe, Löcher in den Türen etc.) und würden daher durch die Gemeinde als Mieter auf eigene Kosten beseitigt. Das Mietverhältnis werde fortgeführt.