Sitzung: 18.03.2021 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: X/087
Es wird
beschlossen, das Verfahren zur 12. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West“ im
Ortsteil Darfeld für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. X/087 als
Anlage beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen.
Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender
Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/087 und gibt Erläuterungen. Es sei
neu, dass eine Bauleitplanung in dieser Form zusammen mit Investoren angegangen
werde. Man wolle nun in den gemeinsamen Austausch gehen.
Der Investor, Herr
Stock, und der Architekt, Herr Lütkenhaus, erläutern anhand einer Power Point
Präsentation (Anlage III) das
Gesamtkonzept der geplanten Bebauung mit den verschiedenen Haustypen und
Wohnformen in Hinblick auf die Bedürfnisse der potentiellen bauwilligen
Personen.
Ausschussmitglied
Deitert bedankt sich bei den Vortragenden für ihre Ausführungen und befürwortet
den Austausch zu dem Thema. Aus seiner Sicht werde viel Wert auf die sinnvolle
Ausnutzung der Flächen gelegt. Für die Errichtung der Mehrfamilienhäuser
tendiere er zu den Standorten in Variante 2, da sie nicht direkt an das Bestands-baugebiet
angrenzen würden.
Er möchte wissen,
ob es sinnvoll sei, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern im
Bebauungsplan festzusetzen.
Herr Stock
befürwortet regeneratives Bauen und sieht die Sinnhaftigkeit energetischer
Maßnahmen. Für diese Maßnahmen ließen sich zudem gute Kredite z.B. über die
kfw-Bank oder das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
generieren. Durch die günstigen Kredite seien Bauwillige daher sowieso
angehalten, mit einem gewissen energetischen Standard zu bauen. Der
Klimaschutzgedanke werde sich dadurch von selbst ergeben.
Herr Stock stellt
dar, dass es sich bei den Mehrfamilienwohnhäusern nicht um Geschosswohnungsbau
handele, sondern es Doppelhäuser mit vier Wohneinheiten seien. Beide Varianten
ließen sich gut miteinander kombinieren.
Ausschussmitglied
Mühlenkamp bezieht sich auf die Photovoltaikanlagen. Sie geht davon aus, dass
sich viele Bauwillige für die Installation von Photovoltaikanlagen ent-scheiden
dürften. Sie möchte wissen, ob eine Einspeisung des Stroms problematisch sei
und ob man an den Versorgungsnetzen etwas ändern müsse.
Herr Stock teilt
mit, dass an den Netzen nichts verändert werden müsse, da der Schwerpunkt in
der Eigenstromnutzung liege, nicht in der Einspeisung. Eine Überlastung sei
nicht gegeben.
Ausschussmitglied
Gövert stellt fest, dass die grüne Ecke am „Petrus-Klausener-Weg“ nicht
überplant worden sei. Er möchte wissen, warum so agiert worden sei.
Bürgermeister
Gottheil berichtet, dass es Überlegungen gegeben habe, diesen Bereich mit als
überbaubare Fläche festzusetzen. Allerdings würden hier Probleme bei der
Zuwegung und Erschließung des möglichen Grundstückes gesehen, da diese nur über
die vorderen Privat-Grundstücke möglich wäre. Zudem sei es nicht schlecht, auch
im Hinblick auf die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, eine gewisse
Grünfläche, auch als Abstandsraum zur Eggeroder Straße hin, zu belassen.
Herr Stock kann
sich vorstellen, dass einige Bauwillige auch einen größeren Garten haben
möchten. Diese Interessenten hätten dann gegebenenfalls in diesem Bereich am
„Petrus-Klausener-Weg“ die Möglichkeit dazu.
Ausschussmitglied
Espelkott geht auf die fehlenden Parkflächen für die Mehrfamilienhäuser in
Variante 2 ein.
Herr Lütkenhaus
sieht, dass es nicht so komfortabel wie die Lösung mit den Garagen in Variante
1 sei. Ein Stellplatz pro Wohneinheit werde zwar rechtlich ausreichen, aber
über einen Besucherstellplatz müsse man sich sicherlich im Sinne von
Praktikabilität noch Gedanken machen.
Ausschussmitglied
Espelkott fragt, ob im Baugebiet die Errichtung von Tinyhäusern vorgesehen sei
und ob auch nur das Grundstück erworben werden könne, ohne mit dem Bauträger
und Architekten bauen bzw. zusammenarbeiten zu müssen.
Herr Stock teilt
mit, dass ein Bereich für die Errichtung von Tinyhäusern nicht vorgesehen sei.
Dafür seien die geplanten Kettenhäuser als kleinteilige Bebauung zu sehen.
Herr Stock
berichtet, dass Interessenten ihre Häuser auch in Eigenleistung oder mit
anderen Baufirmen errichten könnten. Man könne aber über einen Preisnachlass
für den Grunderwerb nachdenken, wenn Grundstückskäuferinnen und -käufer mit der
Baufirma des Investors bauen wollen; es können auch Teilleistungen ausgeführt
werden. Die Bauwilligen könnten dies aber frei entscheiden. Bei der Vergabe der
Baugrundstücke werde er gerne auch nach sozialen Kriterien (z.B. Familie mit
Kindern) entscheiden.
Bürgermeister
Gottheil berichtet über die Vorgehensweise, dass der Bebauungsplan aus dem Jahr
2000 sei. Aufgrund von Eigentumsverhältnissen sei eine Bebauung bisher nicht
erfolgt. Im Rat sei entschieden worden, mit einem Investorenmodell neue Wege zu
gehen. Im Rathaus werde eine Interessentenliste geführt. Es bleibe abzuwarten,
ob all diese Interesse an den vorgestellten Haustypen hätten. Es dürfe nicht
der Eindruck entstehen, dass eine Leistung durch die Bauwilligen eingekauft
werden müsse.
Die Investoren
hätten sich weiterhin verpflichtet, einen Passus zum Bauzwang mit in die
Kaufverträge zu übernehmen, damit Grundstücke nicht jahrelang unbebaut bleiben.
In Bezug auf die
Bebauungsplanänderung teilt er mit, dass mit den nun gewählten Festsetzungen
Maßstäbe wie bisher in Rosendahl üblich angesetzt worden seien. Man könne im
Gesamtergebnis ein attraktives Baugebiet schaffen.
Ausschussmitglied
Weber meint, dass sich vieles regulieren werde. Man müsse die Installation von
Photovoltaikanlagen nicht vorschreiben. Er geht auf die gestalterischen
Festsetzungen im Bebauungsplan ein. Er findet diese zu strikt und möchte sie
streichen.
Er möchte wissen,
warum der bisher festgesetzte Fuß- und Radweg aus dem Bebauungsplan
herausgenommen wurde.
Fachbereichsleiterin
Brodkorb erklärt, dass der Fuß- und Radweg, parallel zum Wasserlauf im
Plangebiet, bereits im Rahmen einer vergangenen Bebauungsplanänderung
aufgegeben worden sei und somit keine Verbindungsfunktion zum oberen nördlich
gelegenen und bereits bebauten Teil mehr bestehe.
In Bezug auf die
gestalterischen Festsetzungen sagt sie eine Anpassung des Bebauungsplanes zu.
Ausschussmitglied
Weber bezieht sich auf das durchlaufende Gewässer „Sandbach“ und möchte wissen,
wie eine Einleitung von Niederschlagswasser in das Gewässer verhindert werde.
Fachbereichsleiterin
Brodkorb sagt, dass für ein Bauvorhaben ein Entwässerungsantrag bei der Gemeindeverwaltung
beantragt werden müsse. Eine Einleitung in ein Gewässer müsse beim Kreis
Coesfeld beantragt werden. Sie bezweifle aber, ob das hier möglich sei.
Herr Stock ergänzt,
dass eine Einleitung von Abwasser im Rahmen der Trennwasserkanalisation in der
Straße verpflichtend sei.
Er meint, dass der
Passus, dass 50% der Vorgartenfläche unversiegelt zu gestalten sei, bei
Reihenhaus- und Doppelhausbebauung gestrichen werden solle, da sonst ein
zusätzlicher Stellplatz platztechnisch nicht möglich sei.
Ausschussmitglied
Espelkott geht auf das bereits errichtete Regenrückhaltebecken und den
Spielplatz im nördlichen Baugebiet ein. Die Infrastruktur sei damals für das
gesamte Baugebiet geschaffen worden. Hier seien Kosten entstanden. Er möchte
wissen, ob diese Kosten nun auch auf die neuen Grundstückeigentümer und
-eigentümerinnen umgelegt würden.
Bürgermeister
Gottheil berichtet, dass der obere Baugebietsteil bereits per Ablösevertrag
(BGB-Beitrag) abgerechnet worden sei. Aufgrund des Investorenmodells habe die
Gemeinde selbst keine Kosten für die Infrastruktur im neuen Wohnbereich. Eine
Kostenumlage sei nicht mehr möglich.
Ausschussmitglied
Espelkott erklärt für die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer, dass dies nun
der Aufstellungsbeschluss sei. Es kämen noch weitere Beteiligungs-schritte, in
denen bei Interesse Anregungen abgegeben werden könnten.
Bürgermeister
Gottheil ergänzt, dass jede/r im Rahmen des Verfahrens ggf. auch Einwendungen
geltend machen könne. Alle Einwendungen würden rechtlich bewertet und
abgewogen. Der Rat müsse sich dann positionieren. Die einwendenden Personen
könnten auch ein gemeinsames Schreiben aufsetzen.
Ausschussvorsitzender
Lembeck bedankt sich bei den Investoren, Herrn Stock und Herrn Göckener und dem
Architekten, Herrn Lütkenhaus.
Herr Stock bedankt
sich für die gute, kooperative und zügige Zusammenarbeit mit der Verwaltung.
Dies sei er aus anderen Projekten so nicht gewohnt.
Es folgen keine
weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: