Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Es wird beschlossen, das Verfahren zur 12. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West“ im Ortsteil Darfeld für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. X/087 als Anlage beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/087 und gibt Erläuterungen. Es sei neu, dass eine Bauleitplanung in dieser Form zusammen mit Investoren angegangen werde. Man wolle nun in den gemeinsamen Austausch gehen.          

 

Der Investor, Herr Stock, und der Architekt, Herr Lütkenhaus, erläutern anhand einer Power Point Präsentation (Anlage III) das Gesamtkonzept der geplanten Bebauung mit den verschiedenen Haustypen und Wohnformen in Hinblick auf die Bedürfnisse der potentiellen bauwilligen Personen.      

 

Ausschussmitglied Deitert bedankt sich bei den Vortragenden für ihre Ausführungen und befürwortet den Austausch zu dem Thema. Aus seiner Sicht werde viel Wert auf die sinnvolle Ausnutzung der Flächen gelegt. Für die Errichtung der Mehrfamilienhäuser tendiere er zu den Standorten in Variante 2, da sie nicht direkt an das Bestands-baugebiet angrenzen würden.       

Er möchte wissen, ob es sinnvoll sei, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern im Bebauungsplan festzusetzen.   

Herr Stock befürwortet regeneratives Bauen und sieht die Sinnhaftigkeit energetischer Maßnahmen. Für diese Maßnahmen ließen sich zudem gute Kredite z.B. über die kfw-Bank oder das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) generieren. Durch die günstigen Kredite seien Bauwillige daher sowieso angehalten, mit einem gewissen energetischen Standard zu bauen. Der Klimaschutzgedanke werde sich dadurch von selbst ergeben. 

Herr Stock stellt dar, dass es sich bei den Mehrfamilienwohnhäusern nicht um Geschosswohnungsbau handele, sondern es Doppelhäuser mit vier Wohneinheiten seien. Beide Varianten ließen sich gut miteinander kombinieren.      

               

Ausschussmitglied Mühlenkamp bezieht sich auf die Photovoltaikanlagen. Sie geht davon aus, dass sich viele Bauwillige für die Installation von Photovoltaikanlagen ent-scheiden dürften. Sie möchte wissen, ob eine Einspeisung des Stroms problematisch sei und ob man an den Versorgungsnetzen etwas ändern müsse.      

Herr Stock teilt mit, dass an den Netzen nichts verändert werden müsse, da der Schwerpunkt in der Eigenstromnutzung liege, nicht in der Einspeisung. Eine Überlastung sei nicht gegeben.

               

Ausschussmitglied Gövert stellt fest, dass die grüne Ecke am „Petrus-Klausener-Weg“ nicht überplant worden sei. Er möchte wissen, warum so agiert worden sei.    

Bürgermeister Gottheil berichtet, dass es Überlegungen gegeben habe, diesen Bereich mit als überbaubare Fläche festzusetzen. Allerdings würden hier Probleme bei der Zuwegung und Erschließung des möglichen Grundstückes gesehen, da diese nur über die vorderen Privat-Grundstücke möglich wäre. Zudem sei es nicht schlecht, auch im Hinblick auf die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, eine gewisse Grünfläche, auch als Abstandsraum zur Eggeroder Straße hin, zu belassen.               

Herr Stock kann sich vorstellen, dass einige Bauwillige auch einen größeren Garten haben möchten. Diese Interessenten hätten dann gegebenenfalls in diesem Bereich am „Petrus-Klausener-Weg“ die Möglichkeit dazu.             

 

Ausschussmitglied Espelkott geht auf die fehlenden Parkflächen für die Mehrfamilienhäuser in Variante 2 ein.

Herr Lütkenhaus sieht, dass es nicht so komfortabel wie die Lösung mit den Garagen in Variante 1 sei. Ein Stellplatz pro Wohneinheit werde zwar rechtlich ausreichen, aber über einen Besucherstellplatz müsse man sich sicherlich im Sinne von Praktikabilität noch Gedanken machen.         

 

Ausschussmitglied Espelkott fragt, ob im Baugebiet die Errichtung von Tinyhäusern vorgesehen sei und ob auch nur das Grundstück erworben werden könne, ohne mit dem Bauträger und Architekten bauen bzw. zusammenarbeiten zu müssen.             

Herr Stock teilt mit, dass ein Bereich für die Errichtung von Tinyhäusern nicht vorgesehen sei. Dafür seien die geplanten Kettenhäuser als kleinteilige Bebauung zu sehen.      

Herr Stock berichtet, dass Interessenten ihre Häuser auch in Eigenleistung oder mit anderen Baufirmen errichten könnten. Man könne aber über einen Preisnachlass für den Grunderwerb nachdenken, wenn Grundstückskäuferinnen und -käufer mit der Baufirma des Investors bauen wollen; es können auch Teilleistungen ausgeführt werden. Die Bauwilligen könnten dies aber frei entscheiden. Bei der Vergabe der Baugrundstücke werde er gerne auch nach sozialen Kriterien (z.B. Familie mit Kindern) entscheiden.            

 

Bürgermeister Gottheil berichtet über die Vorgehensweise, dass der Bebauungsplan aus dem Jahr 2000 sei. Aufgrund von Eigentumsverhältnissen sei eine Bebauung bisher nicht erfolgt. Im Rat sei entschieden worden, mit einem Investorenmodell neue Wege zu gehen. Im Rathaus werde eine Interessentenliste geführt. Es bleibe abzuwarten, ob all diese Interesse an den vorgestellten Haustypen hätten. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass eine Leistung durch die Bauwilligen eingekauft werden müsse.            

Die Investoren hätten sich weiterhin verpflichtet, einen Passus zum Bauzwang mit in die Kaufverträge zu übernehmen, damit Grundstücke nicht jahrelang unbebaut bleiben.  

In Bezug auf die Bebauungsplanänderung teilt er mit, dass mit den nun gewählten Festsetzungen Maßstäbe wie bisher in Rosendahl üblich angesetzt worden seien. Man könne im Gesamtergebnis ein attraktives Baugebiet schaffen.            

 

Ausschussmitglied Weber meint, dass sich vieles regulieren werde. Man müsse die Installation von Photovoltaikanlagen nicht vorschreiben. Er geht auf die gestalterischen Festsetzungen im Bebauungsplan ein. Er findet diese zu strikt und möchte sie streichen.

Er möchte wissen, warum der bisher festgesetzte Fuß- und Radweg aus dem Bebauungsplan herausgenommen wurde.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass der Fuß- und Radweg, parallel zum Wasserlauf im Plangebiet, bereits im Rahmen einer vergangenen Bebauungsplanänderung aufgegeben worden sei und somit keine Verbindungsfunktion zum oberen nördlich gelegenen und bereits bebauten Teil mehr bestehe.          

In Bezug auf die gestalterischen Festsetzungen sagt sie eine Anpassung des Bebauungsplanes zu.           

 

Ausschussmitglied Weber bezieht sich auf das durchlaufende Gewässer „Sandbach“ und möchte wissen, wie eine Einleitung von Niederschlagswasser in das Gewässer verhindert werde.              

Fachbereichsleiterin Brodkorb sagt, dass für ein Bauvorhaben ein Entwässerungsantrag bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden müsse. Eine Einleitung in ein Gewässer müsse beim Kreis Coesfeld beantragt werden. Sie bezweifle aber, ob das hier möglich sei.    

Herr Stock ergänzt, dass eine Einleitung von Abwasser im Rahmen der Trennwasserkanalisation in der Straße verpflichtend sei.            

Er meint, dass der Passus, dass 50% der Vorgartenfläche unversiegelt zu gestalten sei, bei Reihenhaus- und Doppelhausbebauung gestrichen werden solle, da sonst ein zusätzlicher Stellplatz platztechnisch nicht möglich sei.       

 

Ausschussmitglied Espelkott geht auf das bereits errichtete Regenrückhaltebecken und den Spielplatz im nördlichen Baugebiet ein. Die Infrastruktur sei damals für das gesamte Baugebiet geschaffen worden. Hier seien Kosten entstanden. Er möchte wissen, ob diese Kosten nun auch auf die neuen Grundstückeigentümer und -eigentümerinnen umgelegt würden.         

Bürgermeister Gottheil berichtet, dass der obere Baugebietsteil bereits per Ablösevertrag (BGB-Beitrag) abgerechnet worden sei. Aufgrund des Investorenmodells habe die Gemeinde selbst keine Kosten für die Infrastruktur im neuen Wohnbereich. Eine Kostenumlage sei nicht mehr möglich.          

 

Ausschussmitglied Espelkott erklärt für die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer, dass dies nun der Aufstellungsbeschluss sei. Es kämen noch weitere Beteiligungs-schritte, in denen bei Interesse Anregungen abgegeben werden könnten.           

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass jede/r im Rahmen des Verfahrens ggf. auch Einwendungen geltend machen könne. Alle Einwendungen würden rechtlich bewertet und abgewogen. Der Rat müsse sich dann positionieren. Die einwendenden Personen könnten auch ein gemeinsames Schreiben aufsetzen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich bei den Investoren, Herrn Stock und Herrn Göckener und dem Architekten, Herrn Lütkenhaus.

Herr Stock bedankt sich für die gute, kooperative und zügige Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Dies sei er aus anderen Projekten so nicht gewohnt.     

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: