Sitzung: 18.03.2021 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/084
Es wird folgender
Beschluss gefasst:
- Der Austausch der Leuchten aus den
Leuchtsystemen 1, 2, 6-8 (technisch gegen technisch), LS 5 (dekorativ
gegen dekorativ) und LS 3, 4 (dekorativ gegen technisch) wird wie
beschrieben vorgenommen.
- Dem Büro switch.on Energy –
Engineering GmbH; Herzebrock-Clarholz wird der Auftrag für die verbleibenden Leistungen (Durchführung des
Ausschreibungsverfahrens sowie Umsetzung der Umstellung) aus dem Angebot vom 15. Januar 2020 lt.
gesonderter Zusammenstellung
erteilt.
- Die Abrechnung der Kosten soll gemäß § 8
KAG i. V. m. der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Rosendahl
durchgeführt werden.
- Die Beteiligung der Bürgerschaft bzgl.
der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung und der zu
erhebenden KAG-Beiträge soll abweichend von der nach § 8a Abs. 3 KAG NW
vorgesehenen Anliegerversammlung wegen Geringfügigkeit der sich für die
KAG-Beitragspflichtigen ergebenden individuellen Zahlungsverpflichtung und
aus Praktikabilitätsmöglichkeiten (fehlende bzw. eingeschränkte
Möglichkeit der Durchführung von Präsenzveranstaltungen aufgrund der
Corona-Pandemie) mit Hilfe eines schriftlichen Anhörungsverfahrens
durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Bürgermeister
Gottheil geht auf die Sitzungsvorlage ein und gibt Erläuterungen. Er erklärt
die generelle Vorgehensweise. Es werde mit der Umrüstung der Straßenbeleuchtung
auf LED-Beleuchtung eine energetisch und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme
abgewickelt. Die Verwaltung möchte nun vier Beschlüsse, wie in der
Sitzungsvorlage dargestellt, erwirken. Das Büro switch.on solle nun zunächst
den Auftrag zur Durchführung des Ausschreibungsverfahrens und Begleitung des
Förderverfahrens erhalten. Es werde ebenso vorgeschlagen, eine Abrechnung nach
Kommunalabgabengesetz (KAG) vorzunehmen.
Herr Müller vom
Büro switch.on berichtet über das bisherige Vorgehen, dass im Rahmen einer
Bestandsaufnahme die Leuchtsysteme insgesamt in acht Kategorien eingeteilt
worden seien. Dies sei die Grundlage für die Antragstellung gewesen. Die
nächsten Schritte seien die weitere Konkretisierung und Vorbereitung der
Ausschreibung, die etwa innerhalb eines Monats erarbeitet werden könne. Herr
Müller erwartet eine gute Beteiligung von Firmen an der Ausschreibung. In der
Regel würden sich drei bis fünf Bieter beteiligen. Die Maßnahme könne im Sommer
beginnen und bei gutem Verlauf noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Bürgermeister
Gottheil erklärt, dass es sich bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung um eine
investive Maßnahme handele, da der gesamte Leuchtkörper getauscht werden solle.
Dies bedeute, dass eine Abrechnung gemäß KAG in Verbindung mit der
Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde erfolge. Man komme nicht umhin, die
Beiträge von den Anliegerinnen und Anliegern zu fordern. Durch die Änderung des
KAG dürfe nur noch maximal die Hälfte der Beiträge von den Eigentümerinnen und
Eigentümern zurückgefordert werden. Die andere Hälfte könne sich die Verwaltung
über einen Förderantrag beim Land NRW zurückholen. Bürgermeister Gottheil
verdeutlicht die Situation anhand eines überschlägigen Beispiels: Wenn davon
ausgegangen werde, dass die Maßnahme ca. 300.000 € kostet und die Gemeinde eine
Förderung von ca. 90.000 € erhält, bleibt noch eine Summe von ca. 210.000 €,
die über den „groben Daumen“ hälftig auf das Land NRW (Förderantrag in
Anlehnung an § 8a KAG) und die Grundstückseigentümer verteilt werden muss. Bei
angenommenen rd. 1.150 Leuchtstellen beträgt der aus der Bürgerschaft zu
tragende Eigenanteil somit rd. 300 Euro je Leuchte.
Die Verwaltung
müsse hier in die Abrechnung gehen, da das KAG in Zusammenhang mit der
gemeindlichen Straßenbaubeitragssatzung dies vorschreibe. Man könne die Pflicht
zur Beitragserhebung lediglich durch den Erlass einer Änderungssatzung
(Ratsbeschluss) außer Kraft setzen. Eine Förderung vom Land könne dann aber im
Fall des Verzichts auf KAG-Beiträge ebenfalls nicht generiert werden. Die
Gemeinde müsse die 210.000 € aus dem Zahlenbeispiel dann komplett selbst
zahlen.
Es müsse laut KAG
eigentlich frühzeitig eine Versammlung mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen
und -eigentümern durchgeführt werden. Coronabedingt sei dies derzeit aber nicht
möglich. In den FAQs zum KAG (konkret zu § 8a) sei dargelegt, dass bei
geringfügigen Maßnahmen anstelle einer Versammlung auch ein schriftliches Anhörungsverfahren
durchgeführt werden könne. Exemplarisch sei hier sogar explizit der Austausch
der Straßenbeleuchtung genannt.
Ausschussmitglied
Deitert hätte sich gewünscht, dass eine Beispielrechnung in den Beschluss
aufgenommen wird, damit die Öffentlichkeit dies besser nachvollziehen könne. Er
fragt, warum dies nicht gemacht worden sei.
Bürgermeister
Gottheil sagt, dass man sich gegen die Darstellung eines Zahlenbeispiels
entschieden habe, da die Veranlagung recht komplex sei und viele Zahlen aktuell
noch unbekannt seien. Bei verschiedenen Parametern, wie Anzahl der Leuchten,
Anzahl der anliegenden Grundstücke, Maß der Nutzung der Grundstücke usw.
könnten Summen in einer Bandbreite von 50 € bis 350 € pro Grundstück bzw.
Grundstückseigentümer*in berechnet werden. Es könne kein Pauschalwert
festgelegt werden, da sich dieser mathematisch nicht belegen lasse und er so
für eine/n Einzelne/n nicht greifbar sei.
Ausschussmitglied
Weber ist der Meinung, dass unbedingt Beispielrechnungen hätten genannt werden
müssen. Die Bürgerinnen und Bürger wüssten nicht, was sie bezahlen müssten.
Jede/r würde sich nun fragen, wie Berechnungen erfolgen würden. Er akzeptiert
dies so nicht und fordert, dass zur Ratssitzung Beispiele vorgelegt werden.
Fachbereichsleiterin
Brodkorb erklärt noch einmal, dass es schwierig sei, einzelne Beträge und
Beispiele darzustellen, da die Veranlagung von vielen Faktoren abhänge. Sie
verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Maßnahme der Sanierung des
Radweges „Midlicher Straße“. Bei der Abrechnung seien diverse Faktoren wie
Grundstücksgröße, mögliche Gebäudeformen, Eckgrundstücke, Gewerbe oder
Allgemeines Wohngebiet und andere Faktoren zu berücksichtigen.
Bürgermeister
Gottheil ergänzt, dass neun von zehn Fälle klar seien, einer nicht. Eine
Musterrechnung mit diversen Ausnahmebeispielen sei daher nicht sinnvoll, gebe
sie doch genauso Anlass zu Spekulationen.
Ausschussmitglied
Weber sagt, man müsse auch deutlich machen, dass diejenigen, die in
Straßenzügen wohnen würden, in denen bereits energetische Leuchten installiert
worden seien, keine Zahlungen mehr leisten müssten.
Bürgermeister
Gottheil teilt mit, dass die Thematik in Neubaugebieten nicht relevant sei.
Dies sei auch nicht Gegenstand der Sitzungsvorlage. Diese Straßen würden in der
Anlage daher auch nicht auftauchen.
Ausschussmitglied
Fischedick schlägt vor, eine Beispielberechnung in das Anschreiben an die
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mit aufzunehmen.
Ausschussmitglied
Espelkott spricht sich dagegen aus, Beträge zu nennen, da es viele
Unabwägbarkeiten gebe. Man könne in den einzelnen Schreiben detaillierte
Berechnungen und Erklärungen aufführen, wenn ein Betrag höher ausfalle. Wichtig
sei aber, deutlich zu machen, dass durch die LED-Beleuchtung eine Energie- und
Kosteneinsparung erfolge.
Ausschussvorsitzender
Lembeck fordert die Anwesenden dazu auf, die Maßnahme LED-Beleuchtung, die
Energie- und Kosteneinsparungen bringen solle, nicht von vornherein zu
zerreden. Er möchte das Anschreiben der Verwaltung vorher auf Verständlichkeit
im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss abstimmen.
Ausschussmitglied
Weber betont, ihm gehe es nicht um das Zerreden der Maßnahme. Die
Sinnhaftigkeit der Maßnahme zweifle er nicht an. In der Vorlage stehe
„geringfügig“. Für einige Beteiligte wären aber diverse Beträge nicht
„geringfügig“.
Bürgermeister
Gottheil erklärt, dass der Begriff „geringfügig“ lediglich eine Wiedergabe aus
der FAQ-Liste sei und keine persönliche Wertung damit verbunden sei. Es gebe
auch die Option, dass die Gemeinde alle Kosten trage, aber dies sei dann
gleichbedeutend mit dem Verlust der Förderung vom Land NRW verbunden.
Produktverantwortlicher
Wübbelt teilt mit, dass es eine erheblich bessere Beleuchtung geben werde. Die
CO2-Einsparung sei hoch.
Ausschussmitglied
Espelkott stimmt dem zu und geht darauf ein, dass die WIR-Fraktion den Antrag
für die LED-Beleuchtung mit dem Sinn der Kosten- und Energieeinsparungen
eingebracht habe.
Ausschussmitglied
Deitert stimmt allem zu, teilt aber mit, dass man darüber nachdenken könne, die
Straßenbaubeitragssatzung mittels eines besonderen Ratsbeschlusses zu
modifizieren und nicht anzuwenden, um die betroffenen Personen nicht zu
belasten.
Ausschussmitglied
Weber sieht es problematisch an, wenn die Satzung „ausgehebelt“ werde, da damit
ein Präzedenzfall geschaffen werde. Er stellt den Antrag, in dieser Sitzung
keinen Beschlussvorschlag zu fassen. Bis zur Ratssitzung sollen zunächst
Beispiele vorgelegt werden.
Ausschussmitglied
Pirkl fragt, ob sich die Leuchten dimmen lassen oder ob sie immer hell bleiben.
Produktverantwortlicher
Wübbelt teilt mit, dass es diese Leuchten mit automatischer Steuerung gebe. Ein
entsprechender Sensor mit Rundsteuerempfänger stehe in Dortmund. Wenn es dort
dunkel werde, würden alle Leuchten in NRW hell.
Herr Müller
ergänzt, dass eine automatische Absenkung auf 50% Helligkeit möglich sei. Es
sei auch jede einzelne Lampe steuerbar. Aus finanziellen Gründen könne dies
aber nicht empfohlen werden, da man mit Mehrkosten pro Lampe von ca. 100 € bis
150 € rechnen müsse. Das Geld könne man durch Einsparungen nicht wieder
hereinholen.
Ausschussmitglied
Deitert stellt fest, dass einige Lampen unterschiedlich getauscht werden
sollen. In den Dorfkernen würden z.B. dekorative Leuchten nicht in dekorative
Leuchten getauscht. Aus gestalterischer Sicht sei er damit nicht einverstanden.
Er möchte wissen, warum der Tausch so vorgenommen werde.
Herr Müller
erläutert, dass es verschiedene Kriterien des Förderprogramms gebe, so z.B. die
Mindeststromeinsparung von 50 %. Da die Leuchtsysteme 3 und 4 bereits eine sehr
geringe Leistung im Bestand hätten, sei es schwierig, noch 50 % einzusparen.
Daher könnten dekorative Leuchten nicht gegen dekorative Leuchten getauscht
werden. Man könne dann eine Förderschädlichkeit riskieren. Wenn der Tausch der
Leuchtkörper im Vergleich zur Antragstellung geändert würde, würde man die
Förderung für diese Teile verlieren.
Ausschussmitglied
Fischedick fragt, wer über den jeweiligen Austausch des Lampentyps entschieden
habe. Er fragt, ob es z.B. möglich sei, auch die historischen Lampen im Bereich
der Kirche zu tauschen.
Bürgermeister
Gottheil berichtet, dass der Grundgedanke die Stromersparnis sei und hier die
Ersparnis für jeden Straßenzug errechnet worden sei. Gleichzeitig müsse sich
die Anschaffung teurerer Leuchtkörper durch die Einsparung innerhalb
vorgegebener Zeit amortisieren. Da dies teilweise nicht möglich sei, würden
historische Leuchten ggf. durch optisch „einfachere“ Leuchten ersetzt.
Es folgen keine
weiteren Wortmeldungen.
Ausschussvorsitzender
Lembeck lässt sodann zunächst über den Antrag der Grünen-Fraktion abstimmen,
keine Beschlussfassung in der Planungs-, Bau- und Umweltausschusssitzung zu
fassen und eine entsprechende Beispielrechnung zur Ratssitzung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1
Enthaltung
Der Antrag ist
damit abgelehnt.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: