Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

  1. Der Austausch der Leuchten aus den Leuchtsystemen 1, 2, 6-8 (technisch gegen technisch), LS 5 (dekorativ gegen dekorativ) und LS 3, 4 (dekorativ gegen technisch) wird wie beschrieben vorgenommen.

 

  1. Dem Büro switch.on Energy – Engineering GmbH; Herzebrock-Clarholz wird der Auftrag für die verbleibenden Leistungen (Durchführung des Ausschreibungsverfahrens sowie Umsetzung der Umstellung) aus dem Angebot vom 15. Januar 2020 lt. gesonderter Zusammenstellung erteilt.

 

  1. Die Abrechnung der Kosten soll gemäß § 8 KAG i. V. m. der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Rosendahl durchgeführt werden.

 

  1. Die Beteiligung der Bürgerschaft bzgl. der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung und der zu erhebenden KAG-Beiträge soll abweichend von der nach § 8a Abs. 3 KAG NW vorgesehenen Anliegerversammlung wegen Geringfügigkeit der sich für die KAG-Beitragspflichtigen ergebenden individuellen Zahlungsverpflichtung und aus Praktikabilitätsmöglichkeiten (fehlende bzw. eingeschränkte Möglichkeit der Durchführung von Präsenzveranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie) mit Hilfe eines schriftlichen Anhörungsverfahrens durchgeführt werden.

 


Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung


Bürgermeister Gottheil geht auf die Sitzungsvorlage ein und gibt Erläuterungen. Er erklärt die generelle Vorgehensweise. Es werde mit der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung eine energetisch und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme abgewickelt. Die Verwaltung möchte nun vier Beschlüsse, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, erwirken. Das Büro switch.on solle nun zunächst den Auftrag zur Durchführung des Ausschreibungsverfahrens und Begleitung des Förderverfahrens erhalten. Es werde ebenso vorgeschlagen, eine Abrechnung nach Kommunalabgabengesetz (KAG) vorzunehmen.

               

Herr Müller vom Büro switch.on berichtet über das bisherige Vorgehen, dass im Rahmen einer Bestandsaufnahme die Leuchtsysteme insgesamt in acht Kategorien eingeteilt worden seien. Dies sei die Grundlage für die Antragstellung gewesen. Die nächsten Schritte seien die weitere Konkretisierung und Vorbereitung der Ausschreibung, die etwa innerhalb eines Monats erarbeitet werden könne. Herr Müller erwartet eine gute Beteiligung von Firmen an der Ausschreibung. In der Regel würden sich drei bis fünf Bieter beteiligen. Die Maßnahme könne im Sommer beginnen und bei gutem Verlauf noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.       

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass es sich bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung um eine investive Maßnahme handele, da der gesamte Leuchtkörper getauscht werden solle. Dies bedeute, dass eine Abrechnung gemäß KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde erfolge. Man komme nicht umhin, die Beiträge von den Anliegerinnen und Anliegern zu fordern. Durch die Änderung des KAG dürfe nur noch maximal die Hälfte der Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern zurückgefordert werden. Die andere Hälfte könne sich die Verwaltung über einen Förderantrag beim Land NRW zurückholen. Bürgermeister Gottheil verdeutlicht die Situation anhand eines überschlägigen Beispiels: Wenn davon ausgegangen werde, dass die Maßnahme ca. 300.000 € kostet und die Gemeinde eine Förderung von ca. 90.000 € erhält, bleibt noch eine Summe von ca. 210.000 €, die über den „groben Daumen“ hälftig auf das Land NRW (Förderantrag in Anlehnung an § 8a KAG) und die Grundstückseigentümer verteilt werden muss. Bei angenommenen rd. 1.150 Leuchtstellen beträgt der aus der Bürgerschaft zu tragende Eigenanteil somit rd. 300 Euro je Leuchte.

 

Die Verwaltung müsse hier in die Abrechnung gehen, da das KAG in Zusammenhang mit der gemeindlichen Straßenbaubeitragssatzung dies vorschreibe. Man könne die Pflicht zur Beitragserhebung lediglich durch den Erlass einer Änderungssatzung (Ratsbeschluss) außer Kraft setzen. Eine Förderung vom Land könne dann aber im Fall des Verzichts auf KAG-Beiträge ebenfalls nicht generiert werden. Die Gemeinde müsse die 210.000 € aus dem Zahlenbeispiel dann komplett selbst zahlen.      

Es müsse laut KAG eigentlich frühzeitig eine Versammlung mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern durchgeführt werden. Coronabedingt sei dies derzeit aber nicht möglich. In den FAQs zum KAG (konkret zu § 8a) sei dargelegt, dass bei geringfügigen Maßnahmen anstelle einer Versammlung auch ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt werden könne. Exemplarisch sei hier sogar explizit der Austausch der Straßenbeleuchtung genannt.

               

Ausschussmitglied Deitert hätte sich gewünscht, dass eine Beispielrechnung in den Beschluss aufgenommen wird, damit die Öffentlichkeit dies besser nachvollziehen könne. Er fragt, warum dies nicht gemacht worden sei.        

 

Bürgermeister Gottheil sagt, dass man sich gegen die Darstellung eines Zahlenbeispiels entschieden habe, da die Veranlagung recht komplex sei und viele Zahlen aktuell noch unbekannt seien. Bei verschiedenen Parametern, wie Anzahl der Leuchten, Anzahl der anliegenden Grundstücke, Maß der Nutzung der Grundstücke usw. könnten Summen in einer Bandbreite von 50 € bis 350 € pro Grundstück bzw. Grundstückseigentümer*in berechnet werden. Es könne kein Pauschalwert festgelegt werden, da sich dieser mathematisch nicht belegen lasse und er so für eine/n Einzelne/n nicht greifbar sei.            

 

Ausschussmitglied Weber ist der Meinung, dass unbedingt Beispielrechnungen hätten genannt werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger wüssten nicht, was sie bezahlen müssten. Jede/r würde sich nun fragen, wie Berechnungen erfolgen würden. Er akzeptiert dies so nicht und fordert, dass zur Ratssitzung Beispiele vorgelegt werden.         

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt noch einmal, dass es schwierig sei, einzelne Beträge und Beispiele darzustellen, da die Veranlagung von vielen Faktoren abhänge. Sie verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Maßnahme der Sanierung des Radweges „Midlicher Straße“. Bei der Abrechnung seien diverse Faktoren wie Grundstücksgröße, mögliche Gebäudeformen, Eckgrundstücke, Gewerbe oder Allgemeines Wohngebiet und andere Faktoren zu berücksichtigen.

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass neun von zehn Fälle klar seien, einer nicht. Eine Musterrechnung mit diversen Ausnahmebeispielen sei daher nicht sinnvoll, gebe sie doch genauso Anlass zu Spekulationen. 

 

Ausschussmitglied Weber sagt, man müsse auch deutlich machen, dass diejenigen, die in Straßenzügen wohnen würden, in denen bereits energetische Leuchten installiert worden seien, keine Zahlungen mehr leisten müssten.         

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass die Thematik in Neubaugebieten nicht relevant sei. Dies sei auch nicht Gegenstand der Sitzungsvorlage. Diese Straßen würden in der Anlage daher auch nicht auftauchen.      

 

Ausschussmitglied Fischedick schlägt vor, eine Beispielberechnung in das Anschreiben an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mit aufzunehmen.        

 

Ausschussmitglied Espelkott spricht sich dagegen aus, Beträge zu nennen, da es viele Unabwägbarkeiten gebe. Man könne in den einzelnen Schreiben detaillierte Berechnungen und Erklärungen aufführen, wenn ein Betrag höher ausfalle. Wichtig sei aber, deutlich zu machen, dass durch die LED-Beleuchtung eine Energie- und Kosteneinsparung erfolge.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck fordert die Anwesenden dazu auf, die Maßnahme LED-Beleuchtung, die Energie- und Kosteneinsparungen bringen solle, nicht von vornherein zu zerreden. Er möchte das Anschreiben der Verwaltung vorher auf Verständlichkeit im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss abstimmen.         

Ausschussmitglied Weber betont, ihm gehe es nicht um das Zerreden der Maßnahme. Die Sinnhaftigkeit der Maßnahme zweifle er nicht an. In der Vorlage stehe „geringfügig“. Für einige Beteiligte wären aber diverse Beträge nicht „geringfügig“.       

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass der Begriff „geringfügig“ lediglich eine Wiedergabe aus der FAQ-Liste sei und keine persönliche Wertung damit verbunden sei. Es gebe auch die Option, dass die Gemeinde alle Kosten trage, aber dies sei dann gleichbedeutend mit dem Verlust der Förderung vom Land NRW verbunden.        

 

Produktverantwortlicher Wübbelt teilt mit, dass es eine erheblich bessere Beleuchtung geben werde. Die CO2-Einsparung sei hoch.     

Ausschussmitglied Espelkott stimmt dem zu und geht darauf ein, dass die WIR-Fraktion den Antrag für die LED-Beleuchtung mit dem Sinn der Kosten- und Energieeinsparungen eingebracht habe.     

 

Ausschussmitglied Deitert stimmt allem zu, teilt aber mit, dass man darüber nachdenken könne, die Straßenbaubeitragssatzung mittels eines besonderen Ratsbeschlusses zu modifizieren und nicht anzuwenden, um die betroffenen Personen nicht zu belasten.             

Ausschussmitglied Weber sieht es problematisch an, wenn die Satzung „ausgehebelt“ werde, da damit ein Präzedenzfall geschaffen werde. Er stellt den Antrag, in dieser Sitzung keinen Beschlussvorschlag zu fassen. Bis zur Ratssitzung sollen zunächst Beispiele vorgelegt werden.             

 

Ausschussmitglied Pirkl fragt, ob sich die Leuchten dimmen lassen oder ob sie immer hell bleiben.         

Produktverantwortlicher Wübbelt teilt mit, dass es diese Leuchten mit automatischer Steuerung gebe. Ein entsprechender Sensor mit Rundsteuerempfänger stehe in Dortmund. Wenn es dort dunkel werde, würden alle Leuchten in NRW hell.  

Herr Müller ergänzt, dass eine automatische Absenkung auf 50% Helligkeit möglich sei. Es sei auch jede einzelne Lampe steuerbar. Aus finanziellen Gründen könne dies aber nicht empfohlen werden, da man mit Mehrkosten pro Lampe von ca. 100 € bis 150 € rechnen müsse. Das Geld könne man durch Einsparungen nicht wieder hereinholen.      

 

Ausschussmitglied Deitert stellt fest, dass einige Lampen unterschiedlich getauscht werden sollen. In den Dorfkernen würden z.B. dekorative Leuchten nicht in dekorative Leuchten getauscht. Aus gestalterischer Sicht sei er damit nicht einverstanden. Er möchte wissen, warum der Tausch so vorgenommen werde.

Herr Müller erläutert, dass es verschiedene Kriterien des Förderprogramms gebe, so z.B. die Mindeststromeinsparung von 50 %. Da die Leuchtsysteme 3 und 4 bereits eine sehr geringe Leistung im Bestand hätten, sei es schwierig, noch 50 % einzusparen. Daher könnten dekorative Leuchten nicht gegen dekorative Leuchten getauscht werden. Man könne dann eine Förderschädlichkeit riskieren. Wenn der Tausch der Leuchtkörper im Vergleich zur Antragstellung geändert würde, würde man die Förderung für diese Teile verlieren.     

 

Ausschussmitglied Fischedick fragt, wer über den jeweiligen Austausch des Lampentyps entschieden habe. Er fragt, ob es z.B. möglich sei, auch die historischen Lampen im Bereich der Kirche zu tauschen.    

 

Bürgermeister Gottheil berichtet, dass der Grundgedanke die Stromersparnis sei und hier die Ersparnis für jeden Straßenzug errechnet worden sei. Gleichzeitig müsse sich die Anschaffung teurerer Leuchtkörper durch die Einsparung innerhalb vorgegebener Zeit amortisieren. Da dies teilweise nicht möglich sei, würden historische Leuchten ggf. durch optisch „einfachere“ Leuchten ersetzt.

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.        

 

Ausschussvorsitzender Lembeck lässt sodann zunächst über den Antrag der Grünen-Fraktion abstimmen, keine Beschlussfassung in der Planungs-, Bau- und Umweltausschusssitzung zu fassen und eine entsprechende Beispielrechnung zur Ratssitzung vorzulegen.   

 

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung    

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: