Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Es wird beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich des Darfelder Markt“ im Ortsteil Darfeld durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu einer der nächsten Sitzungen eine Planung zu erstellen, die dann im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt werden und mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. den Nachbargemeinden abgestimmt werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:                Einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/095 und gibt Erläuterungen.
Er begrüßt einen der Investoren, Herrn Hessling, und den Architekten, Herrn Thünte, vom Planungsbüro T&O. 

Herr Hessling stellt sich und das Gesamtbauvorhaben mit der aktuell laufenden rückwärtigen Bebauung zum „Darfelder Markt“ kurz vor.       
Herr Thünte ergänzt und präsentiert das geplante Bauvorhaben am „Darfelder Markt“ anhand einer Präsentation. Die Pläne sind als Anlage I der Niederschrift beigefügt.       

Ausschussmitglied Espelkott bezieht sich auf die geplante Höhe der Durchfahrt und fragt, ob die Feuerwehr diese ohne Probleme passieren könne.           
Herr Thünte bejaht dies. Zudem ergänzt er, dass durch das geplante Zurückspringen der Durchfahrt der „Darfelder Markt“ gut einsehbar sei. Um die Situation weiter zu entschärfen, könne man sich auch einen Teilverkauf des Grundstücks an die Gemeinde vorstellen.

Ausschussmitglied Espelkott möchte bzgl. der zeitlichen Reihenfolge weiterhin wissen, wie das Baurecht entstehe.       

Bürgermeister Gottheil erklärt die Hintergründe der angestrebten Vorgehensweise. Es sei nach einer Kompromisslösung gesucht worden, die das Prozedere vereinfache. Grundsätzlich möchte die Bauordnungsbehörde des Kreises Coesfeld eine Gesamtplanung für die zu errichtenden Objekte und den Bereich am „Darfelder Markt“ umgesetzt sehen. Sie stelle aber eine Baugenehmigung für den rechten Baukörper in Aussicht, sobald der Stand gemäß § 33 Baugesetzbuch erreicht sei. Dieser werde nach der öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 bzw.4 Abs. 2 BauGB erreicht. Nach dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan könne dann vorbehaltlich einer Baugenehmigung auch der Rest des Projektes umgesetzt werden.             

Ausschussmitglied Espelkott teilt mit, dass die WIR-Fraktion dem Bauvorhaben grundsätzlich positiv gegenüberstehe und dem Beschlussvorschlag folgen könne. Er dankt den Investoren, dass sie den Lückenschluss vollziehen wollen. Er ist sich sicher, dass sich am „Darfelder Markt“ in Zukunft noch einiges tun werde.          

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt im Hinblick auf die Bauleitplanung, dass man im Bebauungsplan keine Dreigeschossigkeit festsetzen wolle. Geplant sei, dies über die Festlegung von Gebäudehöhen zu regulieren. Der Stadtplaner Herr Lang vom Planungsbüro WoltersPartner, habe die Planung im Vorfeld der Planungs-, Bau- und Umweltausschusssitzung erhalten. Für ihn sei diese so in Ordnung. Aus seiner Sicht spreche nichts dagegen.    
Fachbereichsleiterin Brodkorb sieht das geplante Bauvorhaben als Referenzobjekt für andere Objekte in der Umgebung an.

Ausschussmitglied Lethmate äußert sich positiv zur vorgestellten Planung. Er freue sich über die Planung und findet das Bauvorhaben architektonisch sehr anspruchsvoll. Er fragt, ob die Durchfahrt privat sei, oder ob sie auch für den öffentlichen Verkehr bestimmt sei.        
Fachbereichsleiterin Brodkorb stellt dar, dass die Fläche im Privateigentum verbleibe. Sie berichtet in diesem Zusammenhang über eine durchgeführte Eigentümerinnen- und Eigentümerversammlung, in der genau diese Thematik in der Vergangenheit erläutert worden sei. Hintergrund sei die Idee der Investoren gewesen, eine Straße im rückwärtigen Bereich durch die Grundstücke zu führen. So hätte man für die großzügig geschnittenen Grundstücke eine Zufahrt für eine mögliche Hinterlandbebauung schaffen können. Die Reaktionen der Eigentümer*innen seien in der Versammlung verhalten gewesen, sodass eine Weiterverfolgung dieser Thematik seitens der Verwaltung und der Investoren nicht stattgefunden habe. Man müsse nun im Bebauungsplan eine Regelung finden.             
Herr Hessling ergänzt hierzu, dass vor der Planung der Bauvorhaben im rückwärtigen Bereich alle Anlieger*innen gefragt worden seien, diese aber eine Straße nicht wollten. Auch die Gemeinde habe kein Interesse geäußert. Man habe daraufhin die Erschließung für die Bauvorhaben komplett auf eigene Kosten hergestellt. Darüber, dass nun im Nachhinein doch Anfragen gekommen seien, sei er überrascht gewesen. Zudem habe man die Wohnungen in den Häusern im rückwärtigen Bereich bereits verkauft. Hier sei zu klären, ob die Eigentümer*innen eine Änderung der Erschließungssituation befürworten. Bisher sei der Weg privat, was aber nicht heißen solle, dass dies nicht zukünftig geändert werden könne.            

Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich bei Herrn Hessling und Herrn Thünte für die Vorstellung des Bauvorhabens und die Ausführungen.  

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.


Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: