Sitzung: 21.04.2021 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: X/096
Es wird
beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich des
Darfelder Markt“ im Ortsteil Darfeld durchzuführen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, zu einer der nächsten Sitzungen eine Planung zu erstellen, die dann
im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) öffentlich ausgelegt werden und mit den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. den Nachbargemeinden
abgestimmt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/095 und
gibt Erläuterungen.
Er begrüßt einen der Investoren, Herrn Hessling, und den Architekten, Herrn
Thünte, vom Planungsbüro T&O.
Herr Hessling stellt sich und das Gesamtbauvorhaben mit der aktuell laufenden
rückwärtigen Bebauung zum „Darfelder Markt“ kurz vor.
Herr Thünte ergänzt und präsentiert das geplante Bauvorhaben am „Darfelder
Markt“ anhand einer Präsentation. Die Pläne sind als Anlage I der Niederschrift beigefügt.
Ausschussmitglied Espelkott bezieht sich auf die geplante Höhe der Durchfahrt
und fragt, ob die Feuerwehr diese ohne Probleme passieren könne.
Herr Thünte bejaht dies. Zudem ergänzt er, dass durch das geplante
Zurückspringen der Durchfahrt der „Darfelder Markt“ gut einsehbar sei. Um die
Situation weiter zu entschärfen, könne man sich auch einen Teilverkauf des Grundstücks
an die Gemeinde vorstellen.
Ausschussmitglied Espelkott möchte bzgl. der zeitlichen Reihenfolge
weiterhin wissen, wie das Baurecht entstehe.
Bürgermeister Gottheil erklärt die Hintergründe der angestrebten
Vorgehensweise. Es sei nach einer Kompromisslösung gesucht worden, die das
Prozedere vereinfache. Grundsätzlich möchte die Bauordnungsbehörde des Kreises
Coesfeld eine Gesamtplanung für die zu errichtenden Objekte und den Bereich am „Darfelder
Markt“ umgesetzt sehen. Sie stelle aber eine Baugenehmigung für den rechten
Baukörper in Aussicht, sobald der Stand gemäß § 33 Baugesetzbuch erreicht sei.
Dieser werde nach der öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 bzw.4 Abs. 2
BauGB erreicht. Nach dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan könne dann
vorbehaltlich einer Baugenehmigung auch der Rest des Projektes umgesetzt
werden.
Ausschussmitglied Espelkott teilt mit, dass die WIR-Fraktion dem Bauvorhaben
grundsätzlich positiv gegenüberstehe und dem Beschlussvorschlag folgen könne.
Er dankt den Investoren, dass sie den Lückenschluss vollziehen wollen. Er ist
sich sicher, dass sich am „Darfelder Markt“ in Zukunft noch einiges tun werde.
Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt im Hinblick auf die Bauleitplanung, dass
man im Bebauungsplan keine Dreigeschossigkeit festsetzen wolle. Geplant sei,
dies über die Festlegung von Gebäudehöhen zu regulieren. Der Stadtplaner Herr
Lang vom Planungsbüro WoltersPartner, habe die Planung im Vorfeld der Planungs-,
Bau- und Umweltausschusssitzung erhalten. Für ihn sei diese so in Ordnung. Aus
seiner Sicht spreche nichts dagegen.
Fachbereichsleiterin Brodkorb sieht das geplante Bauvorhaben als Referenzobjekt
für andere Objekte in der Umgebung an.
Ausschussmitglied Lethmate äußert sich positiv zur vorgestellten Planung. Er
freue sich über die Planung und findet das Bauvorhaben architektonisch sehr
anspruchsvoll. Er fragt, ob die Durchfahrt privat sei, oder ob sie auch für den
öffentlichen Verkehr bestimmt sei.
Fachbereichsleiterin Brodkorb stellt dar, dass die Fläche im Privateigentum
verbleibe. Sie berichtet in diesem Zusammenhang über eine durchgeführte
Eigentümerinnen- und Eigentümerversammlung, in der genau diese Thematik in der
Vergangenheit erläutert worden sei. Hintergrund sei die Idee der Investoren
gewesen, eine Straße im rückwärtigen Bereich durch die Grundstücke zu führen.
So hätte man für die großzügig geschnittenen Grundstücke eine Zufahrt für eine
mögliche Hinterlandbebauung schaffen können. Die Reaktionen der
Eigentümer*innen seien in der Versammlung verhalten gewesen, sodass eine
Weiterverfolgung dieser Thematik seitens der Verwaltung und der Investoren
nicht stattgefunden habe. Man müsse nun im Bebauungsplan eine Regelung finden.
Herr Hessling ergänzt hierzu, dass vor der Planung der Bauvorhaben im
rückwärtigen Bereich alle Anlieger*innen gefragt worden seien, diese aber eine
Straße nicht wollten. Auch die Gemeinde habe kein Interesse geäußert. Man habe
daraufhin die Erschließung für die Bauvorhaben komplett auf eigene Kosten
hergestellt. Darüber, dass nun im Nachhinein doch Anfragen gekommen seien, sei
er überrascht gewesen. Zudem habe man die Wohnungen in den Häusern im
rückwärtigen Bereich bereits verkauft. Hier sei zu klären, ob die Eigentümer*innen
eine Änderung der Erschließungssituation befürworten. Bisher sei der Weg
privat, was aber nicht heißen solle, dass dies nicht zukünftig geändert werden
könne.
Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich bei Herrn Hessling und Herrn Thünte
für die Vorstellung des Bauvorhabens und die Ausführungen.
Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: