Ausschussmitglied Pirkl bezieht sich auf die Wohnsituation von ausländischen Arbeitskräften in Billerbeck. In der Presse habe es sich so gelesen, dass bereits im Vorfeld ein Hinweis aus der Bevölkerung eingegangen sei, dieser aber in der Verwaltung nicht weiterverfolgt worden sei. Er möchte wissen, welche Regelungen die Gemeinde Rosendahl für solche Fälle getroffen habe.      

Bürgermeister Gottheil berichtet, dass es grundsätzlich das Wohnungsaufsichtsgesetz zu beachten gelte. Bei Hinweisen und groben Unstimmigkeiten (z.B. zwischen Anzahl der gemeldeten Personen und der Größe der Immobilien) werde der Fachbereich III, Sicherheit und Ordnung, tätig und gehe den Hinweisen nach. Im letzten Jahr habe es solche Hinweise bezüglich der Westfleisch-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihrer Unterbringung beispielsweise in Objekten an der Hauptstraße in Osterwick gegeben. Aufgrund dessen habe es auch hohe Inzidenzen im Rahmen der Coronapandemie gegeben.       

Es hätten diesbezüglich Gespräche zwischen den beteiligten Kommunen – teilweise auch mit der Fa. Westfleisch - stattgefunden, um sich für die Zukunft aufzustellen. Es sei daraus ein Letter of Intent erarbeitet worden, der aber noch nicht unterzeichnet worden sei. Generell sei es aber so, dass bei Hinweisen ein Prüfmechanismus in Gang gesetzt werde. Es würde insbesondere geprüft, wer in dem Objekt gemeldet sei, was es genau für ein Objekt und auch was genau genehmigt sei. Gegebenenfalls werde auch Kontakt mit dem Kreis Coesfeld als Bauaufsichtsbehörde aufgenommen.

Ausschussmitglied Pirkl ergänzt, dass der Zoll als Prüfbehörde sehr dankbar sei, diese Hinweise zu bekommen, um ggfls. tätig werden zu können.