Beschluss: geändert beschlossen

Der Ratsbeschluss vom 08.10.2020 wird insoweit aufgehoben, als er die seinerzeit beschlossene Nichtunterschutzstellung des Kirchhofspeichers betrifft.

Unter Berücksichtigung des Inhalts der Mail von Frau Dr. Simone Meyder (Referatsleitung Praktische Denkmalpflege) vom 21.04.2021 wird der Kirchhofspeicher in die Denkmalliste aufgenommen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den weiteren Beratungsprozess hinsichtlich des Abrisses und des Neubaus für die übrigen Bestandteile des Baukörpers aktiv zu begleiten.


Abstimmungsergebnis:                                   Einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/093 und gibt Erläuterungen.

Bürgermeister Gottheil verweist auf die Beschlusslage aus der Ratssitzung vom 08. Oktober 2020. Entgegen der Expertise des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) sei seinerzeit der Beschluss gefasst worden, das Gebäude „Darfelder Markt 21“ nicht unter Denkmalschutz zu stellen. Nach einem Moderationsgespräch im März 2021 mit Vertreter*innen des Kreises, des LWL und der Gemeinde Rosendahl habe man sich seitens der Verwaltung unter Beteiligung des Investors aktiv um einen weiteren Gesprächstermin mit dem LWL bemüht. Der vorgesehene Termin am 12. April 2021 sei dann aber durch den LWL abgesagt worden. Bürgermeister Gottheil habe daraufhin eine E-Mail an den LWL geschrieben, in der er mit klaren Worten die bisherige Vorgehensweise kommentiert habe. Dem Landrat Herrn Schulze Pellengahr und dem Dezernent Herrn Helmich sei diese E-Mail ebenfalls zur Kenntnis übersandt worden. Es sei nach dieser E-Mail Bewegung in den Sachverhalt gekommen.     
Bürgermeister Gottheil berichtet über ein konstruktives Gespräch mit der Referatsleiterin Praktische Denkmalpflege, Frau Dr. Simone Meyder, über das weitere Vorgehen in der Angelegenheit. Aus seiner Sicht sei dieses das erste lösungsorientierte Gespräch gewesen sei. Es sei eine Kompromissbereitschaft signalisiert worden. Diese Bereitschaft habe deutlich gemacht, dass der LWL, der Kreis Coesfeld und auch die Gemeinde den Schritt zum Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau- und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, welches als Oberste Denkmalbehörde fungiere, nicht gehen wollen. Es stehe nun eine Kompromisslösung im Raum. Er liest aus der im Nachgang zu einem von ihm geführten Telefonat formulierten E-Mail von Frau Dr. Simone Meyder vom 18. April 2021 vor. Die E-Mail im Wortlaut:      

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gottheil

vielen Dank für das freundliche und konstruktive Telefonat gestern Mittag.

Gerne fasse ich die Ergebnisse unseres Telefonates nochmals zusammen:

1)      Voraussetzung: Die Gemeinde ist bereit den Kirchhofspeicher unter Schutz zu stellen! Schutzgegenstand ist der Kirchhofspeicher in seinem äußeren Erscheinungsbild und seiner überkommenen historischen Substanz: Hausgerüst von 1602/03 sowie die Ausbauphase des 19. Jahrhunderts mit der sukzessiven Versteinerung der Fassade, der Binnenstruktur und der wandfesten Ausstattung.

2)      Folge: Eine Neubebauung im Bereich des Gasthauses und des Nebengebäudes ist grundsätzlich möglich, da beide Bauten kein Baudenkmal sind.

3)      Die Neubebauung ist aus denkmalfachlicher Sicht (UDB, LWL) damit in Bezug auf den Umgebungsbereich Kirche wie auch den Kirchhofspeicher hinsichtlich einer erheblichen Beeinträchtigung zu prüfen. Auf Grundlage der vorgelegten Planungsskizze des Investors muss derzeit davon ausgegangen werden, dass eine erhebliche Beeinträchtigung nicht zur begründen wäre.

4)      Die Nutzungsmöglichkeiten des Kirchhofspeichers und die direkte bauliche Anbindung des Neubaus an den Kirchhofspeicher ist noch im Detail abzustimmen. Anhand der bisher vorliegenden Unterlagen kann hierzu keine Aussage getroffen werden. Gerne können wir uns diesbezüglich – sofern Corona es erlaubt – bei einem Ortstermin abstimmen. Hierbei könnten auch gestalterische Details der Neubebauung besprochen werden.


Ihnen eine gute Sitzung heute Abend.

 

Dr. Simone Meyder        
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)       
Referatsleiterin Praktische Denkmalpflege         
LWL-Denkmalpflege, Landschaft- und Baukultur in Westfalen


Diese E-Mail habe man ebenfalls an den Investor weitergeleitet. Zudem sei ein Telefonat mit ihm geführt worden. Der Investor stehe dem Kompromiss grundsätzlich positiv gegenüber, er wisse aber nicht, welche konkreten Anforderungen an den Erhalt des Innenlebens des Kirchhofspeichers gestellt werden.  

Bürgermeister Gottheil schlägt, unter Berücksichtigung des Inhalts der E-Mail von Frau Dr. Meyder, dem Rat die Teilunterschutzstellung des Kirchhofspeichers vor.

Ausschussmitglied Espelkott teilt mit, dass sich die WIR-Fraktion die Teilunterschutzstellung vorstellen könne, solange der Investor diese weiterhin mittrage. Die Mitteilung hierüber solle bis zur Ratssitzung erfolgen.            
Bürgermeister Gottheil meint, man müsse dem Investor Wege zu Förderungen eröffnen. Das Bauvorhaben sei ein Renditeobjekt, welches gegebenenfalls zwei Jahre länger bis zum Break Even Point benötige. Der Investor sei sich mit dem Verkäufer einig, er werde nach seinem Eindruck nicht abspringen. Man solle und dürfe dies aber aus seiner Sicht nicht zur Voraussetzung für die Teilunterschutzstellung machen.            

Ausschussmitglied Weber sei froh über diesen geänderten Sachverhalt. Er ist der Meinung, dass Denkmalschutz viel Schaden angerichtet habe. Dies sehe man in Darfeld deutlich. Im Bereich Denkmalschutz sei er nicht auf „grüner Linie“. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes, bei der die Aufgabenbereiche und Entscheidungsbefugnisse verlagert werden sollen. Dabei werde der LWL nur noch angehört; die Entscheidungen lägen bei der Gemeinde. Daher müsse sich die Politik Gedanken machen, welche Grundsätze zum Denkmalschutz geschaffen werden sollen und Baustellen angehen, wenn das Denkmalschutzgesetz verabschiedet sei.
In diesem konkreten Fall sieht Ausschussmitglied Weber eine gute Lösung erreicht.

Ausschussmitglied Meinert sieht den vorgeschlagenen Kompromiss als einen guten Vorschlag an, wenn der Investor weiter mitmache. Er findet es erstrebenswert, wenn mit Förderungen punktuell auch etwas erhalten werden könne.   

Ausschussmitglied Lethmate kann sich dem ebenfalls anschließen. Es sei von vornherein deutlich gemacht worden, dass man das Gebäude so nicht nutzen könne. Ein Kompromissvorschlag sei angedacht gewesen, der nun vorliege. Er könne sich dem daher anschließen. Wichtig sei, die Gebäudestruktur des Kirchhofspeichers zu erhalten.
Er könne nicht verstehen, warum nun ein halbes Jahr verstrichen sei. Der LWL habe diesen Vorschlag schon in der Vergangenheit unterbreitet. Dieser liege ihm vor.
Bürgermeister Gottheil berichtet, dass vom LWL im Herbst 2020 ein Gespräch unter Moderation des Kreises Coesfeld vorgeschlagen worden sei, wobei er andere Vorstellungen von einem Gespräch dieser Art habe. Moderieren heiße Ideen einbringen und Lösungen finden und nicht selbst entscheiden bzw. die Gemeinde anweisen, eine Unterschutzstellung des gesamten Gebäudekomplexes vorzunehmen. Das Gespräch habe aufgrund von der Verwaltung nicht zu vertretenden Umständen erst am 11. März 2021 stattgefunden. Die Gemeinde habe eine Kompromisslösung erarbeiten wollen. Eine Einigung oder auch Prüfung der überarbeiteten Unterlagen sei aber bis gestern nicht erzielt worden.    
Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt zum Sachverhalt, dass seitens des Denkmalschutzamtes immer kommuniziert worden sei, dass die Gemeinde zunächst den Gebäudekomplex unter Denkmalschutz stellen müsse und erst danach weitere Gespräche geführt werden sollten. Eine veränderte Haltung sei bis zu dem gestrigen Telefonat gegenüber der Gemeinde nicht geäußert worden. Mit dieser Vorgehensweise habe sich die Gemeinde nicht einverstanden erklären können, was auch die Beschlussfassung im Rat am 08. Oktober 2020 widerspiegele.                     

Ausschussmitglied Espelkott sei zwar unzufrieden über die vergangene Zeit, sieht aber auch eine Terminfindung bei größeren Behörden als schwierig an.
Er habe Hochachtung vor dem Investor, der nach wie vor die Projektumsetzung anstrebe.         

Ausschussmitglied Meinert möchte wissen, was mit der Einfriedungsmauer und dem Garten sei.            
Bürgermeister Gottheil berichtet, dass der Investor beide Teile erhalten möchte, ohne dass diese Bereiche formal in die Denkmalschutzliste aufgenommen werden.

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.    

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag: