Sitzung: 21.04.2021 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: X/093
Der Ratsbeschluss
vom 08.10.2020 wird insoweit aufgehoben, als er die seinerzeit beschlossene
Nichtunterschutzstellung des Kirchhofspeichers betrifft.
Unter Berücksichtigung des Inhalts der Mail von Frau Dr. Simone Meyder (Referatsleitung Praktische Denkmalpflege) vom 21.04.2021 wird der Kirchhofspeicher in die Denkmalliste aufgenommen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den weiteren Beratungsprozess hinsichtlich des Abrisses und des Neubaus für die übrigen Bestandteile des Baukörpers aktiv zu begleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/093 und
gibt Erläuterungen.
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Beschlusslage aus der Ratssitzung vom
08. Oktober 2020. Entgegen der Expertise des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe (LWL) sei seinerzeit der Beschluss gefasst worden, das Gebäude
„Darfelder Markt 21“ nicht unter Denkmalschutz zu stellen. Nach einem
Moderationsgespräch im März 2021 mit Vertreter*innen des Kreises, des LWL und
der Gemeinde Rosendahl habe man sich seitens der Verwaltung unter Beteiligung
des Investors aktiv um einen weiteren Gesprächstermin mit dem LWL bemüht. Der
vorgesehene Termin am 12. April 2021 sei dann aber durch den LWL abgesagt
worden. Bürgermeister Gottheil habe daraufhin eine E-Mail an den LWL
geschrieben, in der er mit klaren Worten die bisherige Vorgehensweise
kommentiert habe. Dem Landrat Herrn Schulze Pellengahr und dem Dezernent Herrn
Helmich sei diese E-Mail ebenfalls zur Kenntnis übersandt worden. Es sei nach
dieser E-Mail Bewegung in den Sachverhalt gekommen.
Bürgermeister Gottheil berichtet über ein konstruktives Gespräch mit der Referatsleiterin
Praktische Denkmalpflege, Frau Dr. Simone Meyder, über das weitere Vorgehen in
der Angelegenheit. Aus seiner Sicht sei dieses das erste lösungsorientierte
Gespräch gewesen sei. Es sei eine Kompromissbereitschaft signalisiert worden.
Diese Bereitschaft habe deutlich gemacht, dass der LWL, der Kreis Coesfeld und
auch die Gemeinde den Schritt zum Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau- und
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, welches als
Oberste Denkmalbehörde fungiere, nicht gehen wollen. Es stehe nun eine
Kompromisslösung im Raum. Er liest aus der im Nachgang zu einem von ihm
geführten Telefonat formulierten E-Mail von Frau Dr. Simone Meyder vom 18.
April 2021 vor. Die E-Mail im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gottheil
vielen Dank für das freundliche und
konstruktive Telefonat gestern Mittag.
Gerne fasse ich die Ergebnisse unseres
Telefonates nochmals zusammen:
1)
Voraussetzung: Die Gemeinde ist bereit den
Kirchhofspeicher unter Schutz zu stellen! Schutzgegenstand ist der
Kirchhofspeicher in seinem äußeren Erscheinungsbild und seiner überkommenen
historischen Substanz: Hausgerüst von 1602/03 sowie die Ausbauphase des 19.
Jahrhunderts mit der sukzessiven Versteinerung der Fassade, der Binnenstruktur
und der wandfesten Ausstattung.
2)
Folge: Eine Neubebauung im Bereich des
Gasthauses und des Nebengebäudes ist grundsätzlich möglich, da beide Bauten
kein Baudenkmal sind.
3)
Die Neubebauung ist aus denkmalfachlicher
Sicht (UDB, LWL) damit in Bezug auf den Umgebungsbereich Kirche wie auch den
Kirchhofspeicher hinsichtlich einer erheblichen Beeinträchtigung zu prüfen. Auf
Grundlage der vorgelegten Planungsskizze des Investors muss derzeit davon
ausgegangen werden, dass eine erhebliche Beeinträchtigung nicht zur begründen
wäre.
4)
Die Nutzungsmöglichkeiten des
Kirchhofspeichers und die direkte bauliche Anbindung des Neubaus an den
Kirchhofspeicher ist noch im Detail abzustimmen. Anhand der bisher vorliegenden
Unterlagen kann hierzu keine Aussage getroffen werden. Gerne können wir uns
diesbezüglich – sofern Corona es erlaubt – bei einem Ortstermin abstimmen.
Hierbei könnten auch gestalterische Details der Neubebauung besprochen werden.
Ihnen eine gute Sitzung heute Abend.
Dr.
Simone Meyder
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Referatsleiterin Praktische Denkmalpflege
LWL-Denkmalpflege, Landschaft- und Baukultur in Westfalen
Diese E-Mail habe man ebenfalls an den Investor weitergeleitet. Zudem sei ein
Telefonat mit ihm geführt worden. Der Investor stehe dem Kompromiss
grundsätzlich positiv gegenüber, er wisse aber nicht, welche konkreten
Anforderungen an den Erhalt des Innenlebens des Kirchhofspeichers gestellt
werden.
Bürgermeister Gottheil schlägt, unter Berücksichtigung des Inhalts der E-Mail
von Frau Dr. Meyder, dem Rat die Teilunterschutzstellung des Kirchhofspeichers
vor.
Ausschussmitglied Espelkott teilt mit, dass sich die WIR-Fraktion die
Teilunterschutzstellung vorstellen könne, solange der Investor diese weiterhin
mittrage. Die Mitteilung hierüber solle bis zur Ratssitzung erfolgen.
Bürgermeister Gottheil meint, man müsse dem Investor Wege zu Förderungen
eröffnen. Das Bauvorhaben sei ein Renditeobjekt, welches gegebenenfalls zwei
Jahre länger bis zum Break Even Point benötige. Der Investor sei sich mit dem
Verkäufer einig, er werde nach seinem Eindruck nicht abspringen. Man solle und
dürfe dies aber aus seiner Sicht nicht zur Voraussetzung für die Teilunterschutzstellung
machen.
Ausschussmitglied Weber sei froh über diesen geänderten Sachverhalt. Er ist der
Meinung, dass Denkmalschutz viel Schaden angerichtet habe. Dies sehe man in
Darfeld deutlich. Im Bereich Denkmalschutz sei er nicht auf „grüner Linie“. Er
verweist in diesem Zusammenhang auf die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes,
bei der die Aufgabenbereiche und Entscheidungsbefugnisse verlagert werden
sollen. Dabei werde der LWL nur noch angehört; die Entscheidungen lägen bei der
Gemeinde. Daher müsse sich die Politik Gedanken machen, welche Grundsätze zum
Denkmalschutz geschaffen werden sollen und Baustellen angehen, wenn das
Denkmalschutzgesetz verabschiedet sei.
In diesem konkreten Fall sieht Ausschussmitglied Weber eine gute Lösung
erreicht.
Ausschussmitglied Meinert sieht den vorgeschlagenen Kompromiss als einen guten
Vorschlag an, wenn der Investor weiter mitmache. Er findet es erstrebenswert,
wenn mit Förderungen punktuell auch etwas erhalten werden könne.
Ausschussmitglied Lethmate kann sich dem ebenfalls anschließen. Es sei von
vornherein deutlich gemacht worden, dass man das Gebäude so nicht nutzen könne.
Ein Kompromissvorschlag sei angedacht gewesen, der nun vorliege. Er könne sich
dem daher anschließen. Wichtig sei, die Gebäudestruktur des Kirchhofspeichers
zu erhalten.
Er könne nicht verstehen, warum nun ein halbes Jahr verstrichen sei. Der LWL
habe diesen Vorschlag schon in der Vergangenheit unterbreitet. Dieser liege ihm
vor.
Bürgermeister Gottheil berichtet, dass vom LWL im Herbst 2020 ein Gespräch
unter Moderation des Kreises Coesfeld vorgeschlagen worden sei, wobei er andere
Vorstellungen von einem Gespräch dieser Art habe. Moderieren heiße Ideen
einbringen und Lösungen finden und nicht selbst entscheiden bzw. die Gemeinde
anweisen, eine Unterschutzstellung des gesamten Gebäudekomplexes vorzunehmen.
Das Gespräch habe aufgrund von der Verwaltung nicht zu vertretenden Umständen
erst am 11. März 2021 stattgefunden. Die Gemeinde habe eine Kompromisslösung
erarbeiten wollen. Eine Einigung oder auch Prüfung der überarbeiteten
Unterlagen sei aber bis gestern nicht erzielt worden.
Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt zum Sachverhalt, dass seitens des
Denkmalschutzamtes immer kommuniziert worden sei, dass die Gemeinde zunächst
den Gebäudekomplex unter Denkmalschutz stellen müsse und erst danach weitere
Gespräche geführt werden sollten. Eine veränderte Haltung sei bis zu dem
gestrigen Telefonat gegenüber der Gemeinde nicht geäußert worden. Mit dieser
Vorgehensweise habe sich die Gemeinde nicht einverstanden erklären können, was
auch die Beschlussfassung im Rat am 08. Oktober 2020 widerspiegele.
Ausschussmitglied Espelkott sei zwar unzufrieden über die vergangene Zeit,
sieht aber auch eine Terminfindung bei größeren Behörden als schwierig an.
Er habe Hochachtung vor dem Investor, der nach wie vor die Projektumsetzung
anstrebe.
Ausschussmitglied Meinert möchte wissen, was mit der Einfriedungsmauer und dem
Garten sei.
Bürgermeister Gottheil berichtet, dass der Investor beide Teile erhalten
möchte, ohne dass diese Bereiche formal in die Denkmalschutzliste aufgenommen
werden.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag: