Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich des Darfelder Markt“ im Ortsteil Darfeld durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu einer der nächsten Sitzungen eine Planung zu erstellen, die dann im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt werden und mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. den Nachbargemeinden abgestimmt werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/096. Die Investoren und Architekten seien in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses anwesend gewesen und hätten das Vorhaben erläutert. Nach Mitteilung des Kreises Coesfeld müsse ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um u.a. das für die Adressen Darfelder Markt 28 und 30 geplante Objekt umzusetzen. Dieses Projekt könne eine gewisse Initialzündung haben. Verwaltungsseitig werde jedoch insbesondere deshalb die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens für den Einzugsbereich zwischen Darfelder Markt, Pfarrer-Wiedenbrück-Straße, Bachstraße und Höpinger Straße als sinnvoll angesehen, weil ähnlich gelagerte zukünftige Bauprojekte sodann nach einheitlichen Vorgaben umgesetzt werden könnten.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: