Beschlussvorschlag:
Es wird
beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich des
Darfelder Markt“ im Ortsteil Darfeld durchzuführen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, zu einer der nächsten Sitzungen eine Planung zu erstellen, die dann
im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) öffentlich ausgelegt werden und mit den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. den Nachbargemeinden
abgestimmt werden kann.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/096. Die Investoren und Architekten
seien in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses anwesend gewesen
und hätten das Vorhaben erläutert. Nach Mitteilung des Kreises Coesfeld müsse
ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um u.a. das für die Adressen Darfelder
Markt 28 und 30 geplante Objekt umzusetzen. Dieses Projekt könne eine gewisse
Initialzündung haben. Verwaltungsseitig werde jedoch insbesondere deshalb die
Durchführung eines Bauleitplanverfahrens für den Einzugsbereich zwischen
Darfelder Markt, Pfarrer-Wiedenbrück-Straße, Bachstraße und Höpinger Straße als
sinnvoll angesehen, weil ähnlich gelagerte zukünftige Bauprojekte sodann nach
einheitlichen Vorgaben umgesetzt werden könnten.
Es erfolgen keine
weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: