Beschlussvorschlag:

 

Den in den Anlagen I bis V der Sitzungsvorlage Nr. X/095 beigefügten Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage VI beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken beinhalten.   

 

Der Planungsstand wird bestätigt.

 

Es wird beschlossen, den Planentwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngemeinschaft Oberdarfeld“ im Ortsteil Darfeld gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/095 und gibt Erläuterungen. Er weist darauf hin, dass der Bebauungsplan im Hinblick auf die Regenwasserbeseitigung noch geringfügig abgeändert (Stichwort: „Muldenlösung“) worden sei.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: