Sitzung: 29.04.2021 Rat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: X/093
Beschlussvorschlag:
Der Ratsbeschluss
vom 08. Oktober 2020 wird insoweit aufgehoben, als er die seinerzeit
beschlossene nicht Unterschutzstellung des Kirchhofspeichers betrifft.
Unter
Berücksichtigung des Inhalts der Mail von Frau Dr. Simone Meyder
(Referatsleitung Praktische Denkmalpflege Landschaftsverband Westfalen-Lippe)
vom 21. April 2021 wird der Kirchhofspeicher in die Denkmalliste aufgenommen.
Der Rat beauftragt
die Verwaltung, den weiteren Beratungsprozess hinsichtlich des Abrisses und des
Neubaus für die übrigen Bestandteile des Baukörpers aktiv zu begleiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/093 und gibt Erläuterungen. Ein
Moderationsgespräch mit dem LWL und dem Kreis Coesfeld sei geführt worden, habe
aber zunächst noch nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Im weiteren
Schriftverkehr sei dann von Frau Dr. Simone Meyder in der vergangenen Woche vor
der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses per Mail der Vorschlag
unterbreitet worden, den Kirchhofspeicher in die Denkmalschutzliste aufzunehmen
und diesen nicht nur per Außenmauer, sondern auch im Inneren zu erhalten, im
Weiteren wie vom Investor geplant den Garten und die Einfriedungsmauer zu
erhalten und die anderen Gebäude abzureißen und stattdessen einen Neubaukomplex
zu errichten. Entsprechend sei auch der Beschlussvorschlag für den Planungs-,
Bau- und Umweltausschuss ausgearbeitet und von diesem einstimmig als
Beschlussempfehlung für den Rat auf den Weg gebracht worden. Damit liege ein
vernünftiger Kompromiss vor, der auch vom Investor akzeptiert werde.
Fraktionsvorsitzender
Weber findet es gut, dass der Kompromiss vom Investor mitgetragen werde. Er
glaubt allerdings, dass es mit dem Kirchhofspeicher bei Detailabsprachen noch
Probleme geben werde. Wenn die Novelle des Denkmalschutzgesetzes komme, könne der
Investor auf Rücknahme der Unterschutzstellung drängen. Er fragt, ob dies
berücksichtigt worden sei.
Fachbereichsleiterin
Brodkorb teilt mit, dass über eine Rücknahme der Unterschutzstellung dann der
Kreis Coesfeld entscheide. Sie erklärt, dass auch nach der Novelle des
Denkmalschutzgesetzes ein Gebäude als Denkmal einzutragen sei, wenn die
Voraussetzungen vorlägen.
Fraktionsvorsitzender
Weber erklärt, dass dann eine Gegenexpertise erstellt werden könne, um die
Unterschutzstellung aufzuheben.
Fachbereichsleiterin
Brodkorb erklärt, dass auch heute schon eine Gegenexpertise erstellt werden
könne, es jedoch niemanden gebe, der sie erstellen würde.
Bürgermeister
Gottheil erklärt, dass es dann auch noch andere Denkmalschutzfälle gebe, wo
dies Szenario möglich wäre, frühere Aspekte, die zur Unterschutzstellung
geführt hätten, komplett in Frage zu stellen.
Es erfolgen keine
weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: