Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Ratsbeschluss vom 08. Oktober 2020 wird insoweit aufgehoben, als er die seinerzeit beschlossene nicht Unterschutzstellung des Kirchhofspeichers betrifft.

 

Unter Berücksichtigung des Inhalts der Mail von Frau Dr. Simone Meyder (Referatsleitung Praktische Denkmalpflege Landschaftsverband Westfalen-Lippe) vom 21. April 2021 wird der Kirchhofspeicher in die Denkmalliste aufgenommen.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, den weiteren Beratungsprozess hinsichtlich des Abrisses und des Neubaus für die übrigen Bestandteile des Baukörpers aktiv zu begleiten.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/093 und gibt Erläuterungen. Ein Moderationsgespräch mit dem LWL und dem Kreis Coesfeld sei geführt worden, habe aber zunächst noch nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Im weiteren Schriftverkehr sei dann von Frau Dr. Simone Meyder in der vergangenen Woche vor der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses per Mail der Vorschlag unterbreitet worden, den Kirchhofspeicher in die Denkmalschutzliste aufzunehmen und diesen nicht nur per Außenmauer, sondern auch im Inneren zu erhalten, im Weiteren wie vom Investor geplant den Garten und die Einfriedungsmauer zu erhalten und die anderen Gebäude abzureißen und stattdessen einen Neubaukomplex zu errichten. Entsprechend sei auch der Beschlussvorschlag für den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss ausgearbeitet und von diesem einstimmig als Beschlussempfehlung für den Rat auf den Weg gebracht worden. Damit liege ein vernünftiger Kompromiss vor, der auch vom Investor akzeptiert werde.

 

Fraktionsvorsitzender Weber findet es gut, dass der Kompromiss vom Investor mitgetragen werde. Er glaubt allerdings, dass es mit dem Kirchhofspeicher bei Detailabsprachen noch Probleme geben werde. Wenn die Novelle des Denkmalschutzgesetzes komme, könne der Investor auf Rücknahme der Unterschutzstellung drängen. Er fragt, ob dies berücksichtigt worden sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass über eine Rücknahme der Unterschutzstellung dann der Kreis Coesfeld entscheide. Sie erklärt, dass auch nach der Novelle des Denkmalschutzgesetzes ein Gebäude als Denkmal einzutragen sei, wenn die Voraussetzungen vorlägen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass dann eine Gegenexpertise erstellt werden könne, um die Unterschutzstellung aufzuheben.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärt, dass auch heute schon eine Gegenexpertise erstellt werden könne, es jedoch niemanden gebe, der sie erstellen würde.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass es dann auch noch andere Denkmalschutzfälle gebe, wo dies Szenario möglich wäre, frühere Aspekte, die zur Unterschutzstellung geführt hätten, komplett in Frage zu stellen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: