Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ”Haus Holtwick” im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der zzt. gültigen Fassung, für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/207 zur Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses v. 27.10.2005 beigefügten Plan zu entnehmen ist, beschlossen. Der Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

 

Zu TOP 3 – SV VII/208

Der Ausschuss fasste hierzu folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ”Haus Holtwick” im Ortsteil Holtwick mit Begründung und Umweltbericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 


Der Ausschussvorsitzende, Herr Rottmann, bat Herrn Lang vom Planungsbüro Wolters Partner um Vorstellung des Plankonzeptes.

 

Anhand einer Beamerpräsentation erläuterte er dem Ausschuss ausführlich das erarbeitete Plankonzept.

 

Dieses sieht eine Abrundung der Siedlungsflächen des Ortsteiles Holtwick nach Norden zwischen der Kreuzstraße im Westen und Gustav-Böcker-Straße im Osten vor. In Anlehnung an die westlich und südlich angrenzenden Wohngebiete ist entsprechend der derzeitigen Nachfrage eine Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern und Doppelhäusern vorgesehen.

 

Ausgehend von der “Heinrich-Backensfeld-Straße” bzw. der Straße “Im Kreuzkamp” erschließen Stichstraßen insgesamt vier Wohnhöfe, die jeweils kleine Nachbarschaftseinheiten bilden. Gleichmäßige Grundstückstiefen ermöglichen dabei eine flexible Anordnung von Grundstücksgrößen, verschiedenen Bauweisen und Wohnformen.

Es erfolgte, soweit möglich, die Ausrichtung der Bebauungsstrukturen nach Süden, um so eine optimale Ausnutzung solarenergetischer Potentiale zu ermöglichen.

 

In Teilbereichen des Plangebietes soll den Bauherren die Möglichkeit eröffnet werden, Einfamilienhäuser in neuen bzw. experimentellen Bauformen zu errichten. Es werden innerhalb des Plangebietes zwei klar begrenzte Bereiche ausgewiesen, in denen eine größere Freizügigkeit für die Bebauung im Hinblick auf Traufhöhe, Dachform und Außenwandmaterialien (Holz- und Fachwerkhäuser) ermöglicht wird.

 

Der Übergang zur freien Landschaft im Norden wird mit einer dichten Eingrünung gestaltet, im östlichen Teil des Plangebietes soll mit der Anlage von zwei Obstwiesen auch landschaftsgestalterisch der Übergang zur östlichen Plangebietsgrenze hergestellt werden. Diese Maßnahmen tragen gleichzeitig zum Ausgleich bzw. zur Verminderung des mit der Planung verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft bei. Der Ausgleich des mit dem Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffs in Natur und Landschaft wird plangebietsintern nicht vollständig erreicht. Für das verbleibende Ausgleichsdefizit werden plangebietsexterne Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, die jedoch noch im weiteren Planverfahren in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde festgelegt werden.

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird innerhalb dieses Gebietes die Errichtung von rd. 50 Wohngrundstücken planungsrechtlich ermöglicht.

 

Ausschussvorsitzender Rottmann bedankte sich bei Herrn Lang für die ausführliche Sachdarstellung und bat um Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Henken erkundigte sich, warum man zum nördlichen Abgrenzungsbereich einen 5 m breiten öffentlichen Grünstreifen angelegt habe und wer diesen pflegen wird. Es wäre doch ratsam, diesen Streifen jeweils den Grundstücken zuzuschlagen.

Herr Lang antwortete, dass man zum einen dadurch einen einheitlichen Grünstreifen erhalte und zum anderen nicht alle Grundstücke gleichzeitig verkauft und bebaut werden.

 

Ausschussmitglied Mensing fragte im Namen der Wir-Fraktion, warum man in diesem Plangebiet bei rd. 50 Baugrundstücken keinen Spielplatz vorgesehen habe. Weiterhin merkte er an, dass die Firstrichtung nicht in allen Bereichen freigegeben wurde. Zudem sei der hinter dem Grünstreifen angelegte Fuß- und Radweg überflüssig, dieser sollte vorgelagert werden, damit eine Verbindung zu den einzelnen Wohnhöfen entstehe.

Hierauf antwortete Herr Lang, dass man die Anordnung eines Spielplatzes nicht als notwendig angesehen habe.

Fachbereichsleiter Wellner merkte an, dass im bestehenden Baugebiet ein Spielplatz vorhanden ist; die Notwendigkeit für die Ausweisung eines Spielplatzes im Erweiterungsbereich seitens der Verwaltung geprüft werde.

Die Festlegung der Firstrichtung sei eine Grundsatzfrage, erläuterte Herr Lang. Man habe hier Prioritäten setzen wollen.

Eine Verlagerung des Rad- und Fußweges entlang des Grünstreifens werde nicht empfohlen, da dieser auch eine gewisse Qualität zur Landschaft darstelle, fügte er an.

 

Ausschussmitglied Weber fragte an, warum das Baugebiet so viele unterschiedliche Gestaltungsfestsetzungen aufweise. Dieser Bereich ist für lange Zeit das letzte große Baugebiet, welches erschlossen werde, daher sollte man für den gesamten Bereich die Gestaltungsvorschriften festsetzen, die für den Bereich “WA2” (größere Freizügigkeit für die Bebauung im Hinblick auf Traufhöhe, Dachform und Außenwandmaterialien, Zulässigkeit von “sonstige nicht-störende Gewerbebetriebe”) festsetzen.

Im Wesentlichen, so Herr Lang, orientieren sich diese Festsetzungen an die vom Rat der Gemeinde am 15.09.2005 beschlossenen Gestaltungsfestsetzungen. Die hier festgesetzten Gestaltungsvorschriften bieten ein weites Feld dessen, was orts- und regionaltypisch ist, wobei jedoch eine uneingeschränkte individuelle Freiheit für regional untypische Gestaltung ausgeschlossen wird, wo diese in öffentliche und private nachbarliche Belange einwirkt.

Er führte weiter aus, das in zwei Bereichen mit jeweils 6 – 8 Baugrundstücken den Bauherren ein größerer Spielraum im Hinblick auf Dachformen und Dachneigung und Außenwandmaterialien eingeräumt werde.

 

Ausschussmitglied Riermann erkundigte sich, warum in diesem Bereich 5 Erschließungsstraßen notwendig seien. Herr Lang antwortete, dass man bei einer anderen Anordnung und somit nur 4 Stichstraßen eine zu große Grundstückstiefe erhalte und diese Grundstücke nicht gut zu veräußern seien.

 

Ausschussmitglied Steindorf beantragte im Namen der CDU-Fraktion die Abstimmung über dieses Plankonzept, welches nach seiner Meinung viel Freiraum biete. Die Anordnung eines Spielplatzes müsse jedoch noch seitens der Verwaltung geklärt werden.

 

Ausschussmitglied Henken schlug vor, zur besseren Kommunikation eine fußläufige Verbindung zu den einzelnen Wohnhöfen vorzusehen.

 

Nachdem noch weitere Fragen bezüglich der Größe der Wendehämmer, Anzahl der Grundstücke u.a. von Herrn Lang beantwortet wurden, erläuterte Bürgermeister Niehues die erschließungsmäßige Vorgehensweise.

 

Im ersten Bauabschnitt werden die ersten zwei Erschließungsstraßen im westlichen Bereich (angrenzend an Kreuzstraße) und der östliche Bereich vom “Görtfeld” bis “Heinrich-Backensfeld-Straße” erschlossen. Die weitere Erschließung der in der Mitte liegenden Stichwege richte sich nach der Nachfrage. Dann werde man auch wissen, wie die Nachfrage nach alternativen Bauweisen ist und entsprechend weiter verfahren.

 

Ausschussmitglied Weber verwies noch auf die bekannte “Pestel-Studie”. Hier habe die Gemeinde Rosendahl nicht gut abgeschnitten, da man seiner Meinung nach den Bauherren in Rosendahl zuviel Festsetzungen aufbürde.

 

Anschließend bat Ausschussvorsitzener Rottmann um Abstimmung und verwies hierbei auf die entsprechenden Sitzungsvorlagen Nr. VII/207 und Nr. VII/208.

 

Zu TOP 2 – SV VII/207

 

Der Ausschuss fasste hierzu folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: