Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Elternbeitrag für die Betreuungsgruppen “Schule von acht bis eins” an den Rosendahler Grundschulen wird beginnend mit dem Schuljahr 2007/2008 wie folgt festgesetzt:

 

Regulärer Beitrag:               17,00 €/ Monat                       für 12 Monate

 

Ermäßigter Beitrag für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Hartz IV-Empfänger

                                               8,50 €/ Monat                         für 12 Monate

 

Für das 2. Kind beträgt der Elternbeitrag 50 %, für das 3. und jedes weitere teilnehmende Kind wird kein Elternbeitrag erhoben.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Kuhl verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage.

 

Ausschussmitglied Schenk äußerte seine Bedenken hinsichtlich der Gerechtigkeit der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Neustaffelung der Elternbeiträge, da hierdurch die Bezieher höherer Einkommen deutlich entlastet und die Bezieher niedriger Einkommen belastet würden.

Bürgermeister Niehues stimmte den Ausführungen des Herrn Schenk vom Grundsatz her zu, gab jedoch zu bedenken, dass der Verwaltungsaufwand, der bisher für die Festsetzung und Einziehung der Elternbeiträge betrieben werden musste, nicht mehr zu rechtfertigen sei. Er wies darauf hin, dass an Schulen außerhalb von Rosendahl für die Teilnahme am Betreuungsangebot “Schule von acht bis eins” teilweise ebenfalls Einheitsbeiträge erhoben würden.

 

Die SPD könne dem Beschlussvorschlag in der vorliegenden Form nicht zustimmen, da hier zwischen den beiden Tagesschichten (1-2 und 3-5 Tage) zu große Beitragssprünge liegen, so Ausschussmitglied Kreuzfeldt. Die SPD vertrete die Auffassung, dass ein Elternbeitrag von 17,00 € pro Kind für 12 Monate bei freier Entscheidung der Eltern über die Inanspruchnahme des Angebotes angemessen sei. Für Härtefälle solle sich der Beitrag auf 8,50 € pro Monat belaufen, für Geschwisterkinder würde die Hälfte des jeweiligen Elternbeitrages fällig.

Er stellte den Antrag, über den SPD-Vorschlag abzustimmen.

 

Ausschussmitglied Neumann teilte mit, dass auch die WIR-Fraktion ähnliche Überlegungen angestellt habe wie die SPD-Fraktion. Es sei hier ein Elternbeitrag von 18,00 € pro Monat angedacht worden. Die WIR-Fraktion könne sich jedoch dem SPD-Vorschlag so anschließen.

 

Seitens der CDU-Fraktion wurde zunächst der Wunsch geäußert, die Entscheidung bis zur nächsten Schul- und Bildungsausschusssitzung zu vertagen, da noch Beratungsbedarf gesehen wurde.

Auf Wunsch von Ausschussmitglied Haßler zogen sich die CDU-Mitglieder zu einer kurzen Beratung zurück, die Sitzung wurde daraufhin für 5 Minuten unterbrochen.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung teilte Ausschussmitglied Schenk für die CDU-Fraktion mit, das diese den SPD-Antrag mittragen werde.

Der CDU sei wichtig gewesen, bei der Festsetzung der Elternbeiträge die soziale Gerechtigkeit nicht aus den Augen zu verlieren, so Ausschussmitglied Schenk.

 

Ausschussmitglied Fleige-Völker bat um Ergänzung des SPD-Antrages. Der Beitrag sollte so gestaffelt werden, dass für das zweite Kind einer Familie ein ermäßigter Beitrag von 50 % des für das erste Kind erhobenen Beitrages festgesetzt werde, ab dem dritten Kind einer Familie solle auf die Erhebung eines Beitrages verzichtet werden.

 

Abschließend ließ Ausschussvorsitzender Kuhl über den Antrag der SPD-Fraktion unter Einbeziehung der Ergänzung von Ausschussmitglied Fleige-Völker  abstimmen.

 

Der Schul- und Bildungsausschuss fasste folgenden Beschluss: