Der Bebauungsplan "Schleestraße" mit dazugehöriger Begründung nebst Umweltbericht wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/480.

 

Stellv. Fachbereichsleiterin Brodkorb wies darauf hin, dass die unter TOP 5 verlesene Stellungnahme der Bezirksregierung auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes "Schleestraße" gelte.

 

Sodann fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: