Der geänderte Planungsstand wird anerkannt und den Beschlussvorschlägen entsprechend den der Sitzungsvorlage Nr. VII/483 beigefügten Empfehlungen wird zugestimmt.

 

Der in der Sitzung vorgestellte geänderte Planentwurf nebst dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/484.

 

Unter Verweis auf die Beratung zu TOP 3 fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: