Die in Anlage I zur Sitzungsvorlage VII/472 aufgeführten Straßen und Wege werden im Sinne des § 6 des Straßen- und Wegegesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet und mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen, öffentlich bekanntgemacht.

 

 

Antwort:         Die Anwohner der "Mühlenstraße" können nach erfolgter Widmung nun bis Ende 2011 zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden. Im übrigen werden Erschließungsbeiträge bei noch nicht verkauften Grundstücken im Grundstückskaufvertrag mitberücksichtigt.

 

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/472.

 

Ausschussmitglied Riermann erkundigte sich, ob an den gewidmeten Straßen unbebaute Grundstücke lägen, deren Eigentümer aufgrund der Widmung zu Straßenbaubeiträgen herangezogen würden.

 

Bürgermeister Niehues sagte eine Beantwortung über die Niederschrift zu.

 

Alsdann fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: