Der geänderte Planungsstand wird anerkannt und den Beschlussvorschlägen entsprechend den der Sitzungsvorlage Nr. VII/483 beigefügten Empfehlungen wird zugestimmt.

 

Der in der Sitzung vorgestellte geänderte Planentwurf nebst dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/483 und bat Herrn Lang um Vorstellung.

 

Herr Lang stellte die geänderte Planung für die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes "Kleikamp II" vor. Er berichtete, dass zunächst geprüft wurde, ob nicht das heutige Regenrückhaltebecken ausreiche, die erwartete Niederschlagsmenge für beide Gebiete (Kleikamp I und II) aufzunehmen. Die Prüfung bestätigte dieses unter der Voraussetzung, dass die bestehenden Becken leicht vertieft würden. Parallel wurden nun die wasserrechtliche Anträge eingereicht. Die geforderten Nachweise lägen vor und die Erweiterungsfläche für die Regenrückhaltung im Südwesten des Plangebietes könne nunmehr in Wohnbaufläche umgewandelt werden. Weiterhin erläuterte er ausführlich das Ergebnis der vorliegenden Gutachten zu den Auswirkungen des Verkehrs- und Gewerbelärms sowie der Immissionen der benachbarten landwirtschaftlichen Betriebe auf das Plangebiet.

 

Er wies insbesondere auf die Änderungspunkte, die erweiterte Bauflächen und die leicht geänderte Erschließungsanlage hin. Im südlichen Bereich des Bebauungsplanes werde zudem der 3 Meter breite Pflanzstreifen entlang des Gewässers als öffentliche Grünfläche angelegt, deren Pflege den zukünftigen Eigentümern der benachbarten Grundstücke aufgetragen werden solle.

 

Ausschussmitglied Rottmann wies darauf hin, dass es einen beträchtlichen Höhenunterschied zwischen den bereits bebauten Grundstücken und den jetzt zur Bebauung anstehenden Grundstücken gebe und dass hier eine Regelung bzgl. des Abflusses von Oberflächenwasser zu treffen sei.

 

Bürgermeister Niehues sagte eine Klärung der Problematik zu.

 

Ausschussmitglied Wünnemann fragte nach, was passiere wenn einer der im Geruchsgutachten aufgeführten landwirtschaftlichen Betriebe seinen Betrieb vergrößern wolle.

 

Herr Lang erläuterte, dass üblicherweise Gutachten in Abstimmung mit den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben erstellt würde und hierbei auch eine geplante Erweiterung berücksichtigt werde.

 

Ausschussmitglied Weber erkundigte sich, ob im Falle einer  Vergrößerung der landwirtschaftlichen Betriebe auch auf die dann vorhandene Wohnbebauung Rücksicht genommen werde.

 

Bürgermeister Niehues merkte an, dass im Falle einer Erweiterung ein Antrag nach dem Bundesimmissionsgesetz zu stellen sei und sicherlich die benachbarte Wohnbebauung eine Rolle spiele. Es gebe aber technische Möglichkeiten, z.B. eine Zentrallüftung, um das Geruchsproblem abzuschwächen und somit eine Betriebserweiterung zu ermöglichen.

 

Sodann fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: