Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die neuen Gebührenkalkulationen 2007 für den Friedhof Holtwick werden anerkannt. Bei der Kalkulation der Nutzungs- und Verlängerungsgebühren ist ein “grünpolitischer Wert” in Höhe von 10 % des Aufwandes zu berücksichtigen.

 

Die der Sitzungsvorlage Nr. VII/445 als Anlage I beigefügte 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über das Friedhofs- und Bestattungswesen im Ortsteil Holtwick (Friedhofsgebührensatzung) wird mit der Änderung, dass in § 2 Nr. 3 der Buchstabe d (Zusatzgebühr für besonderen Mehraufwand aufgrund der Bodenverhältnisse in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten) ersatzlos gestrichen wird, beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage I beigefügt.


Abstimmungsergebnis:          9 Ja-Stimmen

                                               1 Nein-Stimme

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld wies auf Punkt 1.6 “grünpolitischer Wert” der Kalkulation der Nutzungs- und Verlängerungsgebühren hin. Die CDU sei der Auffassung, dass dieser Wert nicht in die Kalkulation mit einfließen solle, da ein “grünpolitischer Wert” bei dem ländlich gelegenen Friedhof nicht gesehen werde. Die CDU-Fraktion beantrage daher, diesen Wert ersatzlos zu streichen.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass diese Streichung Auswirkungen auf die Höhe der Gebühr habe. Die Streichung führe dabei aber nicht zur Minderung, sondern zur Erhöhung der Gebühr, da der “grünpolitische Wert” aufgrund seines Nutzens für die Allgemeinheit bei der Aufwandsermittlung abgezogen werde.

 

Nach diesen Ausführungen zog Herr Löchtefeld seinen Antrag zurück.

 

Ausschussmitglied Schröer verwies auf Punkt 3.d auf Seite 3 der Sitzungsvorlage. Hiernach werde die Zusatzgebühr für besonderen Mehraufwand aufgrund der Bodenverhältnisse in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten an den betroffenen Gebührenzahler weitergegeben. Die CDU sei der Meinung, dass dies so nicht richtig sein könne, da der einzelne Gebührenzahler keine Möglichkeit habe, hierauf im Vorfeld zu reagieren. Es sei nicht einsehbar, warum die Gebühr für einen Gebührenzahler höher sein solle als für einen anderen. Darüber hinaus frage sich die CDU, warum der Unternehmer nicht mit einer Mischkalkulation arbeite. In diesem Falle würde die Gebühr für den Gebührenzahler in jedem Falle gleich bleiben.

 

Sachbearbeiterin Berger wies darauf hin, dass dies in der Ausschreibung als Zusatzpunkt aufgeführt war, da in Holtwick in einigen Bereichen noch alte Grabkammern etc. vorhanden seien. Der Umfang des Mehraufwandes müsse jedoch vorher durch den Unternehmer mit dem Bauhof abgeklärt werden, der Stundesatz sei angegeben mit 28,00 € zzg. MWSt.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass ein derartiger Mehraufwand in den letzten Jahren nicht angefallen sei. Im übrigen müssten nach dem Äquivalenzprinzip demjenigen die Kosten angelastet werden, der diese verursache.

 

Ausschussmitglied Mensing war ebenfalls analog zur Meinung von Ausschussmitglied Schröer der Auffassung, dass die Gemeinschaft der Gebührenzahler diese Kosten tragen solle, da der einzelne Gebührenzahler in diesem Falle nichts für diesen Mehraufwand könne.

 

Er halte die angedachte Regelung für abstrus, so Ausschussmitglied Branse. Nach der Bestattung komme der Unternehmer und verlange den erhöhten Mehraufwand. Nach seiner Auffassung müsse der Aufwand über die Gebührenkalkulation auf alle verteilt werden.

 

Sachbearbeiterin Berger wies darauf hin, dass die Zusatzgebühr nicht durch den Unternehmer, sondern durch Gemeinde vom Gebührenzahler erhoben werde. Der Unternehmer rechne mit der Gemeinde ab.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, die Position zu streichen, da die Mehrheit der Ausschussmitglieder der Auffassung sei, dass die Gebührenzahler gemeinschaftlich diese Kosten zu tragen haben. Eine Überarbeitung bzw. Anpassung des kalkulierten Gebührensatzes werde hierdurch nicht erforderlich, weil für die Gebührenbemessung der voraussichtliche Aufwand heranzuziehen sei. Wenn aber seit Jahren ein derartiger Mehraufwand nicht entstanden sei, sei entsprechender zusätzlicher Aufwand für 2007 nicht zu unterstellen. Falls in 2007 jedoch Mehraufwand anfalle, müssten die hierdurch entstehenden Kosten als Aufwand berücksichtigt werden und in das Jahresergebnis mit einfließen. Momentan liege der Kostendeckungsgrad bei 101,9 %.

 

Mit dem Vorschlag von Bürgermeister Niehues, die Position ersatzlos zu streichen, zeigten sich die Ausschussmitglieder mehrheitlich einverstanden.

 

Ausschussmitglied Branse äußerte Unverständnis über die Kalkulation. Es werde immer noch nicht auf die Nutzungsdauer, sondern nur auf die Gräberanzahl verteilt. Dies führe zu Verzerrungen, hierauf weise er seit langem hin. Diese Verteilung sei nicht richtig.

 

Sachbearbeiterin Berger wies darauf hin, dass durch die neue Kalkulation das Gebührenaufkommen sehr wohl auf die Nutzungsdauer verteilt werde. Hierzu habe sie auf umfangreiche Daten aus dem Fachbereich II zurückgreifen können. Sie erläuterte umfassend, wie die Gebühr ermittelt wurde und äußerte die Auffassung, dass die Forderungen des Ausschussmitgliedes Branse damit erfüllt seien.

 

Fachbereichsleiter Isfort ergänzte die Ausführungen dahingehend, dass die Daten aus dem NKF stammen. Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz bei Einführung des NKF seien vollständige Erhebungen hinsichtlich der Zahl der vergebenen Nutzungsrechte, der individuellen Nutzungszeiträume sowie der für die jeweiligen Nutzungszeiträume gezahlten Nutzungsentgelte durchgeführt worden. Auf diese Daten könne nunmehr zurückgegriffen werden. Somit stehen die erforderlichen Grundlagen für eine Gebührenkalkulation, nämlich die Höhe des jährlichen Aufwandes einerseits und andererseits als Bemessungsgrundlage die im Erhebungszeitraum gültigen Nutzungseinheiten bzw. zu erwartende Nutzungszugänge zur Verfügung.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte auf Frage von Ausschussmitglied Mensing, dass Nutzungsrecht auch Nutzungspflicht bedeute. Die Ruhefrist betrage in Holtwick 25 Jahre, das Grab könne somit nicht z.B. nach 20 Jahren aufgegeben werden.

 

Ausschussmitglied Schröer fragte bezugnehmend auf Seite 5 der Sitzungsvorlage, warum nur ein Zugang an Grabstätten, jedoch kein Abgang für 2007 aufgeführt sei.

 

Sachbearbeiterin Berger erläuterte, das die Grabstätten, die in 2007 auslaufen, aus der Zahl der zum 31.12.2006 vorhandenen Grabstellen bereits herausgerechnet worden seien.

 

 

Nach Beantwortung weiterer Fragen fasste der Haupt- und Finanzausschuss abschließend folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: