Ausschussmitglied Mensing verwies auf die Friedhofssatzung. Er sei von Bürgern bezüglich der erlaubten Gestaltung der Gräber mit Grabplatten angesprochen worden. In der Friedhofssatzung sei geregelt, dass Einzelgräber mit Grabplatten belegt werden können, bei Doppelgräbern sei dies nicht möglich. Er fragte an, ob bereits Anträge auf Ausnahmegenehmigung eingegangen seien.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil berichtete von einem aktuellen Gespräch mit einem Vertreter der Kath. Kirchengemeinde Osterwick bezüglich der Zulassung von vollständigen Grabplatten. Derzeit werde dort überlegt, möglicherweise bei Einzelgräbern diese zuzulassen; damit sei dann eine gleiche Behandlung zwischen den Friedhöfen Osterwick und Holtwick gegeben. Hinsichtlich der Verwendung von Grabplatten bei Doppelgräbern sei zu prüfen, ob dieses nach der Satzung über eine Ausnahmegenehmigung möglich oder ansonsten eine derartige Regelung überhaupt gewollt sei, was dann mit einer Änderung der Friedhofssatzung (Anmerkung: § 17 “Aufstellen von Denkzeichen”) verbunden sein müsse. Generell sei die Verwendung von Grabplatten sinnvoll; andernfalls würden sicherlich auf Dauer ungepflegte Grabstätten entstehen. Allgemeiner Vertreter Gottheil schlug abschließend vor, zunächst abzuwarten, ob entsprechende Wünsche für die Belegung mit Grabplatten an Doppelgräbern überhaupt an die Gemeinde herangetragen würden.