Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die in der Anlage I zur Sitzungsvorlage VII/472 aufgeführten Straßen und Wege werden im Sinne von § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet und mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen, öffentlich bekanntgemacht.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Mit Beginn der Beratung dieses Tagesordnungspunktes nahm Ratsmitglied Newman an der Sitzung teil.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: