Herrn Schubert fällt es schwer, das Prozedere der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu verstehen. In der Vergangenheit sei eine zweigeschossige Bebauung im rückwärtigen Bereich zugelassen worden. Er fragt sich, wieso erst jetzt einen Mehrwert für einen Bebauungsplan gesehen werde. Er sei Leidtragender und möchte dies in der Sitzung vortragen. Die Reihenfolge sei nicht zu verstehen.

Bürgermeister Gottheil berichtet, dass es für den gesamten Bereich eine gewisse Planungssicherheit gebe, wenn die Gemeinde diesen in ein Planungsrecht überführe. Bei Beurteilung eines Bauvorhabens nach § 34 Baugesetzbuch sei immer eine gewisse Unbekannte zu verzeichnen. Zudem hänge dann die Entscheidungsbefugnis komplett vom Kreis Coesfeld ab. Der Kreis Coesfeld präferiere auch im Hinblick auf weitere Vorhaben eine Bauleitplanung für den gesamten Bereich. Man habe sich nun dazu entschlossen, weil es anlassbezogenen beim aktuellen Projekt sonst nicht weitergehen werde. Bürgermeister Gottheil vergleicht dies auch mit der üblichen Praxis in anderen Baugebieten. Wenn jemand bauen möchte, gehe man - soweit gute Gründe für eine Planänderung sprechen - ins Verfahren.

 

Herr Feldmann ist Eigentümer eines Grundstückes an der Bachstraße. Er meldet sich im Rahmen dieses Punktes der Einwohner-Fragestunde ebenfalls zu Wort. Er sei bei der Eigentümer*innenversammlung nicht berücksichtigt worden.

Fachbereichsleiterin Brodkorb entgegnet, dass Eigentümer*innen eingeladen worden seien, bei denen noch eine Hinterlandbebauung über eine neu zu errichtende Straße möglich sei. Da er insoweit nicht betroffen gewesen sei, sei er seinerzeit nicht beteiligt worden.

Sie erklärt außerdem die Vorgehensweise bei Bauleitplanverfahren mit der frühzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung. Sie sagt, dass die Eigentümer*innen bzw. Anwohner*innen über die einzelnen Verfahrensschritte informiert werden. Sie schlägt vor, dass man mit der Verwaltung ins Gespräch kommen solle.

Auf weitere Nachfrage von Frau Schubert, welche Möglichkeiten für Betroffene bestehen und wann die ersten Bebauungsplanentwürfe vorliegen, erläutert Fachbereichsleiterin Brodkorb die einzelnen Verfahrensschritte einer Bauleitplanung. 

Frau Schubert erkundigt sich, welche Möglichkeiten für ihre Kinder bestünden. Sie verweist auf ihre vom Kreis Coesfeld erteilte Baugenehmigung von vor einigen Jahren und die damaligen Einschränkungen, die für sie gegolten hätten.

Fachbereichsleiterin Brodkorb stellt dar, dass der Rat im Normalfall sehr großzügig plane und Bauwilligen viele Möglichkeiten bieten möchte. Genau um hier mehr Flexibilität zu bekommen, solle nunmehr Planungsrecht geschaffen werden.

 

Ausschussmitglied Espelkott wendet sich an die Eheleute Schubert und teilt mit, dass die Bebauungspläne auch in Zukunft in ihrem Interesse geändert werden könnten.