Ausschussvorsitzender Lembeck begrüßt den Geschäftsführer, Herrn Stefan Bölte, von der GFC.             

Herr Bölte stellt anhand einer Präsentation, die als Anlage II beigefügt ist, das Vorhaben der nachhaltigen Wasserstoff-Anlage in Coesfeld-Höven vor.                       

 

Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich für den Input und die Ausführungen.       

 

Ausschussmitglied Weber befürwortet das Vorhaben. Er fragt, ob neben der Photovoltaikanlage auch der in Rosendahl durch Windkraftanlagen erzeugte Strom in die Wasserstofftechnologie einbezogen werden könne. Zudem möchte er wissen, mit welchen Abschreibungszeiträumen man bei der Kalkulation gerechnet habe und wieso die Methanisierung unwirtschaftlich sei.      

Herr Bölte teilt mit, dass die Einbeziehung der Windenergieanlagen kein Problem darstelle. Dies sei auch eine Intention aus der Kreispolitik, um den Anlagenbetreibern Perspektive geben zu können, z.B. auch bei Repowering. Es sei aber schwierig, den Strom über das Netz zu nutzen. Dies verursache durch Netzdurchleitungsgebühren hohe Kosten und sei momentan nicht wirtschaftlich darzustellen. Kein Anlagenbetreiber würde zudem das Risiko eingehen, seine EEG-Umlage nicht zu erhalten. Anders sehe dies aus, wenn eine Anlage direkt im Umfeld der Deponie errichtet würde. Er geht zudem auf die Windenergieanlagen ein, die bereits im Umfeld stehen und in einigen Jahren aus der EEG-Umlage herausfallen. Man könne mit diesen Betreibern sprechen. Für diese Optionen sollen aber über die Genehmigungsplanung der Wasserstoff-Anlage Grundlagen geschaffen werden. Herr Bölte hofft auf eine Genehmigung in 2022, die Errichtung der PV-Anlage in 2024 und die Produktion des ersten grünen Wasserstoffs in 2025. Er beurteilt die Zeitschiene vorsichtig optimistisch.            

Herr Bölte bezieht sich auf die Frage zu den Abschreibungszeiträumen, die auf 20 Jahre gerechnet seien, wobei man davon ausgehe, dass davon nicht entscheidend die Wirtschaftlichkeit abhänge. Bei den Investitionskosten gehe man davon aus, dass man Fördermittel über Bund und Land generieren könne. Man habe bereits bescheinigt bekommen, dass das Projekt realisierbar sei. Eine Investitionsförderung sei in Aussicht gestellt worden.       

Die Methanisierung sei durch die hohen Kosten der Anlagentechnik derzeit nicht wirtschaftlich darzustellen.

 

Ausschussmitglied Mensing fragt, ob es möglich sei, den produzierten Strom der Windenergieanlagen für die Wasserstoff-Anlagen einzubeziehen, ohne dass die Betreiber auf die EEG-Zahlungen verzichten müssen.            

Herr Bölte verneint dies. Es sei regulatorisch nicht möglich. Dazu müsse erst der Bundesgesetzgeber die EEG-Richtlinie ändern.

Herr Bölte berichtet weiter, dass der Anteil der erneuerbaren Energien steigen müsse, wenn man die Klimaschutzziele erreichen wolle. Der Standort in Höven biete gute Infrastruktureinrichtungen. Die geplanten Vorhaben könnten alle dort umgesetzt werden. Es könne auch über mehrere Ausbaustufen nach Bedarf gebaut werden.          

 

Herr Bölte bejaht die Frage von Ausschussmitglied Mensing und bestätigt, dass es sinnvoll sei, auf den Gesetzgeber einzuwirken, dass die Anlagen auch als Stromspeicher dienen können.
               

Ausschussmitglied Deitert möchte in Bezug auf die Möglichkeit der Verlegung einer Wasserstoffleitung zu einem Gewerbegebiet wissen, welche Unternehmen bzw. welche Branche davon profitieren könne.  

 

Herr Bölte skizziert verschiedene Ansätze. Am intensivsten werde die Verwendung von Wasserstoff für Mobilität diskutiert. In Frage komme in einem Gewerbegebiet so z.B. eine Wasserstofftankstelle für LKW´s. Bedarf hätten Speditionen mit Schwerlastverkehr oder auch die Firma Remondis mit den Müllsammelfahrzeugen. Neben der Mobilität gebe es auch diverse industrielle Anwendungen für Wasserstoff, z.B. als Energieträger in der Stahlerzeugung, aber auch in Blockheizkraftwerken als Energieversorgung eines Unternehmens.

 

Ausschussmitglied Deitert fragt, ob auch Neubaugebiete mit einem zentralen Blockheizkraftwerk über Fernwärme versorgt werden können.           

Herr Bölte bejaht dies. 

 

Ausschussmitglied Mensing fragt, ob die Wasserstoff-Anlage ohne weiteres an- und ausgeschaltet werden könne, wenn die PV-Anlage, die als Hauptstromquelle diene, nachts keinen Strom erzeuge.     

Herr Bölte stellt dar, dass die Anlage theoretisch minutenweise an- und ausgeschaltet werden könne.

 

Ausschussmitglied Weber geht auf die getrennte Sammlungspflicht für Textilien ab 2025 ein. Er möchte wissen, ob man sich bereits Gedanken darüber gemacht habe, wie man diese Anforderung realisieren möchte.     

 

Herr Bölte berichtet, dass man sich mit diesem Thema bereits beschäftige. In diesem Zusammenhang geht er auf den Versuch der Einführung der Duo-Tonne vor einigen Jahren ein. Dieses Modell habe vorgesehen, die Altpapiertonne im Zweiwochenwechsel auch für die Altkleidersammlung zu nutzen. Die Idee sei auf Gegenwehr der caritativen Verbände gestoßen, weshalb man politisch keine kommunale Sammlung von Textilien im Kreis Coesfeld weiterverfolgt habe.      

 

Herr Bölte stellt dar, dass aus seiner Sicht die Anforderungen der Trennpflicht zunächst erfüllt seien. Man könne darüber nachdenken, die Getrenntsammlung zu erweitern, z.B. durch Containersysteme oder getrennte Altkleidercontainer an den Wertstoffhöfen. Die Kosten müssten dann aber auf die öffentliche Hand umgelegt werden und man würde den caritativen Verbänden wiederum die Einnahmemöglichkeiten entziehen. 

 

Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich stellvertretend für die Ausschussmitglieder bei Herrn Bölte für den informativen Vortrag und die Ausführungen.