Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Es wird beschlossen, das Verfahren zur 44. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil Holtwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.   

Es wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                                   Einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/111 und gibt Erläuterungen.             

Ausschussmitglied Mensing fragt, welche Dachneigung möglich sei, wenn die Festsetzung zur Dachneigung wegfalle. Er fragt, ob mit den Nachbarn gesprochen worden sei.
Ausschussvorsitzender Lembeck teilt mit, dass alles möglich sei und man das Maß der baulichen Nutzung nun über die Trauf- und Firsthöhe begrenze.
Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass man mit den Nachbarn*innen bisher nicht gesprochen habe, diese aber, wie es üblich sei, im Verfahren anschreiben werde. Zudem habe man für den Grundstückseigentümer des anderen im Plangebiet befindlichen Grundstückes bereits vor einigen Jahren eine Änderung vorgenommen. Dieser habe sein Planvorhaben bereits umgesetzt.
Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt zudem mit, dass man mit der Festsetzung der Baugrenze von 2,50 m zur Straßenverkehrsfläche in diesem besonderen Fall eine Ausnahme machen möchte, da Gebäude auf angrenzenden Grundstücken auch näher als 3,00 m zur Grundstücksgrenze errichtet seien.

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.        

Der Ausschuss fasst folgenden Beschlussvorschlag: