Sitzung: 20.05.2021 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: X/111
Es wird
beschlossen, das Verfahren zur 44. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“
im Ortsteil Holtwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch
(BauGB) ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Es wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ausschussvorsitzender
Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/111 und gibt Erläuterungen.
Ausschussmitglied Mensing fragt, welche Dachneigung möglich sei, wenn die
Festsetzung zur Dachneigung wegfalle. Er fragt, ob mit den Nachbarn gesprochen
worden sei.
Ausschussvorsitzender Lembeck teilt mit, dass alles möglich sei und man das Maß
der baulichen Nutzung nun über die Trauf- und Firsthöhe begrenze.
Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass man mit den Nachbarn*innen bisher
nicht gesprochen habe, diese aber, wie es üblich sei, im Verfahren anschreiben
werde. Zudem habe man für den Grundstückseigentümer des anderen im Plangebiet
befindlichen Grundstückes bereits vor einigen Jahren eine Änderung vorgenommen.
Dieser habe sein Planvorhaben bereits umgesetzt.
Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt zudem mit, dass man mit der Festsetzung der
Baugrenze von 2,50 m zur Straßenverkehrsfläche in diesem besonderen Fall eine
Ausnahme machen möchte, da Gebäude auf angrenzenden Grundstücken auch näher als
3,00 m zur Grundstücksgrenze errichtet seien.
Es folgen keine
weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschuss fasst folgenden Beschlussvorschlag: