Sitzung: 20.05.2021 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: X/116
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich des Darfelder Markt“ im Ortsteil Darfeld wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ausschussvorsitzender
Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/116 und gibt Erläuterungen. Er
begrüßt Herrn Lang vom Planungsbüro WoltersPartner, der anhand einer
Präsentation, die als Anlage I
beigefügt ist, die Überlegungen zu den zukünftig möglichen Festsetzungen im
Bebauungsplan vorstellt.
Ausschussmitglied Weber fragt, ob Anlieger*innen direkt angeschrieben würden.
Fachbereichsleiterin Brodkorb bejaht dies. Über die gesetzlichen
Verpflichtungen hinausgehend würden in jedem Verfahren die
Grundstückseigentümer*innen und Anwohner*innen im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes angeschrieben.
Ausschussmitglied Mensing bezieht sich auf den südlichen Teilbereich des
Bebauungsplanes entlang der „Höpinger Straße“. Er stellt fest, dass die
Abstände der Baugrenzen zu den hinteren Grundstücksgrenzen sehr groß seien und
fragt nach den Gründen hierfür.
Herr Lang geht auf die Aussage ein. Er könne sich vorstellen, die Baugrenzen zu
erweitern und eine Bebauung tiefer im Grundstück zuzulassen. Es gebe nun die
frühzeitige Beteiligung, um die Ideen und Bedürfnisse der Eigentümer*innen
abzufragen und mit diesen in einen Austausch zu kommen. Man müsse sich damit
auseinandersetzen, für den ersten Aufschlag aber immer eine erste Linie
fixieren.
Ausschussmitglied Mensing fragt, ob sich die festgesetzte Baulinie am
„Darfelder Markt“ auch an der „Höpinger Straße“ weiterzieht.
Herr Lang verneint dies. Eine Baulinie sei ein sehr restriktives Instrument,
was bedeute, dass die Ausrichtung der Gebäude fixiert sei. Dies sehe er in der
Kurvensituation nicht zwingend gegeben.
Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich bei Herrn Lang für die Ausführungen.
Er stellt im Ergebnis fest, dass hier eine gewisse Angebotsplanung erarbeitet
worden sei, die nun offen diskutiert werden könne. Die angesprochenen
Grundstückseigentümer-*innen seien zur Mitarbeit aufgefordert und könnten
Vorschläge für die endgültigen Festsetzungen mitteilen.
Ausschussmitglied Weber merkt an, dass im Beschlussvorschlag nicht explizit
erwähnt sei, dass die Grundstückseigentümer*innen angeschrieben werden.
Es folgen keine
weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: