Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich des Darfelder Markt“ im Ortsteil Darfeld wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:                Einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/116 und gibt Erläuterungen. Er begrüßt Herrn Lang vom Planungsbüro WoltersPartner, der anhand einer Präsentation, die als Anlage I beigefügt ist, die Überlegungen zu den zukünftig möglichen Festsetzungen im Bebauungsplan vorstellt.    

Ausschussmitglied Weber fragt, ob Anlieger*innen direkt angeschrieben würden.         
Fachbereichsleiterin Brodkorb bejaht dies. Über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehend würden in jedem Verfahren die Grundstückseigentümer*innen und Anwohner*innen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes angeschrieben.

Ausschussmitglied Mensing bezieht sich auf den südlichen Teilbereich des Bebauungsplanes entlang der „Höpinger Straße“. Er stellt fest, dass die Abstände der Baugrenzen zu den hinteren Grundstücksgrenzen sehr groß seien und fragt nach den Gründen hierfür.             
Herr Lang geht auf die Aussage ein. Er könne sich vorstellen, die Baugrenzen zu erweitern und eine Bebauung tiefer im Grundstück zuzulassen. Es gebe nun die frühzeitige Beteiligung, um die Ideen und Bedürfnisse der Eigentümer*innen abzufragen und mit diesen in einen Austausch zu kommen. Man müsse sich damit auseinandersetzen, für den ersten Aufschlag aber immer eine erste Linie fixieren.

Ausschussmitglied Mensing fragt, ob sich die festgesetzte Baulinie am „Darfelder Markt“ auch an der „Höpinger Straße“ weiterzieht.      
Herr Lang verneint dies. Eine Baulinie sei ein sehr restriktives Instrument, was bedeute, dass die Ausrichtung der Gebäude fixiert sei. Dies sehe er in der Kurvensituation nicht zwingend gegeben.           

Ausschussvorsitzender Lembeck bedankt sich bei Herrn Lang für die Ausführungen. Er stellt im Ergebnis fest, dass hier eine gewisse Angebotsplanung erarbeitet worden sei, die nun offen diskutiert werden könne. Die angesprochenen Grundstückseigentümer-*innen seien zur Mitarbeit aufgefordert und könnten Vorschläge für die endgültigen Festsetzungen mitteilen.            

Ausschussmitglied Weber merkt an, dass im Beschlussvorschlag nicht explizit erwähnt sei, dass die Grundstückseigentümer*innen angeschrieben werden.

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.


Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: