Es wird beschlossen, das Verfahren zur 44. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil Holtwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.   

Es wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/111.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: