Es wird
beschlossen, das Verfahren zur 44. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“
im Ortsteil Holtwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch
(BauGB) ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Es wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/111.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: