Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßen-Kategorisierung Innenbereich für die drei Ortsteile Darfeld, Holtwick und Osterwick auf den aktuellen Stand zu bringen und dem Rat bis spätestens 02.09.2021 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Kategorisierung sollte der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) der Gemeinde Rosendahl als Anlage beigefügt werden.


Abstimmungsergebnis:                Einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/115 und gibt Erläuterungen.

Ausschussmitglied Söller möchte wissen, wer die Klassifizierung schlussendlich festzurre.

Fachbereichsleiterin Brodkorb berichtet, dass sich seinerzeit drei Personen mit den Plänen beschäftigt hätten. Über die eine oder andere Straße könne hinsichtlich der Einstufung ggfls. noch diskutiert werden, aber auch die Rechtsprechung sei recht eindeutig und lasse kaum Spielraum. Letztlich werde die Verwaltung einen Vorschlag vorlegen und der Rat die Klassifizierung beschließen. Die Straßenliste müsse aber noch im letzten Detail überarbeitet werden. Eine abschließende Beratung und Entscheidung durch den Rat sei für September vorgesehen. Die aktuelle Liste sei im Vorfeld der heutigen Sitzung nicht mehr überprüft worden, sodass sich noch Änderungen ergeben könnten.            
Angesprochen wird von Ausschussmitglied Söller hier explizit die Straße „Fabianus-Kirchplatz“, die aus seiner Sicht keine Anliegerstraße sei.            
Fachbereichsleiterin Brodkorb stellt dar, dass dieser in einem Teilbereich möglicherweise eine Durchgangsstraße sein könne. Hier würde es aber auch Unterschiede geben, weil auch die Gaststätte Grüner am „Fabianus-Kirchplatz“ liege.
Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass daher genau in diesem Bereich auch unterschiedliche Farben dargestellt seien, die diese unterschiedlichen Nutzungen ein Stück weit wiedergeben. In der Straßenbeitragssatzung gebe es eine juristische Legaldefinition für die verschiedenen Beitragstypen; diese finde sich tendenziell auch in der Klassifizierung wieder.               

Ausschussmitglied Weber erkundigt sich nach den Kosten, da es dazu in der Sitzungsvorlage keine Angaben gebe.         
Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass sie hierzu die Landwirtschaftskammer beauftragen wolle, dies zeichnerisch darzustellen. Die Kosten seien überschaubar. Vor allem sei hier Verwaltungsarbeit zu leisten, die Bewertung der Straßen vorzunehmen und darzustellen.

               
Ausschussmitglied Weber fragt, wie die Bevölkerung mit eingebunden werde. Letztendlich könne die Klassifizierung KAG-mäßig irgendwann relevant sein. Es sei interessant, die Meinung von den Personen zu hören, die beitragspflichtig seien. Man solle die Unterlagen in das Internet einstellen, damit Bürger*innen sich informieren könnten. Die Anlieger*innen an den Straßen könnten dies für ihre eigene Straße besser beurteilen.
Ausschussvorsitzender Lembeck teilt mit, dass diese Diskussion im Ausschuss bereits geführt worden sei und sieht die aktive Beteiligung der Bevölkerung in diesem Punkt als schwierig an. Produktverantwortlicher Wübbelt ergänzt zu dieser Thematik, dass eine Einstufung schwierig sei. Wenn man jeden frage, sei die Beurteilung desjenigen immer subjektiv, da jede/r ihre/seine Straße als viel befahren ansehen dürfte, um von vornherein den KAG-Beitragssatz zu reduzieren.       

Bürgermeister Gottheil stellt dar, dass hinter jeder Farbe der Kategorisierung ein gewisser Beitragssatz stehe. Er glaubt, dass man aber dennoch bereits aus der Karte wichtige Verkehrsbeziehungen erkennen könne. Es sei klar, dass die „B 474“ in Holtwick und die „Hauptstraße“ in Osterwick „rot“ sein müssten. Ebenso sei für die Straße „Elsen“ eindeutig, dass diese nicht „blau“ sein könne, da viele über diese Straße in Richtung Coesfeld fahren würden. Die Subjektivität bekomme man aus dieser Diskussion nicht heraus. Am Ende des Tages müsse die Legaldefinition aus der Beitragssatzung mittels Frequenz und mittels gelebter Verkehrsbelastung ausgelegt werden. Eine Meinungsumfrage in dieser Hinsicht mache keinen Sinn und werde in dieser Diskussion nichts bringen.          

Ausschussmitglied Deitert fragt nach, ob nicht entscheidend sei, wieviel Verkehr herrsche, sondern ob Anlieger*innen oder nicht Dritte die Straße passieren. Bürgermeister Gottheil bezieht sich auf die „Hauptstraße“. An dieser liegen auch Anlieger*innen, nicht nur Besucher*innen, trotzdem könne es keine Anliegerstraße sein. Der Beitrag sei bei Haupterschließungs- oder Hauptverkehrsstraßen geringer als bei einer reinen Anliegerstraße. Durch die Klassifizierung solle ein Wenn-Dann-Schema erstellt werden. 

Ausschussvorsitzender Lembeck resümiert, dass es immer um die Art der Nutzung gehe, aber auch das Verkehrsaufkommen eine Rolle spiele.

Ausschussmitglied Weber könne mit den Plänen gut leben, finde es aber wichtig, dass man die beschlossenen Ergebnisse dann auch so verkaufen müsse. Es sei sinnvoll, wenn die Unterlagen in der Presse und im Internet stehen. 
Fachbereichsleiterin Brodkorb bestätigt, dass die Unterlagen Anlage zu der öffentlichen Sitzungsvorlage und nach Beschlussfassung zur gemeindlichen Straßenbaubeitragssatzung seien und sie infolgedessen im Internet stehen werden. Bürgermeister Gottheil fragt in die Runde, wie viele Bürger*innen denn heute an der Sitzung teilnehmen. Dies seien so gut wie keine. Es gebe viele Beteiligungsmöglichkeiten, die das Thema aber inhaltlich nicht weiterführen werden. Das Thema genieße demnach offensichtlich kein großes Interesse in der Öffentlichkeit, sonst hätten mehr Menschen an der heutigen Sitzung teilgenommen.        

Ausschussmitglied Mensing hat zum Plan für den Ortsteil Holtwick die Nachfrage, ob die „Kirchstraße“ und die „Parkstraße“ Anliegerstraßen seien. Dies müssten aus seiner Sicht Durchfahrtsstraßen sein.      
Bürgermeister Gottheil sieht diesen Hinweis als sinnvollen Vorschlag an, erst recht, seitdem die Fahrradstraße am DRK-Kindergarten „Panama“ hergerichtet sei, weil dort aktiv die Durchfahrt unterbunden werde. Die Verbindung vom Kirchplatz zur Straße „Am Holtkebach“ sei ebenso zu beurteilen.            
Ausschussmitglied Lembeck ergänzt, dass evtl. auch über den Teil der „Friedhofstraße“ auch nochmal nachgedacht werden könne.
Bürgermeister Gottheil sagt zu, die Bereiche in den Blick zu nehmen.                   

Auch auf die Bitte von Ausschussmitglied Deitert, die Straße „Fabianus-Kirchplatz“ erneut zu prüfen, weil sie aus seiner Sicht keine Anliegerstraße sei, sagt Bürgermeister Gottheil eine Prüfung zu.         

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.        

Der Ausschuss fasst folgenden Beschlussvorschlag: