Sitzung: 20.05.2021 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/115
Der
Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßen-Kategorisierung Innenbereich für die drei Ortsteile Darfeld, Holtwick und Osterwick auf den aktuellen Stand zu bringen und dem Rat bis spätestens 02.09.2021 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Kategorisierung sollte der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) der Gemeinde Rosendahl als Anlage beigefügt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ausschussvorsitzender
Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/115 und gibt Erläuterungen.
Ausschussmitglied Söller möchte wissen, wer die Klassifizierung schlussendlich
festzurre.
Fachbereichsleiterin Brodkorb berichtet, dass sich seinerzeit drei Personen mit
den Plänen beschäftigt hätten. Über die eine oder andere Straße könne
hinsichtlich der Einstufung ggfls. noch diskutiert werden, aber auch die
Rechtsprechung sei recht eindeutig und lasse kaum Spielraum. Letztlich werde
die Verwaltung einen Vorschlag vorlegen und der Rat die Klassifizierung
beschließen. Die Straßenliste müsse aber noch im letzten Detail überarbeitet
werden. Eine abschließende Beratung und Entscheidung durch den Rat sei für
September vorgesehen. Die aktuelle Liste sei im Vorfeld der heutigen Sitzung
nicht mehr überprüft worden, sodass sich noch Änderungen ergeben könnten.
Angesprochen wird von Ausschussmitglied Söller hier explizit die Straße
„Fabianus-Kirchplatz“, die aus seiner Sicht keine Anliegerstraße sei.
Fachbereichsleiterin Brodkorb stellt dar, dass dieser in einem Teilbereich
möglicherweise eine Durchgangsstraße sein könne. Hier würde es aber auch
Unterschiede geben, weil auch die Gaststätte Grüner am „Fabianus-Kirchplatz“
liege.
Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass daher genau in diesem Bereich auch
unterschiedliche Farben dargestellt seien, die diese unterschiedlichen
Nutzungen ein Stück weit wiedergeben. In der Straßenbeitragssatzung gebe es
eine juristische Legaldefinition für die verschiedenen Beitragstypen; diese
finde sich tendenziell auch in der Klassifizierung wieder.
Ausschussmitglied Weber erkundigt sich nach den Kosten, da es dazu in der
Sitzungsvorlage keine Angaben gebe.
Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass sie hierzu die
Landwirtschaftskammer beauftragen wolle, dies zeichnerisch darzustellen. Die
Kosten seien überschaubar. Vor allem sei hier Verwaltungsarbeit zu leisten, die
Bewertung der Straßen vorzunehmen und darzustellen.
Ausschussmitglied Weber fragt, wie die Bevölkerung mit eingebunden werde.
Letztendlich könne die Klassifizierung KAG-mäßig irgendwann relevant sein. Es
sei interessant, die Meinung von den Personen zu hören, die beitragspflichtig
seien. Man solle die Unterlagen in das Internet einstellen, damit Bürger*innen
sich informieren könnten. Die Anlieger*innen an den Straßen könnten dies für
ihre eigene Straße besser beurteilen.
Ausschussvorsitzender Lembeck teilt mit, dass diese Diskussion im Ausschuss
bereits geführt worden sei und sieht die aktive Beteiligung der Bevölkerung in
diesem Punkt als schwierig an. Produktverantwortlicher Wübbelt ergänzt zu
dieser Thematik, dass eine Einstufung schwierig sei. Wenn man jeden frage, sei
die Beurteilung desjenigen immer subjektiv, da jede/r ihre/seine Straße als
viel befahren ansehen dürfte, um von vornherein den KAG-Beitragssatz zu reduzieren.
Bürgermeister Gottheil stellt dar, dass hinter jeder Farbe der Kategorisierung
ein gewisser Beitragssatz stehe. Er glaubt, dass man aber dennoch bereits aus
der Karte wichtige Verkehrsbeziehungen erkennen könne. Es sei klar, dass die „B
474“ in Holtwick und die „Hauptstraße“ in Osterwick „rot“ sein müssten. Ebenso
sei für die Straße „Elsen“ eindeutig, dass diese nicht „blau“ sein könne, da
viele über diese Straße in Richtung Coesfeld fahren würden. Die Subjektivität
bekomme man aus dieser Diskussion nicht heraus. Am Ende des Tages müsse die
Legaldefinition aus der Beitragssatzung mittels Frequenz und mittels gelebter
Verkehrsbelastung ausgelegt werden. Eine Meinungsumfrage in dieser Hinsicht
mache keinen Sinn und werde in dieser Diskussion nichts bringen.
Ausschussmitglied Deitert fragt nach, ob nicht entscheidend sei, wieviel
Verkehr herrsche, sondern ob Anlieger*innen oder nicht Dritte die Straße
passieren. Bürgermeister Gottheil bezieht sich auf die „Hauptstraße“. An dieser
liegen auch Anlieger*innen, nicht nur Besucher*innen, trotzdem könne es keine
Anliegerstraße sein. Der Beitrag sei bei Haupterschließungs- oder
Hauptverkehrsstraßen geringer als bei einer reinen Anliegerstraße. Durch die
Klassifizierung solle ein Wenn-Dann-Schema erstellt werden.
Ausschussvorsitzender Lembeck resümiert, dass es immer um die Art der Nutzung
gehe, aber auch das Verkehrsaufkommen eine Rolle spiele.
Ausschussmitglied Weber könne mit den Plänen gut leben, finde es aber wichtig,
dass man die beschlossenen Ergebnisse dann auch so verkaufen müsse. Es sei
sinnvoll, wenn die Unterlagen in der Presse und im Internet stehen.
Fachbereichsleiterin Brodkorb bestätigt, dass die Unterlagen Anlage zu der
öffentlichen Sitzungsvorlage und nach Beschlussfassung zur gemeindlichen Straßenbaubeitragssatzung
seien und sie infolgedessen im Internet stehen werden. Bürgermeister Gottheil
fragt in die Runde, wie viele Bürger*innen denn heute an der Sitzung
teilnehmen. Dies seien so gut wie keine. Es gebe viele
Beteiligungsmöglichkeiten, die das Thema aber inhaltlich nicht weiterführen
werden. Das Thema genieße demnach offensichtlich kein großes Interesse in der
Öffentlichkeit, sonst hätten mehr Menschen an der heutigen Sitzung
teilgenommen.
Ausschussmitglied Mensing hat zum Plan für den Ortsteil Holtwick die Nachfrage,
ob die „Kirchstraße“ und die „Parkstraße“ Anliegerstraßen seien. Dies müssten
aus seiner Sicht Durchfahrtsstraßen sein.
Bürgermeister Gottheil sieht diesen Hinweis als sinnvollen Vorschlag an, erst
recht, seitdem die Fahrradstraße am DRK-Kindergarten „Panama“ hergerichtet sei,
weil dort aktiv die Durchfahrt unterbunden werde. Die Verbindung vom Kirchplatz
zur Straße „Am Holtkebach“ sei ebenso zu beurteilen.
Ausschussmitglied Lembeck ergänzt, dass evtl. auch über den Teil der
„Friedhofstraße“ auch nochmal nachgedacht werden könne.
Bürgermeister Gottheil sagt zu, die Bereiche in den Blick zu nehmen.
Auch auf die Bitte von Ausschussmitglied Deitert, die Straße
„Fabianus-Kirchplatz“ erneut zu prüfen, weil sie aus seiner Sicht keine
Anliegerstraße sei, sagt Bürgermeister Gottheil eine Prüfung zu.
Es folgen keine
weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschuss fasst folgenden Beschlussvorschlag: