Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Wirtschaftswegekonzept zu erstellen, das die Möglichkeit zur Einholung von Fördergeldern eröffnet, ebenfalls möglicher Rückbau oder Herabstufungsmöglichkeiten untersucht und die Zustandsbewertung der Wege darstellt.


Abstimmungsergebnis:                Einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/112 und gibt Erläuterungen. Ein Wirtschaftswegekonzept sei für die Inanspruchnahme von Fördermitteln zwingend erforderlich. Man solle zukünftig durchaus auch ein Augenmerk auf den Rückbau von Wirtschaftswegen legen. Dieser Aspekt sei bei der Bereisung im März 2021 durchaus thematisiert worden.         

Bürgermeister Gottheil stellt fest, dass es kürzlich ein Förderprogramm des Landes für die Unterhaltung von Wirtschaftswegen gegeben habe. Wenn ein Wirtschafts-wegekonzept in der jetzt angestrebten äußeren Form dort schon vorlegen hätte, hätte man evtl. schon Fördergelder aus dem Programm bekommen können. Es liege die Information vor, dass das Programm bis 2023 verlängert werden solle.

Er sieht den externen Input und die Unterstützung als sehr wichtig an. Man solle jetzt auf das „Ja“ schauen und später über das „Wie“ entscheiden. Er spricht sich für die Erstellung eines Wirtschaftswegekonzepts aus.                        

Ausschussmitglied Mensing möchte wissen, ob Unterhaltung oder Sanierung (im Sinne von Investition) gefördert werde.

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass es ein Unterhaltungsprogramm für nach dem NKF als Aufwand zu buchenden Maßnahmen gewesen sei und keine investiv zu buchenden Komplettsanierungen sein mussten, um Förderung zu bekommen. Es sei KAG-relevant, wenn man im Zuge einer Maßnahme nicht nur die oberste Verschleißschicht erneuere, sondern auch an den Unterbau gehe. Er schätzt es so ein, dass man hier im Unterhaltungsbereich unterwegs sei. Wenn möglich solle der Unterbau nicht berücksichtigt werden. Er bezieht sich auf die Schwierigkeiten aus Anlage III zur Beitragssatzung. In letzter Minute sei hier in der politischen Diskussion in der ersten Jahreshälfte 2015 eine Regelung der KAG-Beitragspflicht für Wirtschaftswege mit aufgenommen worden.   

Produktverantwortlicher Wübbelt ergänzt mit Blick auf die innerörtlich gelegene Ringstraße und in 2020 eingeworbenen Fördergelder, dass dort lediglich die Fahrbankdecke erneuert worden sei. Dafür habe die Gemeinde eine Förderung erhalten. Wenn man sich die Wirtschaftswege angucke, seien die Wege, die vor vielen Jahren saniert worden seien, regelmäßig immer noch in einem guten bzw. akzeptablen Zustand. Wenn eine Deckensanierung inklusive Bankettüberarbeitung durchgeführt werde, werde damit bereits eine wesentliche Verbesserung der Straßen erreicht.             

Ausschussmitglied Söller fragt, ob im Konzept berücksichtigt werde, dass man Straßendecken reduziere und beispielsweise eine wassergebundene Decke verbaue, weil bestimmte Straßen nur durch die Landwirtschaft genutzt werden.
Bürgermeister Gottheil kann sich das gut vorstellen. Er verweist auf die Bereisung von 25 Wegeabschnitten mit Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern vor einigen Wochen. Wenn durch Dokumentation belegt werden könne, dass nur die Landwirtschaft die Wege nutze, könne man darüber nachdenken. Die straßenbaulichen Maßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung in Darfeld orientieren sich beim Ausbaustandard per Bitudecke oder wassergebundener Deckschicht auch an den unterschiedlichen Nutzungsarten. Über das Wirtschaftswegekonzept habe man zukünftig alle Möglichkeiten in der Hand.


Ausschussmitglied Mensing bezieht sich auf die in der Sitzungsvorlage aufgeführte Beispielrechnung, in der suggeriert werde, dass Fördermittel nur bei Komplettsanierungen, also bei investiven Maßnahmen, generiert werden können und man somit in der KAG-Pflicht für den Außenbereich sei. Die Beispielrechnung sei so nicht ganz richtig dargestellt. Durch das Beispiel werde zudem dargestellt, dass eine Förderung ohne Beitragssatzung für den Außenbereich höher ausfallen würde; der Eigenanteil der Gemeinde sei dann aber auch entsprechend höher.           
Der Außenbereich könne aus seiner Sicht nicht anders behandelt werden als der Innenbereich. Eine Aufhebung der KAG-Beitragspflicht für den Außenbereich werde die WIR-Fraktion ablehnen.   

Bürgermeister Gottheil meint, dass das Beispiel richtig dargestellt sei. Man wolle ins Bewusstsein rufen, was das bedeute, was damals in die Beitragssatzung hereingekommen sei. Er glaubt, dass man tendenziell in das Thema Modernisierung gehe. Ein kompletter Ausbau der Wirtschaftswege sei durch die Gemeinde gar nicht leistbar, da es allein schon für den kommunalen Eigenanteil ansonsten in die Millionen gehen würde und für die Gemeinde finanziell gar nicht darstellbar sei.              

Ausschussmitglied Söller und auch Ausschussvorsitzender Lembeck machen deutlich, dass es hier in dem Beschlussvorschlag in der Sitzungsvorlage um die Erstellung eines Wirtschaftswegekonzeptes gehe und nicht um Ausbaustandards der Straßen oder die Diskussion um die Beitragspflicht.           

Ausschussmitglied Weber sieht im Moment keine Notwendigkeit, sich zu der KAG-Satzung zu äußern. Die GRÜNEN-Fraktion spreche sich ebenfalls gegen eine Andersbehandlung von Innen- und Außenbereich aus. Da sei man sich einig gewesen und solle dies jetzt nicht in Frage stellen. Er sieht das Konzept als guten Leidfaden an, an dem man sich orientieren könne.        

Ausschussmitglied Feldmann regt an, auch die Landwirtschaftlichen Ortsvereine bzw. die in Einzelmaßnahmen konkret Betroffenen hinsichtlich dieser Thematik zu beteiligen.
Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass er bereits Rückfragen des LOV aus Holtwick gehabt habe, dessen Verantwortliche bereits eine Mitarbeit und aktive Unterstützung zugesagt haben.         

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass bei der Erstellung des Konzeptes die Öffentlichkeit beteiligt werde.

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.        

Der Ausschuss fasst folgenden Beschlussvorschlag: