Sitzung: 20.05.2021 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/112
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Wirtschaftswegekonzept zu erstellen, das die Möglichkeit zur Einholung von Fördergeldern eröffnet, ebenfalls möglicher Rückbau oder Herabstufungsmöglichkeiten untersucht und die Zustandsbewertung der Wege darstellt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ausschussvorsitzender
Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/112 und gibt Erläuterungen. Ein
Wirtschaftswegekonzept sei für die Inanspruchnahme von Fördermitteln zwingend
erforderlich. Man solle zukünftig durchaus auch ein Augenmerk auf den Rückbau
von Wirtschaftswegen legen. Dieser Aspekt sei bei der Bereisung im März 2021
durchaus thematisiert worden.
Bürgermeister Gottheil stellt fest, dass es kürzlich ein Förderprogramm des
Landes für die Unterhaltung von Wirtschaftswegen gegeben habe. Wenn ein
Wirtschafts-wegekonzept in der jetzt angestrebten äußeren Form dort schon
vorlegen hätte, hätte man evtl. schon Fördergelder aus dem Programm bekommen
können. Es liege die Information vor, dass das Programm bis 2023 verlängert
werden solle.
Er sieht den
externen Input und die Unterstützung als sehr wichtig an. Man solle jetzt auf
das „Ja“ schauen und später über das „Wie“ entscheiden. Er spricht sich für die
Erstellung eines Wirtschaftswegekonzepts aus.
Ausschussmitglied Mensing möchte wissen, ob Unterhaltung oder Sanierung (im
Sinne von Investition) gefördert werde.
Bürgermeister
Gottheil teilt mit, dass es ein Unterhaltungsprogramm für nach dem NKF als
Aufwand zu buchenden Maßnahmen gewesen sei und keine investiv zu buchenden
Komplettsanierungen sein mussten, um Förderung zu bekommen. Es sei
KAG-relevant, wenn man im Zuge einer Maßnahme nicht nur die oberste Verschleißschicht
erneuere, sondern auch an den Unterbau gehe. Er schätzt es so ein, dass man
hier im Unterhaltungsbereich unterwegs sei. Wenn möglich solle der Unterbau
nicht berücksichtigt werden. Er bezieht sich auf die Schwierigkeiten aus Anlage
III zur Beitragssatzung. In letzter Minute sei hier in der politischen
Diskussion in der ersten Jahreshälfte 2015 eine Regelung der
KAG-Beitragspflicht für Wirtschaftswege mit aufgenommen worden.
Produktverantwortlicher
Wübbelt ergänzt mit Blick auf die innerörtlich gelegene Ringstraße und in 2020
eingeworbenen Fördergelder, dass dort lediglich die Fahrbankdecke erneuert
worden sei. Dafür habe die Gemeinde eine Förderung erhalten. Wenn man sich die
Wirtschaftswege angucke, seien die Wege, die vor vielen Jahren saniert worden
seien, regelmäßig immer noch in einem guten bzw. akzeptablen Zustand. Wenn eine
Deckensanierung inklusive Bankettüberarbeitung durchgeführt werde, werde damit
bereits eine wesentliche Verbesserung der Straßen erreicht.
Ausschussmitglied Söller fragt, ob im Konzept berücksichtigt werde, dass man
Straßendecken reduziere und beispielsweise eine wassergebundene Decke verbaue,
weil bestimmte Straßen nur durch die Landwirtschaft genutzt werden.
Bürgermeister Gottheil kann sich das gut vorstellen. Er verweist auf die
Bereisung von 25 Wegeabschnitten mit Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern
vor einigen Wochen. Wenn durch Dokumentation belegt werden könne, dass nur die
Landwirtschaft die Wege nutze, könne man darüber nachdenken. Die
straßenbaulichen Maßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung in Darfeld orientieren
sich beim Ausbaustandard per Bitudecke oder wassergebundener Deckschicht auch
an den unterschiedlichen Nutzungsarten. Über das Wirtschaftswegekonzept habe
man zukünftig alle Möglichkeiten in der Hand.
Ausschussmitglied Mensing bezieht sich auf die in der Sitzungsvorlage
aufgeführte Beispielrechnung, in der suggeriert werde, dass Fördermittel nur
bei Komplettsanierungen, also bei investiven Maßnahmen, generiert werden können
und man somit in der KAG-Pflicht für den Außenbereich sei. Die Beispielrechnung
sei so nicht ganz richtig dargestellt. Durch das Beispiel werde zudem
dargestellt, dass eine Förderung ohne Beitragssatzung für den Außenbereich
höher ausfallen würde; der Eigenanteil der Gemeinde sei dann aber auch
entsprechend höher.
Der Außenbereich könne aus seiner Sicht nicht anders behandelt werden als der
Innenbereich. Eine Aufhebung der KAG-Beitragspflicht für den Außenbereich werde
die WIR-Fraktion ablehnen.
Bürgermeister Gottheil meint, dass das Beispiel richtig dargestellt sei. Man
wolle ins Bewusstsein rufen, was das bedeute, was damals in die Beitragssatzung
hereingekommen sei. Er glaubt, dass man tendenziell in das Thema Modernisierung
gehe. Ein kompletter Ausbau der Wirtschaftswege sei durch die Gemeinde gar
nicht leistbar, da es allein schon für den kommunalen Eigenanteil ansonsten in
die Millionen gehen würde und für die Gemeinde finanziell gar nicht darstellbar
sei.
Ausschussmitglied
Söller und auch Ausschussvorsitzender Lembeck machen deutlich, dass es hier in
dem Beschlussvorschlag in der Sitzungsvorlage um die Erstellung eines
Wirtschaftswegekonzeptes gehe und nicht um Ausbaustandards der Straßen oder die
Diskussion um die Beitragspflicht.
Ausschussmitglied Weber sieht im Moment keine Notwendigkeit, sich zu der
KAG-Satzung zu äußern. Die GRÜNEN-Fraktion spreche sich ebenfalls gegen eine
Andersbehandlung von Innen- und Außenbereich aus. Da sei man sich einig gewesen
und solle dies jetzt nicht in Frage stellen. Er sieht das Konzept als guten
Leidfaden an, an dem man sich orientieren könne.
Ausschussmitglied Feldmann regt an, auch die Landwirtschaftlichen Ortsvereine
bzw. die in Einzelmaßnahmen konkret Betroffenen hinsichtlich dieser Thematik zu
beteiligen.
Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass er bereits Rückfragen des LOV aus
Holtwick gehabt habe, dessen Verantwortliche bereits eine Mitarbeit und aktive
Unterstützung zugesagt haben.
Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass bei der Erstellung des Konzeptes
die Öffentlichkeit beteiligt werde.
Es folgen keine
weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschuss fasst folgenden Beschlussvorschlag: