Sitzung: 24.06.2021 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: X/121
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender
Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/121 und gibt Erläuterungen.
Fachbereichsleiterin Brodkorb weist darauf hin, dass alle Unterlagen zu dem
Bebauungsplan, auch der unterzeichnete Durchführungsvertrag, zur Einsicht in
der Sitzung vorliegen.
Bürgermeister Gottheil
berichtet, dass am Montagnachmittag der Durchführungsvertrag mit allen Anlagen
unterzeichnet worden sei.
Herr Steindorf nutzt die
Gelegenheit, vorzuschlagen, bei allen künftigen Bauleitplanverfahren eine
Umweltprüfung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Die
Berücksichtigung der Umweltaspekte, auch und vor allem in der Bauleitplanung,
sei für die Zukunft wichtig. Daher spreche er sich gegen einen generellen
Verzicht auf die Umweltprüfung in Bauleitplanverfahren aus, auch wenn dieser
rechtlich ggf. möglich sei.
Fachbereichsleiterin
Brodkorb weist darauf hin, dass der Gesetzgeber durch diese Regelung eine
Erleichterung des Verfahrens nach § 13a BauGB und damit der Innenentwicklung
ermögliche.
Herr Steindorf erläutert
noch einmal die Sachlage. Alle Menschen seien durch den derzeitigen Umgang mit
der Umwelt gefährdet. Er fordere dazu auf darüber nachzudenken, bei zukünftigen
Bauleitplanverfahren die Umweltprüfung grundsätzlich auch dann durchzuführen,
wenn formal darauf verzichtet werden könne. Dass es im Bauleitplanverfahren
dadurch zu Verzögerungen kommen könne, sei ihm bekannt. Es stelle sich aber
hier die Frage, was wichtiger sei.
Ausschussmitglied Lembeck
merkt an, dass sich hier auch die Frage stelle, wer die Kosten für im
Einzelfall gesetzlich nicht vorgeschriebene Umweltprüfungen trage.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag:
Den in den Anlagen I bis VIII der Sitzungsvorlage Nr. X/121 beigefügten
Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage IX beigefügten Stellungnahmen
von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Anregungen und
Bedenken beinhalten.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen
von Privatpersonen keine Stellungnahmen vorgetragen wurden.
Zur Absicherung der Durchführung der Maßnahme und der Kostenübernahme ist ein
Durchführungsvertrag erforderlich.
Dem vorgelegten unterschriebenen Entwurf des Durchführungsvertrages, als Teil
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wird zugestimmt.
Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. X/121 in Anlage X beigefügten
Plan zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngemeinschaft
Oberdarfeld“ im Ortsteil Darfeld gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan
sowie der Begründung und dem Artenschutzfachbeitrag gemäß § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen.