Abstimmungsergebnis:                                einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/121 und gibt Erläuterungen.

               
Fachbereichsleiterin Brodkorb weist darauf hin, dass alle Unterlagen zu dem Bebauungsplan, auch der unterzeichnete Durchführungsvertrag, zur Einsicht in der Sitzung vorliegen.

 

Bürgermeister Gottheil berichtet, dass am Montagnachmittag der Durchführungsvertrag mit allen Anlagen unterzeichnet worden sei.

 

Herr Steindorf nutzt die Gelegenheit, vorzuschlagen, bei allen künftigen Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Die Berücksichtigung der Umweltaspekte, auch und vor allem in der Bauleitplanung, sei für die Zukunft wichtig. Daher spreche er sich gegen einen generellen Verzicht auf die Umweltprüfung in Bauleitplanverfahren aus, auch wenn dieser rechtlich ggf. möglich sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb weist darauf hin, dass der Gesetzgeber durch diese Regelung eine Erleichterung des Verfahrens nach § 13a BauGB und damit der Innenentwicklung ermögliche.

 

Herr Steindorf erläutert noch einmal die Sachlage. Alle Menschen seien durch den derzeitigen Umgang mit der Umwelt gefährdet. Er fordere dazu auf darüber nachzudenken, bei zukünftigen Bauleitplanverfahren die Umweltprüfung grundsätzlich auch dann durchzuführen, wenn formal darauf verzichtet werden könne. Dass es im Bauleitplanverfahren dadurch zu Verzögerungen kommen könne, sei ihm bekannt. Es stelle sich aber hier die Frage, was wichtiger sei.

 

Ausschussmitglied Lembeck merkt an, dass sich hier auch die Frage stelle, wer die Kosten für im Einzelfall gesetzlich nicht vorgeschriebene Umweltprüfungen trage.


Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag:           

Den in den Anlagen I bis VIII der Sitzungsvorlage Nr. X/121 beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.             

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage IX beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken beinhalten.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen von Privatpersonen keine Stellungnahmen vorgetragen wurden. 

Zur Absicherung der Durchführung der Maßnahme und der Kostenübernahme ist ein Durchführungsvertrag erforderlich.     

Dem vorgelegten unterschriebenen Entwurf des Durchführungsvertrages, als Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wird zugestimmt.     

Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. X/121 in Anlage X beigefügten Plan zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngemeinschaft Oberdarfeld“ im Ortsteil Darfeld gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung und dem Artenschutzfachbeitrag gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen.