Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/122 und gibt Erläuterungen hierzu. Er geht dabei insbesondere auf den Wunsch der Antragstellenden auf Änderung des Bebauungsplans in Bezug auf die Löschwasserversorgung und die Zufahrtsregelung ein.

 

Herr Espelkott äußert, dass, da hier ein Betriebseiterwohnhaus geplant sei, dieses auch vom Betriebsgrundstück aus und nicht mittels separater weiterer Zufahrt erreichbar sein solle.

 

Herr Weber kann diesen Ausführungen folgen. Er fragt ob mit den Antragstellern hierzu Gespräche geführt worden sind.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb verneint dies. Es gebe nur einen ausführlichen Mailverkehr.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck schlägt vor, dann über die Durchführung eines Änderungsverfahrens zu entscheiden, wenn der Antragsteller mit der Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag zu Kostenübernahme abschließe und die Zustimmung der von der Änderung betroffenen Nachbarn vorliege. Das sei ein Kompromissvorschlag, der allen gerecht werden könne.

 

Bürgermeister Gottheil stellt dar, hier sei ein Betriebsleiterwohnhaus beantragt. Dieses könne aber nicht allein bzw. isoliert, also losgelöst vom Betrieb, als Wohnhaus genutzt werden. Im Rahmen der Bauantragsstellung habe aber auch der Kreis Coesfeld die Frage dieser isolierten Nutzung gestellt.

Bis zur jetzt vorgelegten Planung habe es verschiedene Planvarianten gegeben. Die erste Planung liege den Ausschussmitgliedern vor, dann habe es eine Planung gegeben, in der das Betriebsleiterwohnhaus lediglich etwas kleiner als der Betrieb gewesen sei. Da dieses nicht realisierbar gewesen sei, sei die Planung dann um ein Bürogebäude ergänzt worden. Daher sei in die bauordnungsrechtliche Genehmigung des Kreises Coesfeld ein Zusatz aufgenommen worden, dass das Betriebsleiterwohnhaus nur Zug um Zug mit dem gewerblichen Teil errichtet und genutzt werden dürfe. Daher könne er dem Vorschlag von Herrn Lembeck viel abgewinnen, insbesondere wenn auch die Stellungnahme der betroffenen Einwohner*innen vorzulegen sei.

 

Herr Espelkott ergänzt, dass es ja bereits im Bauleitplanverfahren Einwendungen gegeben habe. Der unmittelbare Nachbar habe Bedenken zur Zufahrtssituation geäußert. Man könne sagen, dass es hier ein schönes Gewerbegrundstück am Ortsrand von Darfeld gebe und die Gefahr groß sei, dass, wenn erst das Wohnhaus stehe, das betriebliche Vorhaben dann nicht mehr vollständig umgesetzt werde. Daher sei die WIR-Fraktion der Meinung, der Bebauungsplan solle nicht geändert werden.

 

Herr Lethmate könne sich vorstellen, den Vorschlag von Herrn Lembeck mitzugehen, da es hier noch die Möglichkeit gebe, Absprachen zu treffen. Die Kosten für ein Änderungsverfahren müssten allerdings vom Bauherrn getragen werden. Im Ansatz könne er die Kritik der Bauherrn verstehen. Er sehe nicht die Gefahr, dass hier etwas Rechtswidriges entstehe, dann könne es ja nicht genehmigt werden.

 

Herr Steindorf könne sich so dem Vorschlag von Herrn Lembeck anschließen; er merkt jedoch an, dass bei Wegfall der Ein- und Ausfahrtsreglung, die Zufahrt dann in der gesamten Länge über eine jetzige Grünfläche verlaufe.

 

Herr Espelkott fragt, ob es für das Grundstück eine Bauverpflichtung gebe.

 

Bürgermeister Gottheil bestätigt dies, die Bauverpflichtung sei im Grundstückskaufvertrag, aber nicht im Bebauungsplan geregelt.

 

Herr Espelkott möchte wissen, ob es Zusatzregelungen für die Errichtung eines Wohnhauses im Grundstückskaufvertrag gebe.

 

Bürgermeister Gottheil berichtet, im Kaufvertrag gebe es die Regelung, dass wenn auf dem Gewerbegrundstück ein Wohnhaus errichtet werde, dann ein Zuschlag zum ursprünglichen Kaufpreis für das Gewerbegrundstück entrichtet werden müsse. Regelungen zur Genehmigung eines Betriebsleiterwohnhauses könne die Verwaltung im Vertrag nicht treffen.

 

Herr Lethmate weist darauf hin, dass bei der jetzt vorliegenden Planung weniger versiegelt werde.

 

Bürgermeister Gottheil meint, dass sei nicht der Fall. Die Zufahrt zum Wohnhaus sei zwar nicht so lang, aber man müsse ja auch noch vom Wohnhaus zum Betrieb gelangen. Insoweit werde sicher auch noch eine Fläche mittels Zuwegung zu versiegeln sei.


Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.                                                                                                                    

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag:                                                                       

Eine Änderung des Bebauungsplanes „Östlich der Höpinger Straße“ im Ortsteil Darfeld hinsichtlich der Aufhebung der Festsetzung des Zu- und Abfahrtsverbots wird nicht durchgeführt.

Dem Bauherrn wird aber die Möglichkeit gegeben, einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Rosendahl, der u.a. die Übernahme der Kosten der Änderung des Bebauungsplanes sowie aller anfallenden Gutachterkosten etc. regelt, abzuschließen und der Gemeinde die Einverständniserklärung aller, von der Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Aufhebung der Festsetzung des Zu- und Abfahrtsverbots, Betroffener vorzulegen. Liegen die Unterlagen vor, so werden der Planungs-, Bau und Umweltausschuss und der Rat in ihrer nächsten Sitzung erneut über diesen Antrag beraten.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Änderung der Beschreibung der Löschwassersituation in der Begründung zum Bebauungsplan nicht notwendig ist.