Sitzung: 24.06.2021 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: X/122
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender
Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/122 und gibt Erläuterungen hierzu.
Er geht dabei insbesondere auf den Wunsch der Antragstellenden auf Änderung des
Bebauungsplans in Bezug auf die Löschwasserversorgung und die Zufahrtsregelung
ein.
Herr Espelkott äußert, dass, da hier ein
Betriebseiterwohnhaus geplant sei, dieses auch vom Betriebsgrundstück aus und
nicht mittels separater weiterer Zufahrt erreichbar sein solle.
Herr Weber kann diesen
Ausführungen folgen. Er fragt ob mit den Antragstellern hierzu Gespräche
geführt worden sind.
Fachbereichsleiterin
Brodkorb verneint dies. Es gebe nur einen ausführlichen Mailverkehr.
Ausschussvorsitzender Lembeck schlägt vor, dann über
die Durchführung eines Änderungsverfahrens zu entscheiden, wenn der
Antragsteller mit der Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag zu Kostenübernahme
abschließe und die Zustimmung der von der Änderung betroffenen Nachbarn
vorliege. Das sei ein Kompromissvorschlag, der allen gerecht werden könne.
Bürgermeister Gottheil
stellt dar, hier sei ein Betriebsleiterwohnhaus beantragt. Dieses könne aber
nicht allein bzw. isoliert, also losgelöst vom Betrieb, als Wohnhaus genutzt
werden. Im Rahmen der Bauantragsstellung habe aber auch der Kreis Coesfeld die
Frage dieser isolierten Nutzung gestellt.
Bis zur jetzt vorgelegten
Planung habe es verschiedene Planvarianten gegeben. Die erste Planung liege den
Ausschussmitgliedern vor, dann habe es eine Planung gegeben, in der das
Betriebsleiterwohnhaus lediglich etwas kleiner als der Betrieb gewesen sei. Da
dieses nicht realisierbar gewesen sei, sei die Planung dann um ein Bürogebäude
ergänzt worden. Daher sei in die bauordnungsrechtliche Genehmigung des Kreises
Coesfeld ein Zusatz aufgenommen worden, dass das Betriebsleiterwohnhaus nur Zug
um Zug mit dem gewerblichen Teil errichtet und genutzt werden dürfe. Daher
könne er dem Vorschlag von Herrn Lembeck viel abgewinnen, insbesondere wenn
auch die Stellungnahme der betroffenen Einwohner*innen vorzulegen sei.
Herr Espelkott ergänzt, dass
es ja bereits im Bauleitplanverfahren Einwendungen gegeben habe. Der
unmittelbare Nachbar habe Bedenken zur Zufahrtssituation geäußert. Man könne
sagen, dass es hier ein schönes Gewerbegrundstück am Ortsrand von Darfeld gebe
und die Gefahr groß sei, dass, wenn erst das Wohnhaus stehe, das betriebliche
Vorhaben dann nicht mehr vollständig umgesetzt werde. Daher sei die
WIR-Fraktion der Meinung, der Bebauungsplan solle nicht geändert werden.
Herr Lethmate könne sich
vorstellen, den Vorschlag von Herrn Lembeck mitzugehen, da es hier noch die
Möglichkeit gebe, Absprachen zu treffen. Die Kosten für ein Änderungsverfahren
müssten allerdings vom Bauherrn getragen werden. Im Ansatz könne er die Kritik
der Bauherrn verstehen. Er sehe nicht die Gefahr, dass hier etwas
Rechtswidriges entstehe, dann könne es ja nicht genehmigt werden.
Herr Steindorf könne sich so
dem Vorschlag von Herrn Lembeck anschließen; er merkt jedoch an, dass bei
Wegfall der Ein- und Ausfahrtsreglung, die Zufahrt dann in der gesamten Länge
über eine jetzige Grünfläche verlaufe.
Herr Espelkott fragt, ob es
für das Grundstück eine Bauverpflichtung gebe.
Bürgermeister Gottheil
bestätigt dies, die Bauverpflichtung sei im Grundstückskaufvertrag, aber nicht
im Bebauungsplan geregelt.
Herr Espelkott möchte
wissen, ob es Zusatzregelungen für die Errichtung eines Wohnhauses im
Grundstückskaufvertrag gebe.
Bürgermeister Gottheil
berichtet, im Kaufvertrag gebe es die Regelung, dass wenn auf dem
Gewerbegrundstück ein Wohnhaus errichtet werde, dann ein Zuschlag zum
ursprünglichen Kaufpreis für das Gewerbegrundstück entrichtet werden müsse.
Regelungen zur Genehmigung eines Betriebsleiterwohnhauses könne die Verwaltung
im Vertrag nicht treffen.
Herr Lethmate weist darauf
hin, dass bei der jetzt vorliegenden Planung weniger versiegelt werde.
Bürgermeister Gottheil meint, dass sei nicht der Fall.
Die Zufahrt zum Wohnhaus sei zwar nicht so lang, aber man müsse ja auch noch
vom Wohnhaus zum Betrieb gelangen. Insoweit werde sicher auch noch eine Fläche
mittels Zuwegung zu versiegeln sei.
Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag:
Eine Änderung des Bebauungsplanes „Östlich der Höpinger Straße“ im Ortsteil
Darfeld hinsichtlich der Aufhebung der Festsetzung des Zu- und Abfahrtsverbots
wird nicht durchgeführt.
Dem Bauherrn wird aber
die Möglichkeit gegeben, einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde
Rosendahl, der u.a. die Übernahme der Kosten der Änderung des Bebauungsplanes
sowie aller anfallenden Gutachterkosten etc. regelt, abzuschließen und der
Gemeinde die Einverständniserklärung aller, von der Änderung des
Bebauungsplanes hinsichtlich der Aufhebung der Festsetzung des Zu- und Abfahrtsverbots,
Betroffener vorzulegen. Liegen die Unterlagen vor, so werden der Planungs-, Bau
und Umweltausschuss und der Rat in ihrer nächsten Sitzung erneut über diesen
Antrag beraten.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Änderung der Beschreibung der Löschwassersituation in der Begründung zum Bebauungsplan nicht notwendig ist.