Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Herr Steinert teilt mit, dass mit der Bezirksregierung Münster ein Konsens dahin gehend gefunden worden sei, dass eine Lösung des Fremdwasserproblems nur über mehrere Jahre möglich sei. Dazu solle ein Generalentwässerungsplan (GEP) erstellt werden, der nach den rechtlichen Vorgaben alle 12 Jahre erneuert werden müsse. Hierfür seien zum Beispiel Felduntersuchungen (u.a. Messungen von 0 bis 4 Uhr nachts) in den nächsten zwei Jahren erforderlich.

In dieser ersten Phase würden mit der Bezirksregierung gemeinsam Ziele für eine langfristige Reduktion des Fremdwasseranteils entwickelt. Dieser hohe Fremdwasseranteil verursache auch hohe Energiekosten der Pumpen. In der zweiten Phase (ca. 8 Jahre) werde immer wieder mit der Bezirksregierung vereinbart, wie man den Zielen näher komme.

An der Kläranlage Osterwick sei zum Beispiel fast schon regelmäßig ein Fremdwasseranteil von 200 bis 300 Prozent festzustellen. Das verursache unter anderem auch größere Probleme bei der Reinigung, da im Winter die Bakterienkulturen durch die Kälte eingeschränkt arbeiten. Das Fremdwasserproblem fange schon bei 100 Prozent Überschreitung des Schmutzwasseranteils durch sauberes (Regen)Wasser an. In Rosendahl würden bislang die Daten des Jahres 2018 mit sehr wenig Regen zugrunde gelegt. Bei einem regenreichen Jahr liege der Fremdwasseranteil möglicherweise sogar bei 400 bis 500 Prozent. Mögliche Ursachen hierfür könnten undichte Kanäle, private Drainagen und die geologische Situation Rosendahls mit sehr unterschiedlichem Grundwasserspiegel und unterirdischen Seen sein.

Die Situation würde aus unterschiedlichen Sichtweisen zunächst in einem Grobkonzept erfasst und anschließend in einem Feinkonzept weiter differenziert.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzt, dass hoher Handlungsbedarf aufgrund der kontinuierlichen Nachfragen der Bezirksregierung bestehe. Man müsse nunmehr neue Techniken anwenden, um zukünftige Entscheidungen z.B. über eine Kanalgröße treffen zu können. Daher erfolge eine Kanalsachstandsanalyse mit der Firma GDS. Wenn man nichts unternehme, sei die Neuerteilung der bislang durch die Bezirksregierung lediglich befristet erteilte Einleitungserlaubnis mehr als fraglich.

 

Herr Steinert führt weiter aus, dass der geplante GEP wichtig für die Bauleitplanung und Entscheidungen für ein Trennsystem sei. Er sei ein wichtiges Instrument für die Gemeinde zur Bewirtschaftung eines Kanalnetzes.

 

Frau Dr. Janda ergänzt, dass für den GEP einmalig höhere Kosten anfielen, danach würden lediglich jährlich 800 € für die Fortschreibung anfallen. Dies sei wichtig für spätere Entscheidungen für Maßnahmen am vorhandenen Kanalsystem wie auch für dessen Ausbau durch neue Gewerbe- und Wohnbaugebiete. Durch die in besserer Kenntnis der Ausgangssituation zu treffenden „richtigen“ Entscheidungen könne man mittel- und langfristig erhebliche Kosten reduzieren.

 

Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass durch den GEP ein Ist-Stand abgebildet werde. Aus der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche in Osterwick sollen beispielsweise 8 Bauplätze entwickelt werden. Insoweit wurde verwaltungsseitig ein separater Auftrag an ein Ingenieurbüro zur Analyse der Entwässerungssituation erteilt. Zukünftig könnten solche Entscheidungen nach der Erstellung des GEP aus dem System heraus getroffen werden. Im Bereich der Nachverdichtung (Hinterlandbebauung) könne man zurzeit noch keine Entscheidung treffen, wo und wie erweitert werden könne. Der GEP fließe auch in die zukünftige Ermittlung von Potenzialen für den Regionalplan ein. Die Beauftragung (Kostenfrage) werde im nichtöffentlichen Teil beraten.

 

Ausschussmitglied Schubert erklärt, dass die Fremdwasserthematik nicht neu sei. In Darfeld sei beispielsweise eine Straße nachverdichtet worden und danach seien die Keller bei Starkregen vollgelaufen. Er erkundigt sich, wo das Fremdwasser bleiben solle.

 

Herr Steinert erklärt, dass dies ein extrem schwieriges Thema sei. Es könnten separate Drainagen für das Fremdwasser erforderlich werden.

 

Ausschussmitglied Schubert fragt weiter nach, ob es richtig sei, dass die Kläranlagen zu 2/3 für das Fremdwasser arbeiteten.

 

Dies wird von Herrn Steinert auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse bejaht. Dies führe auch zu hohen Stromkosten und schlechten Ablaufwerten.

 

Ausschussmitglied Reints kritisiert, das in den letzten Jahren viel im Bereich Abwasser investiert worden und dennoch einiges nicht in Ordnung sei. Man habe nur mäßigen Erfolg gehabt. Jetzt müsse für zehn weitere Jahre investiert werden.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die Maßnahmen der Vergangenheit nicht nur zur Behebung des Fremdwasserproblems, sondern auch für Kanalsanierungen durchgeführt worden seien.

Richtig sei, dass im Hinblick auf den Fremdwasseranteil das Problem noch nicht gelöst sei.

 

Ausschussmitglied Reints befürchtet eine Erhöhung der Abwassergebühren.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb weist darauf hin, dass vor dem Hintergrund dieser Befürchtung der Weg zur Durchführung der Fremdwasseranalyse und der Erstellung des GEP beschritten werden solle. Erst dann könne man absehen, wohin sich die Gebühr kostenmäßig entwickle. Ziel sei es, die Maßnahmen so zu treffen, dass sie sinnvoll und in einem angemessenen Rahmen seien. Daher sei das Gesamtkonzept erforderlich.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erkundigt sich, wo der ggf. eingesparte Fremdwasseranteil von 100 bis 200 Prozent bleibe und ob dieser in die Bäche eingeleitet werde.

 

Hierzu vermag Herr Steinert keine Aussage treffen. Die Ursachen, wie Privatdrainagen, undichte öffentliche Kanäle oder z.B. in Darfeld die Vechtequelle müssten noch differenzierter untersucht werden. Man gehe im langfristigen Mittel von 1 bis 1,5 % an Reinvestitionen pro Jahr aus. Dies sei eine Generationenaufgabe und die Mittel müssten zielgerichtet eingesetzt werden.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass man vom Grobkonzept zu einem Feinkonzept kommen und die bisherigen Ergebnisse verfeinern müsse. Auch private Haushalte müssten mit in die Finanzierung, z.B. beim Rückbau privater Drainagen, einbezogen werden. Im Weiteren würden die Kosten über die Abschreibungen gemäßigt in die Gebühren einfließen.

 

Ausschussmitglied Schubert erkundigt sich nach dem Ausmaß der Energieeinsparung bei einer Reduzierung der Fremdwassermenge von 200 Prozent.

 

Herr Steinert antwortet, dass die Energieersparnis schon heute z.B. beim Regenrückhaltebecken Hennewich gemessen werde. An der 55 KW-Pumpe werde der Fremdwasseranteil gemessen und daraus lasse sich dann erst die Kostenersparnis errechnen.

 

Ausschussvorsitzender Fedder erinnert daran, dass bereits im Jahr 2006 ein Fremdwasserbeseitigungskonzept aufgestellt worden sei. Er erkundigt sich, ob die Daten des damaligen Kanalkatasters übernommen werden könnten.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb weist darauf hin, dass bislang jedes Jahr Kamerabefahrungen des Kanalnetzes in unterschiedlichen Abschnitten durchgeführt worden seien. Die Ergebnisse seien jedoch nicht mit der früher genutzten Stadtwerkedatenbank kompatibel. Daher würden jetzt ab 2021 durch eine Tochterfirma der Stadtwerke Coesfeld GmbH (GDS) regelmäßig ganze Bereiche in 2021 z.B. in Osterwick befahren. Die Einspielung der Daten in das GIS-Kanalkataster erfolge dann automatisiert.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass aktuell für einzelne Straßenabschnitte eine Sanierung mit Inlinern vorgesehen sei, die Datenlage jedoch aus dem Jahr 2008 stamme. Daher würden neue Aufträge für bauliche Maßnahmen nur nach einer vorherigen Befahrung erteilt. Die Datenlage müsse zuvor jeweils neu ermittelt werden.

 

Ausschussvorsitzender Fedder geht davon aus, dass keine Doppelbeauftragung erfolge.

 

Dies wird von Bürgermeister Gottheil bestätigt. Die Befahrung durch die Firmen erfolge in Absprache mit dem Dienstleister GDS.

 

Frau Dr. Janda ergänzt, dass man von einem fertigen Datenbestand ausgehe, der dann weiter nach Branchenstandard bearbeitet werden könne.

 

Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass ein solcher, im Jahr 2021 absolut üblicher Standard in 2006 nicht so vorgegeben gewesen sei.

 

Frau Dr. Janda erklärt, dass nach der Befahrung die Sanierung schadhafter Stellen innerhalb der nächsten fünf Jahre erfolgen solle.

 

Ausschussvorsitzender Fedder erkundigt sich, ob die Laufzeit des Projektes auf zehn Jahre von der Bezirksregierung mitgetragen werde.

 

Frau Dr. Janda antwortet, dass die Bezirksregierung diesen Vorschlag für vernünftig erachtet habe. Die immer neu festzusetzenden Ziele würden in Absprache mit der Bezirksregierung und unter Berücksichtigung der Gebührenentwicklung fortgeschrieben. Dabei sollen auch die Priorisierungen aus dem Konzept beachtet werden. Dazu sollen Investitionspakete, die mehrere Punkte berücksichtigten und auch gebührenkonform /-verträglich seien, mit der Bezirksregierung geschnürt werden. Bei der Gelsenwasser AG stünden dazu mehrere Personen für den geplanten Arbeitszeitraum von zwei Jahren zur Verfügung, bei der Gemeinde Rosendahl sei fachlich nur Herr Wübbelt in diesen Prozess involviert.

 

Ausschussvorsitzender Fedder spricht das Simulationsprogramm SIMBA für die Funktionalitätsprüfung von Kläranlagen an.

 

Frau Gerard erklärt, dass zunächst Ziele festgelegt werden müssten, die dann in die Simulation gingen. Bei den Kläranlagen müsse nicht nur das Fremdwasser, sondern auch der Stickstoffanteil verringert werden. Man müsse mit den jetzigen Werten rechnen. Die Daten könnten nach dem Feinkonzept nur besser werden.

 

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: