Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dem Antrag der betroffenen Familien aus Höpingen auf Anlegung eines Spielplatzes in Höpingen auf einer privaten Grundstücksfläche wird zugestimmt.

 

Entsprechend dem CDU-Antrag werden die im Rahmen des 100-Allenprogrammes des Landes NRW eingesparten Eigenmittel der Gemeinde in Höhe von 2.500,-- Euro für die Anschaffung von Spielgeräten zur Verfügung gestellt. Soweit beim Produkt 52 “Kinderspiel- und Bolzplätze” (S. 352) Mittel bei den dort vorgesehenen Maßnahmen eingespart werden sollten, können diese ergänzend für den Spielplatz in Höpingen verwendet werden.

 

Die Anlegung des Spielplatzes in Höpingen erfolgt in enger Abstimmung und unter Mithilfe der betroffenen Eltern.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


 

Bürgermeister Niehues erläuterte den Ausschussmitgliedern die vorliegende Sitzungsvorlage. Es sei eine einvernehmliche Regelung mit dem Grundstückseigentümer gefunden worden, die Fläche sei für den geplanten Spielplatz ausreichend. Nun sei es erforderlich, über die Möglichkeit der Anschaffung von geeigneten Spielgeräten zu beraten. Die endgültige Ausgestaltung solle in Abstimmung mit den Anliegern erfolgen. Es sei außerdem sehr lobenswert, dass sich die Anlieger bei der Anlegung und anschließenden Pflege des Spielplatzes einbringen wollten.

 

Ausschussmitglied Wünnemann stellte für die SPD-Fraktion die Notwendigkeit der Anlegung eines Spielplatzes in der Bauerschaft angesichts der dort reichlich vorhandenen Spielflächen für Kinder in Frage. Da aber der Grundstückseigentümer die Fläche bereitstelle, sollte auch die Gemeinde ihren Anteil leisten.

 

Ausschussmitglied Klostermann erkundigte sich danach, wer für den Spielplatz sicherheitsrechtlich hafte.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass aufgrund der Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer ein öffentlicher Spielplatz angelegt werde, wodurch der Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht obliege. Daher sei es auch unumgänglich, dass seitens der Gemeinde die Spielgeräte aufgestellt und gewartet würden.

 

 

Anschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschluss: