Sitzung: 24.06.2021 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: X/129
Ausschussvorsitzender
Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/129 und gibt Erläuterungen.
Er schlägt vor, die
Stellungnahmen in folgende Bereiche zu clustern
Stellungnahmen,
1)
die den
Sinn der LED Umstellung bezweifeln,
2)
die
Fragen zum KAG-Beitrag beinhalten,
3)
die
bemängeln, dass eine Musterberechnung für den KAG-Beitrag fehlt,
4)
die auf
die Lichtverschmutzung hinweisen
5)
die
lediglich den Austausch von Leuchtmitteln fordern,
6)
die sich
für eine Nachtabsenkung aussprechen,
7)
die
angeben, nicht betroffen zu sein,
8)
die
Fragen zur Rückgabe der bisherigen Leuchtkörper stellen.
Er berichtet weiter über die
Online-Sprechstunde des Bürgermeisters. Diese sei als Zoom-Konferenz
organisiert worden und es hätten insgesamt 25 Personen teilgenommen. Weiterhin
wurden FAQ´s (Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig
gestellten Fragen) erarbeitet, die auf die Homepage der Gemeinde Rosendahl
gestellt worden seien. Mehr
könne die Verwaltung hier nicht an Information geben.
Herr Espelkott führt aus,
dass die WIR-Fraktion froh sei, dass sich so viele Leute mit dem Thema befasst
hätten. Der Rat und die Verwaltung hätten ja schon viel über dieses Thema
diskutiert. Die WIR-Fraktion stehe voll hinter der LED-Umstellung, verstehe
aber auch die Einwendungen. Schwierig sei, die Abrechnung nach KAG, die in
Nordrhein-Westfalen (NRW) ja so vorgeschrieben sei. Erschreckend sei aber, wie
die Einwender*innen die Verwaltung und den Rat als Feind ansehen und nicht als
Mitglieder der kommunalen Familie. Die Ratsmitglieder seien beauftragt worden,
zum Wohl der Gemeinschaft zu handeln. Hierbei spielten der Ausbau und die
Modernisierung der Infrastruktur, Nachhaltigkeit und die Sicherheit der
Versorgung eine große Rolle. Berechtigt sei seiner Meinung nach die Kritik,
dass es an einer Beispielrechnung für KAG fehle. Alles müsse so erklärt werden,
dass jede/r Bürger*in es erkennen und nachvollziehen könne. Vermutlich werde
sich der Rat noch länger mit den Klagen beschäftigen müssen.
Herr Weber stellt sich die
LED-Umrüstung sukzessive vor. Der Zeitraum für die Umstellung werde dann zwar 5
oder 10 Jahre betragen, man könne dabei dann ohne KAG Beiträge agieren und die
jüngsten Leuchten würden auch am Schluss erst umgerüstet.
Herr Deitert bemängelt, dass
in den eingereichten und der Sitzungsvorlage beigefügten Stellungnahmen nicht
alle Personendaten geschwärzt wurden. Hier ließen sich Rückschlüsse auf den/die
Schreiber*in schließen. Teilweise beinhalteten die Stellungahmen Passagen, die
so nicht formuliert worden seien. Er wundere sich zudem, dass aus der Ecke der
Fraktion „Die Grünen“ nun die Anregung komme, nicht nach KAG abzurechnen.
Herr Weber weist auf seine
Haushaltsrede hin, in der er bereits angeregt habe, dass man auf die
KAG-Abrechnung verzichten solle.
Herr Deitert zeigt sich
verwundert. In der letzten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
habe er genau dieses angeregt, Herr Weber seinerseits habe aber auf der
Anwendung der KAG-Satzung bestanden. Im Zuschauerraum seien auch heute
Bürger*innen, die die Beiträge für die vollständige Erneuerung ihrer Straße
zahlen mussten. Für ihn sei die Argumentation von Herrn Weber derzeit nicht
nachvollziehbar. Die Gemeinde bekomme darüber hinaus zwei Förderungen, einmal
über den Projektträger Jülich und zum anderen vom Land NRW aus Düsseldorf. Wenn
sie auf die KAG-Abrechnung verzichten würde, würden die Mehraufwendungen direkt
den kommunalen Haushalt betreffen. Darum führe kein Weg an der vorgeschlagenen
Vorgehensweise vorbei.
Zum Thema Sonderwünsche
bezüglich des Austausches historischer Leuchten führt er aus, dass das
Schreiben der Kirchengemeinde ein Wink mit dem Zaunpfahl an die Anlieger*innen
sei. Der Austausch von historischen Leuchten durch historische LED-Beleuchtung
sei nur dann gewollt, wenn sich die Anlieger*innen dafür aussprechen.
Tatsächlich wüssten diese aber nicht genau, was nun geplant sei. So sei der
Austausch auch kein Sonderwunsch, sondern der Austausch hin zum Status Quo. Als
Beispiel nennt er den Bereich „Kleikamp II“, wo jetzt vorhandene Dekoleuchten
gegen technische Leuchten ausgetauscht würden. Die Bürger*innen hier gingen
davon aus, dass wieder Dekoleuchten angebracht würden. Der Grund des
Austausches hin zu technischen Leuchten sei ja, dass sonst die LED Förderung
wegfalle. Die Gemeinde könne sich nicht zurücklehnen was die Information der
Bürger*innen in diesem Punkt angehe, sonst komme noch der große Aufschrei.
Seine Nachbarschaft am Fabianus-Kirchplatz in Osterwick sei gerne bereit, mehr
zu zahlen, um dort wieder eine historische bzw. dekorative Beleuchtung zu
erhalten. Dieses sei kein Sonderwunsch, sondern die Beibehaltung des jetzigen
Zustandes.
Der Bürgermeister geht auf
die Frage zum Datenschutz ein. Er berichtet, dass man aus folgenden Gründen die
Namen und die Straßenbezeichnung in den Anlagen zur Sitzungsvorlage nicht
geschwärzt habe:
1)
Bereits
im Anschreiben sei darauf hingewiesen worden, dass die Stellungnahmen den
politischen Gremien vorgelegt werden.
2)
Ohne
Kenntnis der Straßenbezeichnung sei eine Beschlussfassung zu den Stellungnahmen
oftmals nicht möglich.
3)
Auch in
einer Einwohnerversammlung geben die Bürger*innen ihren Namen und die Adresse
bekannt, wenn sie Fragen stellen oder Anregungen abgeben. Das erfolge, damit
diese im Protokoll entsprechend Berücksichtigung finden könnten.
Die Handynummern und
Emailadressen seien ja auch geschwärzt worden. Er sei aber nachdenklich über
den Sprachstil in einigen Stellungnahmen. Dieser sei schon fragwürdig.
Im Weitern mache es durchaus
Sinn, den Verwaltungsaufwand zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu
betreiben. Auch die Überlegung, die Stelle kurzzeitig aufzustocken, sei
legitim. Sicherlich gebe es auch Personen, denen es finanziell nicht gut gehe.
Aber die Erhebung von Beiträgen für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung sei
nicht existenzbedrohend. Es gebe ja auch immer noch die Möglichkeit der
Stundung von Erschließungsbeiträgen.
Ansonsten könne man viele,
Informationen den FAQ´s entnehmen, die auch auf der Internetseite der Gemeinde
veröffentlicht seien.
Bezüglich des Antrages der
Kirchengemeinde müsse der Rat entscheiden, wie er mit diesem Antrag umgehe. Von
der Entscheidung seien auch Bürger*innen als Anlieger*innen der
Kirchenvorplätze betroffen.
Herr Weber beklagt, dass in
Neubaugebieten, in denen noch vor ein paar Jahren eine Beleuchtung ohne LED
gesetzt wurde, die Bürger*innen jetzt auch für die Umrüstung zur Kasse gebeten
werden. Das sei ungerecht. Ihm fehle der Dialog mit den Bürger*innen. Er
zitiert aus dem Antrag der Kirchengemeinde. Auch hier sei von Dialog keine
Rede. Natürlich verliere die Gemeinde Geld, wenn sie auf die Förderung
verzichte, aber es gebe auch andere Maßnahmen, die Einsparungen ermöglichten.
Die Bürger*innen möchten wissen, wie und in welcher Form sie die eingesparten
Mittel zurückbekommen werden. Es sei sicherlich nicht von der Hand zu weisen,
dass sich die Maßnahme auf Dauer rechnen werde. Zudem stehe jetzt noch die
Erhebung von Beiträgen für den Umbau der Legdener Straße (B 474) an. Die
Erhebung von KAG-Beiträgen gehöre abgeschafft. In seiner Haushaltsrede habe er
dieses bereits angemerkt. In der heutigen Zeit und bei den anstehenden
Projekten sei die ganze Gemeinde betroffen und nicht nur die einzelnen
Anlieger*innen. Daher sei dieses für ihn nicht nachvollziehbar.
Herr Deitert zeigt sich
erstaunt. Gleiches habe er in der letzten Sitzung gesagt, da kam von Seiten der
Fraktion „Die Grünen“ Widerspruch hierzu und jetzt forderten sie eben dieses.
Der Bürgermeister berichtet,
Herr Weber habe vor geraumer Zeit noch eine andere Regelung ins Spiel gebracht.
Dies sei die Möglichkeit, durch eine Art jährliche Ergänzungsabgabe
beispielsweise zu Grundsteuer die Kosten für die Sanierungen der
Erschließungsanlage anzusparen. Dies entspreche den Ideen des
Wirtschaftswegeverbandes. Es bleibe abzuwarten, wie sich diese politische
Diskussion in ganz NRW in den nächsten Jahren weiterentwickele. Derzeit müsse
der/die Anlieger*in seinen/ihren Beitrag zu den Kosten einer Straßenerneuerung
leisten. Dafür habe er/sie den Nutzen einer guten Erschließung seines/ihres
Grundstückes. Als Bürgermeister der Gemeinde könne er nicht sagen, er rechne
die Straßen nicht ab, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierzu vorlägen bzw.
ihn dazu verpflichten. Es stelle sich ansonsten die Frage, in welchen der 17
Produktbereichen Maßnahmen nicht mehr realisiert werden können, wenn das
Einnahmepotential hier nicht gehoben werde. Die erwarteten Einsparungen kämen
diesen Produktbereichen auf Dauer zugute.
Herr Steindorf vertritt die
Meinung, dass, egal wer Sonderwünsche habe, jede/r diese selbst tragen müsse.
Gerade in der Zeit der Pandemie solle genauer hingeschaut werden, ob man
den/die Bürger*in noch weiter belasten könne. Selbst 100 Euro könnten dann für
Grundstückseigentümer*innen schon viel sein. Er finde aber gut, in welcher
Breite man diesen Themenbereich berate. Er könne sich dem Vorschlag von Herrn
Weber anschließen und würde diesen auch im Rat unterstützen.
Herr Lethmate äußert sich
nochmals zum Datenschutz. Hier gebe es Stellungnahmen mit einfachen, aber auch
mit schwierigen Inhalten. Alle Inhalte seien komplett veröffentlicht worden. Es
liege derzeit aber auch noch kein Antrag vor, dass die Veröffentlichung
rückgängig gemacht werden solle. Sei dieses der Fall, so müsse sich der
Ausschuss dann damit beschäftigen.
Die Umstellung von
dekorativen auf technische Leuchten müsse auch noch anders kommuniziert werden.
Hier sei den Bürger*innen nicht genau deutlich geworden, welche Leuchten nun
tatsächlich getauscht werden. Insbesondere in Baugebieten, wo derzeit noch
historische Leuchten stünden, würden diese ja voraussichtlich regelmäßig durch
technische ersetzt. Es sei zwingend notwendig, hier die betroffenen
Bürger*innen noch einmal drauf hinzuweisen.
Er sei auch dafür, dass eine
KAG-Maßnahme abgerechnet werde. Dort, wo die Lampen schon älter seien, halte er
das auch für sinnvoll. Schwieriger sei es dort, wo noch in jüngerer Zeit Lampen
installiert worden seien, die auch jetzt ausgetauscht werden. Dies seien dann
Härtefälle, die es genau zu erklären gelte.
Die schwierigste Frage aber
sei, wie gehe man mit den Anregungen um, in denen besondere Wünsche geäußert
werden, zum Beispiel Änderung von technische in dekorative Leuchten oder Ersatz
historischer Leuchten durch historische Leuchten. Wie gehe man mit den Anträgen
auf Versetzung des Mastes um. Er möchte hier seiner Verantwortung gerecht
werden und sich ein ausreichendes Bild über die Änderungswünsche machen können.
Dann könne man im Ausschuss auch eine gute Entscheidung treffen.
Bürgermeister Gottheil ist
weit davon entfernt, Härtefälle zu kreieren, wenn in neueren Baugebieten die
bestehende Beleuchtung durch LED getauscht werde. Die Bürger*innen hätten die
Grundstücke von der Gemeinde per All-in-Preis gekauft und Ablösebeiträge
gezahlt. Dieser Ablösebeitrag beinhalte alle Kosten für die Erschließung des
Baugebietes, eine Spitzabrechnung für die Straßenbeleuchtung gebe es nicht.
Daher könne man nicht sagen, man wolle die Bürger*innen über Gebühr belasten.
Es stelle sich dann die Frage, was passiere, wenn Straßenzüge jetzt nicht
umgestellt werden. Es sei doch immer noch nachhaltiger, dass jetzt alles in
einem Zuge anzugehen.
Herr Weber stellt die Frage,
wer das denn nun entscheide. Letztendlich werde es der Rat sein müssen, der
sich mit den Einzelfällen beschäftige und eine Entscheidung dort treffe, wo es
Konflikte gebe. Das sei nirgendwo kommuniziert. Er möchte wissen, wie denn
Eckgrundstücke abgerechnet werden.
Bürgermeister Gottheil
erläutert die Regelung der Eckgrundstücke und verweist hierzu auf die FAQ´s, in
denen diese Frage beantwortet sei.
Herr Lembeck möchte wissen,
wann die Ausschreibung erfolge und wie die Rücknahme der auszutauschenden
Leuchten ausgeschrieben werde.
Herr Wübbelt berichtet, dass
die Ausschreibung selbst noch mit dem Planungsbüro abgestimmt werde. Die
auszutauschenden Lampen würden der Sondermüllverwertung zugeführt.
Herr Lethmate wundert sich,
dass alle herkömmlichen Lampen dem Sondermüll zugeführt werden. Hier solle man
überlegen, ob es nicht Alternativlösungen gebe, dass insbesondere neuere Lampen
vielleicht an die Bürger*innen verschenkt werden könnten. Es könne nicht sein,
dass die Firma, die den Austausch der Lampen vornehme, alle Lampenköpfe bekomme
und damit machen könne, was sie wolle.
Herr Espelkott ist der
Ansicht, dass man jetzt nicht anfangen solle bei jeder Straße zu schauen wie
alt die Beleuchtung sei und ob man hier austausche oder nicht. Das führe zu
noch mehr Ungerechtigkeit. Man müsse hier das Gesamte sehen. Die Gemeinde
schaffe einen Mehrwert, wodurch auch der Haushalt in einigen Bereichen
entlastet werde. Die hohen Kosten ergäben sich bei der Erstinstallation. Danach
reduzierten sich die Kosten für die Wartung merklich. Wichtig sei, die
positiven Dinge der Umstellung hervorzuheben.
Der Bürgermeister
unterstreicht den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz. Dieser sei
auch hier zu beachten. Es könne nicht sein, dass man in einer Straße dann die
Lampenköpfe austausche, in der anderen Straße nur die Leuchtstoffröhren. Dann
habe man Wildwuchs. Er schlägt vor, nun die Ausschreibung und deren Ergebnis
abzuwarten. Dann sei genau geklärt, welcher Lampentyp angefragt werde und wie
die Wartung vorgesehen sei.
Herr Wübbelt stellt dar,
welchen Mehrwert die LED-Beleuchtung insgesamt habe. Er merkt an, dass bei
einem ausschließlichen Tausch der Leuchtstoffröhre hier die optimale Leistung
nicht gegeben sei. Auch sei die Gewährleistung fraglich. So könne es sein, dass
der Lampenkopf undicht oder feucht sei und damit die Werte und die Einsparungen
nicht mehr optimal erzielt werden könnten.
Herr Steindorf merkt an,
dass die Ökologie wichtiger sei als die Ökonomie. Dies gelte es
sicherzustellen. Wichtig sei, dies auch in die Köpfe der Leute zu bekommen. Die
Gemeinde sei Verursacherin des Sondermülls. Sie müsse noch darüber nachdenken,
wie sichergestellt werde, dass die Lampen nicht nach Zypern verschifft werden.
Herr Weber prophezeit, dass
sich die Gemeinde vor Gericht wiederfinde. Die Gemeinde solle schon Vorsorge
treffen, falls sie Beiträge zurückzahlen müsse. Er fordert die Gemeinde auf,
den Footprint der Leuchten zu erstellen.
Bürgermeister Gottheil
berichtet, dass das Innenleben der Leuchten derzeit alle vier Jahre komplett
ausgetauscht werde. Dieses lande bereits heute auf dem Müll. Es werde hier insgesamt
einen Mehrwert geschaffen, daher könne man den KAG-Beitrag erheben.
Fachbereichsleiterin
Brodkorb weist darauf hin, dass die Gemeinde für die Entsorgung der
auszutauschen Leuchten die entsprechenden Entsorgungsnachweise benötige.
Herr Weber habe keine Sorge,
dass die Gemeinde die geforderten Entsorgungsnachweise vorlegen könne. Seiner
Ansicht nach sei es jedoch ausreichend, wenn die Beleuchtung die Anforderungen
an die Verkehrssicherheit erfülle. Alles andere sei Luxus. Er merkt an, er habe
einen Antrag gestellt, die Maßnahme sukzessive durchzuführen und demzufolge
keine KAG-Beiträge zu erheben.
Bürgermeister Gottheil
stellt fest, dass für diesen Fall die KAG-Satzung geändert werden müsse.
Herr Weber entgegnet, man
könne ja den gleichen Beschluss fassen wie am Darfelder Markt. Dort habe der
Rat seinerzeit eine Sondersatzung beschlossen.
Der Ausschuss stimmt über folgenden Beschlussvorschlag ab:
Die LED-Umrüstung der
Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Rosendahl wird nicht wie vorgesehen in einem
Zuge, sondern sukzessive durchgeführt über einen noch festzulegenden Zeitraum.
Die Verwaltung wird beauftragt eine Sondersatzung zu erarbeiten, die als
Rechtsgrundlage dienen soll, dass für die Maßnahme keine KAG-Beiträge erhoben
werden können.
Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen,
8 Nein-Stimmen,
0 Enthaltungen
Dem Antrag wird damit nicht
stattgegeben.
Herr Lembeck weist darauf
hin, dass jetzt noch die Frage im Raum stehe, wie man mit den Anträgen auf
technische Änderung der Leuchtstellen umgehe.
Herr Espelkott ergänzt, dass
zum einen Anträge auf die Versetzung des Mastes der Lampen und zum anderen auf
Austausch von technischen/historischen Leuchten hin zu historischen Leuchten
vorliegen. Er könne die Anträge mittragen, wenn die Bürger*innen die Kosten für
diese Wünsche selbst tragen würden.
Herr Lembeck führt aus, dass
nur zwei Anträge auf Versetzung des Laternenmastes und höchstens eine Handvoll
Anträge auf Austausch der Lampen hin zu historischen Lampen vorlägen. Wichtig
sei, die Bürger noch einmal darauf hinzuweisen, welcher Lampentyp nun
ausgewechselt werde und ihnen Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äußern.
Spätestens zur Ratssitzung
müsse diese Frage geklärt sein.
Herr Deitert regt an, die
Bürger*innen durch ein Infoschreiben erneut auf die Änderung des Lampentyps
hinzuweisen und den Hinweis zu geben, dass die Möglichkeit bestehe,
Änderungsvorschlage vorzutragen.
Bürgermeister Gottheil gibt
zu bedenken, dass die Ergebnisse dann erst im September und nicht zur nächsten
Ratssitzung vorliegen werden. Dieses habe unter Umständen Auswirkungen auf die
Zweckbindungsfrist der Förderung. Wichtig sei hier einige Reservelampen zu
ordern und darüber hinaus eine Typengarantie zu bekommen. Er schlägt vor, dass
die Verwaltung die Antragsteller anschreibe und diese auffordere, ihren Antrag
von der Mehrheit der Anlieger der betroffenen Straße mitunterzeichnen zu
lassen. Gleiches gelte dann für die katholische Kirchengemeinde.
Herr Lethmate stellt die
Frage, wie man mit einem Antrag umgehe, der nicht mehrheitlich von den
Anwohner*innen unterzeichnet sei.
Bürgermeister Gottheil führt
aus, dass, wenn mehrheitlich die Eigentümer dem Antrag zustimmen, dieses
ausreichen sollte. Es setze natürlich voraus, dass die Bürger*innen ausreichend
informiert seien. Er bittet den anwesenden Mitarbeiter der Presse, über die
Zeitung noch einmal zu informieren, dass auch bisher vorhandene historische Leuchten
grundsätzlich durch technische Leuchten ersetzt werden und nur auf Antrag der
Anwohner von dieser Regelung abgewichen werden solle.
Anschließend fasst
der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt mit denjenigen Einwendern*innen in Kontakt zu treten, die eine Veränderung von Standorten oder aber besondere Wünsche hinsichtlich der technischen Ausgestaltung des Leuchtkörpers zum Inhalt haben. Der Rat sagt eine Umsetzung dieser Wünsche zu, sofern die Mehrheit der Eigentümer in der jeweiligen Abrechnungseinheit der vorgenannten Änderung ebenfalls zustimmt und die Mehrkosten (ggfls. auch resultierend aus wegfallenden Fördermitteln) in vollem Umfang von den KAG Beitragspflichtigen der Abrechnungseinheit getragen werden.
Die in den Anlagen 1a bis 1n und 2a bis 2c beigefügten Stellungnahmen der Grundstückseigentümer*innen, die Anregungen und Bedenken zu der Maßnahme „Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED“ und zum Verfahren beinhalten, werden zur Kenntnis genommen. Die Antwortschreiben und Antwortmails der Verwaltung werden bestätigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung für die Maßnahme „Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED“ zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme