Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/129 und gibt Erläuterungen.             

Er schlägt vor, die Stellungnahmen in folgende Bereiche zu clustern

 

Stellungnahmen,

1)      die den Sinn der LED Umstellung bezweifeln,

2)      die Fragen zum KAG-Beitrag beinhalten,

3)      die bemängeln, dass eine Musterberechnung für den KAG-Beitrag fehlt,

4)      die auf die Lichtverschmutzung hinweisen

5)      die lediglich den Austausch von Leuchtmitteln fordern,

6)      die sich für eine Nachtabsenkung aussprechen,

7)      die angeben, nicht betroffen zu sein,

8)      die Fragen zur Rückgabe der bisherigen Leuchtkörper stellen.

 

Er berichtet weiter über die Online-Sprechstunde des Bürgermeisters. Diese sei als Zoom-Konferenz organisiert worden und es hätten insgesamt 25 Personen teilgenommen. Weiterhin wurden FAQ´s (Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen) erarbeitet, die auf die Homepage der Gemeinde Rosendahl gestellt worden seien. Mehr könne die Verwaltung hier nicht an Information geben.

 

Herr Espelkott führt aus, dass die WIR-Fraktion froh sei, dass sich so viele Leute mit dem Thema befasst hätten. Der Rat und die Verwaltung hätten ja schon viel über dieses Thema diskutiert. Die WIR-Fraktion stehe voll hinter der LED-Umstellung, verstehe aber auch die Einwendungen. Schwierig sei, die Abrechnung nach KAG, die in Nordrhein-Westfalen (NRW) ja so vorgeschrieben sei. Erschreckend sei aber, wie die Einwender*innen die Verwaltung und den Rat als Feind ansehen und nicht als Mitglieder der kommunalen Familie. Die Ratsmitglieder seien beauftragt worden, zum Wohl der Gemeinschaft zu handeln. Hierbei spielten der Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur, Nachhaltigkeit und die Sicherheit der Versorgung eine große Rolle. Berechtigt sei seiner Meinung nach die Kritik, dass es an einer Beispielrechnung für KAG fehle. Alles müsse so erklärt werden, dass jede/r Bürger*in es erkennen und nachvollziehen könne. Vermutlich werde sich der Rat noch länger mit den Klagen beschäftigen müssen.

 

Herr Weber stellt sich die LED-Umrüstung sukzessive vor. Der Zeitraum für die Umstellung werde dann zwar 5 oder 10 Jahre betragen, man könne dabei dann ohne KAG Beiträge agieren und die jüngsten Leuchten würden auch am Schluss erst umgerüstet.

 

Herr Deitert bemängelt, dass in den eingereichten und der Sitzungsvorlage beigefügten Stellungnahmen nicht alle Personendaten geschwärzt wurden. Hier ließen sich Rückschlüsse auf den/die Schreiber*in schließen. Teilweise beinhalteten die Stellungahmen Passagen, die so nicht formuliert worden seien. Er wundere sich zudem, dass aus der Ecke der Fraktion „Die Grünen“ nun die Anregung komme, nicht nach KAG abzurechnen.

 

Herr Weber weist auf seine Haushaltsrede hin, in der er bereits angeregt habe, dass man auf die KAG-Abrechnung verzichten solle.

 

Herr Deitert zeigt sich verwundert. In der letzten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses habe er genau dieses angeregt, Herr Weber seinerseits habe aber auf der Anwendung der KAG-Satzung bestanden. Im Zuschauerraum seien auch heute Bürger*innen, die die Beiträge für die vollständige Erneuerung ihrer Straße zahlen mussten. Für ihn sei die Argumentation von Herrn Weber derzeit nicht nachvollziehbar. Die Gemeinde bekomme darüber hinaus zwei Förderungen, einmal über den Projektträger Jülich und zum anderen vom Land NRW aus Düsseldorf. Wenn sie auf die KAG-Abrechnung verzichten würde, würden die Mehraufwendungen direkt den kommunalen Haushalt betreffen. Darum führe kein Weg an der vorgeschlagenen Vorgehensweise vorbei.

Zum Thema Sonderwünsche bezüglich des Austausches historischer Leuchten führt er aus, dass das Schreiben der Kirchengemeinde ein Wink mit dem Zaunpfahl an die Anlieger*innen sei. Der Austausch von historischen Leuchten durch historische LED-Beleuchtung sei nur dann gewollt, wenn sich die Anlieger*innen dafür aussprechen. Tatsächlich wüssten diese aber nicht genau, was nun geplant sei. So sei der Austausch auch kein Sonderwunsch, sondern der Austausch hin zum Status Quo. Als Beispiel nennt er den Bereich „Kleikamp II“, wo jetzt vorhandene Dekoleuchten gegen technische Leuchten ausgetauscht würden. Die Bürger*innen hier gingen davon aus, dass wieder Dekoleuchten angebracht würden. Der Grund des Austausches hin zu technischen Leuchten sei ja, dass sonst die LED Förderung wegfalle. Die Gemeinde könne sich nicht zurücklehnen was die Information der Bürger*innen in diesem Punkt angehe, sonst komme noch der große Aufschrei. Seine Nachbarschaft am Fabianus-Kirchplatz in Osterwick sei gerne bereit, mehr zu zahlen, um dort wieder eine historische bzw. dekorative Beleuchtung zu erhalten. Dieses sei kein Sonderwunsch, sondern die Beibehaltung des jetzigen Zustandes.

 

Der Bürgermeister geht auf die Frage zum Datenschutz ein. Er berichtet, dass man aus folgenden Gründen die Namen und die Straßenbezeichnung in den Anlagen zur Sitzungsvorlage nicht geschwärzt habe:

1)    Bereits im Anschreiben sei darauf hingewiesen worden, dass die Stellungnahmen den politischen Gremien vorgelegt werden.

2)    Ohne Kenntnis der Straßenbezeichnung sei eine Beschlussfassung zu den Stellungnahmen oftmals nicht möglich.

3)    Auch in einer Einwohnerversammlung geben die Bürger*innen ihren Namen und die Adresse bekannt, wenn sie Fragen stellen oder Anregungen abgeben. Das erfolge, damit diese im Protokoll entsprechend Berücksichtigung finden könnten.

 

Die Handynummern und Emailadressen seien ja auch geschwärzt worden. Er sei aber nachdenklich über den Sprachstil in einigen Stellungnahmen. Dieser sei schon fragwürdig.

 

Im Weitern mache es durchaus Sinn, den Verwaltungsaufwand zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu betreiben. Auch die Überlegung, die Stelle kurzzeitig aufzustocken, sei legitim. Sicherlich gebe es auch Personen, denen es finanziell nicht gut gehe. Aber die Erhebung von Beiträgen für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung sei nicht existenzbedrohend. Es gebe ja auch immer noch die Möglichkeit der Stundung von Erschließungsbeiträgen.

Ansonsten könne man viele, Informationen den FAQ´s entnehmen, die auch auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht seien.

Bezüglich des Antrages der Kirchengemeinde müsse der Rat entscheiden, wie er mit diesem Antrag umgehe. Von der Entscheidung seien auch Bürger*innen als Anlieger*innen der Kirchenvorplätze betroffen.

 

Herr Weber beklagt, dass in Neubaugebieten, in denen noch vor ein paar Jahren eine Beleuchtung ohne LED gesetzt wurde, die Bürger*innen jetzt auch für die Umrüstung zur Kasse gebeten werden. Das sei ungerecht. Ihm fehle der Dialog mit den Bürger*innen. Er zitiert aus dem Antrag der Kirchengemeinde. Auch hier sei von Dialog keine Rede. Natürlich verliere die Gemeinde Geld, wenn sie auf die Förderung verzichte, aber es gebe auch andere Maßnahmen, die Einsparungen ermöglichten. Die Bürger*innen möchten wissen, wie und in welcher Form sie die eingesparten Mittel zurückbekommen werden. Es sei sicherlich nicht von der Hand zu weisen, dass sich die Maßnahme auf Dauer rechnen werde. Zudem stehe jetzt noch die Erhebung von Beiträgen für den Umbau der Legdener Straße (B 474) an. Die Erhebung von KAG-Beiträgen gehöre abgeschafft. In seiner Haushaltsrede habe er dieses bereits angemerkt. In der heutigen Zeit und bei den anstehenden Projekten sei die ganze Gemeinde betroffen und nicht nur die einzelnen Anlieger*innen. Daher sei dieses für ihn nicht nachvollziehbar.

 

Herr Deitert zeigt sich erstaunt. Gleiches habe er in der letzten Sitzung gesagt, da kam von Seiten der Fraktion „Die Grünen“ Widerspruch hierzu und jetzt forderten sie eben dieses.

 

Der Bürgermeister berichtet, Herr Weber habe vor geraumer Zeit noch eine andere Regelung ins Spiel gebracht. Dies sei die Möglichkeit, durch eine Art jährliche Ergänzungsabgabe beispielsweise zu Grundsteuer die Kosten für die Sanierungen der Erschließungsanlage anzusparen. Dies entspreche den Ideen des Wirtschaftswegeverbandes. Es bleibe abzuwarten, wie sich diese politische Diskussion in ganz NRW in den nächsten Jahren weiterentwickele. Derzeit müsse der/die Anlieger*in seinen/ihren Beitrag zu den Kosten einer Straßenerneuerung leisten. Dafür habe er/sie den Nutzen einer guten Erschließung seines/ihres Grundstückes. Als Bürgermeister der Gemeinde könne er nicht sagen, er rechne die Straßen nicht ab, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierzu vorlägen bzw. ihn dazu verpflichten. Es stelle sich ansonsten die Frage, in welchen der 17 Produktbereichen Maßnahmen nicht mehr realisiert werden können, wenn das Einnahmepotential hier nicht gehoben werde. Die erwarteten Einsparungen kämen diesen Produktbereichen auf Dauer zugute.

 

Herr Steindorf vertritt die Meinung, dass, egal wer Sonderwünsche habe, jede/r diese selbst tragen müsse. Gerade in der Zeit der Pandemie solle genauer hingeschaut werden, ob man den/die Bürger*in noch weiter belasten könne. Selbst 100 Euro könnten dann für Grundstückseigentümer*innen schon viel sein. Er finde aber gut, in welcher Breite man diesen Themenbereich berate. Er könne sich dem Vorschlag von Herrn Weber anschließen und würde diesen auch im Rat unterstützen.

 

Herr Lethmate äußert sich nochmals zum Datenschutz. Hier gebe es Stellungnahmen mit einfachen, aber auch mit schwierigen Inhalten. Alle Inhalte seien komplett veröffentlicht worden. Es liege derzeit aber auch noch kein Antrag vor, dass die Veröffentlichung rückgängig gemacht werden solle. Sei dieses der Fall, so müsse sich der Ausschuss dann damit beschäftigen.

Die Umstellung von dekorativen auf technische Leuchten müsse auch noch anders kommuniziert werden. Hier sei den Bürger*innen nicht genau deutlich geworden, welche Leuchten nun tatsächlich getauscht werden. Insbesondere in Baugebieten, wo derzeit noch historische Leuchten stünden, würden diese ja voraussichtlich regelmäßig durch technische ersetzt. Es sei zwingend notwendig, hier die betroffenen Bürger*innen noch einmal drauf hinzuweisen.

Er sei auch dafür, dass eine KAG-Maßnahme abgerechnet werde. Dort, wo die Lampen schon älter seien, halte er das auch für sinnvoll. Schwieriger sei es dort, wo noch in jüngerer Zeit Lampen installiert worden seien, die auch jetzt ausgetauscht werden. Dies seien dann Härtefälle, die es genau zu erklären gelte.

Die schwierigste Frage aber sei, wie gehe man mit den Anregungen um, in denen besondere Wünsche geäußert werden, zum Beispiel Änderung von technische in dekorative Leuchten oder Ersatz historischer Leuchten durch historische Leuchten. Wie gehe man mit den Anträgen auf Versetzung des Mastes um. Er möchte hier seiner Verantwortung gerecht werden und sich ein ausreichendes Bild über die Änderungswünsche machen können. Dann könne man im Ausschuss auch eine gute Entscheidung treffen.

 

Bürgermeister Gottheil ist weit davon entfernt, Härtefälle zu kreieren, wenn in neueren Baugebieten die bestehende Beleuchtung durch LED getauscht werde. Die Bürger*innen hätten die Grundstücke von der Gemeinde per All-in-Preis gekauft und Ablösebeiträge gezahlt. Dieser Ablösebeitrag beinhalte alle Kosten für die Erschließung des Baugebietes, eine Spitzabrechnung für die Straßenbeleuchtung gebe es nicht. Daher könne man nicht sagen, man wolle die Bürger*innen über Gebühr belasten. Es stelle sich dann die Frage, was passiere, wenn Straßenzüge jetzt nicht umgestellt werden. Es sei doch immer noch nachhaltiger, dass jetzt alles in einem Zuge anzugehen.

 

Herr Weber stellt die Frage, wer das denn nun entscheide. Letztendlich werde es der Rat sein müssen, der sich mit den Einzelfällen beschäftige und eine Entscheidung dort treffe, wo es Konflikte gebe. Das sei nirgendwo kommuniziert. Er möchte wissen, wie denn Eckgrundstücke abgerechnet werden.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert die Regelung der Eckgrundstücke und verweist hierzu auf die FAQ´s, in denen diese Frage beantwortet sei.

 

Herr Lembeck möchte wissen, wann die Ausschreibung erfolge und wie die Rücknahme der auszutauschenden Leuchten ausgeschrieben werde.

 

Herr Wübbelt berichtet, dass die Ausschreibung selbst noch mit dem Planungsbüro abgestimmt werde. Die auszutauschenden Lampen würden der Sondermüllverwertung zugeführt.

 

Herr Lethmate wundert sich, dass alle herkömmlichen Lampen dem Sondermüll zugeführt werden. Hier solle man überlegen, ob es nicht Alternativlösungen gebe, dass insbesondere neuere Lampen vielleicht an die Bürger*innen verschenkt werden könnten. Es könne nicht sein, dass die Firma, die den Austausch der Lampen vornehme, alle Lampenköpfe bekomme und damit machen könne, was sie wolle.

 

Herr Espelkott ist der Ansicht, dass man jetzt nicht anfangen solle bei jeder Straße zu schauen wie alt die Beleuchtung sei und ob man hier austausche oder nicht. Das führe zu noch mehr Ungerechtigkeit. Man müsse hier das Gesamte sehen. Die Gemeinde schaffe einen Mehrwert, wodurch auch der Haushalt in einigen Bereichen entlastet werde. Die hohen Kosten ergäben sich bei der Erstinstallation. Danach reduzierten sich die Kosten für die Wartung merklich. Wichtig sei, die positiven Dinge der Umstellung hervorzuheben.

 

Der Bürgermeister unterstreicht den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz. Dieser sei auch hier zu beachten. Es könne nicht sein, dass man in einer Straße dann die Lampenköpfe austausche, in der anderen Straße nur die Leuchtstoffröhren. Dann habe man Wildwuchs. Er schlägt vor, nun die Ausschreibung und deren Ergebnis abzuwarten. Dann sei genau geklärt, welcher Lampentyp angefragt werde und wie die Wartung vorgesehen sei.

 

Herr Wübbelt stellt dar, welchen Mehrwert die LED-Beleuchtung insgesamt habe. Er merkt an, dass bei einem ausschließlichen Tausch der Leuchtstoffröhre hier die optimale Leistung nicht gegeben sei. Auch sei die Gewährleistung fraglich. So könne es sein, dass der Lampenkopf undicht oder feucht sei und damit die Werte und die Einsparungen nicht mehr optimal erzielt werden könnten.

 

Herr Steindorf merkt an, dass die Ökologie wichtiger sei als die Ökonomie. Dies gelte es sicherzustellen. Wichtig sei, dies auch in die Köpfe der Leute zu bekommen. Die Gemeinde sei Verursacherin des Sondermülls. Sie müsse noch darüber nachdenken, wie sichergestellt werde, dass die Lampen nicht nach Zypern verschifft werden.

 

Herr Weber prophezeit, dass sich die Gemeinde vor Gericht wiederfinde. Die Gemeinde solle schon Vorsorge treffen, falls sie Beiträge zurückzahlen müsse. Er fordert die Gemeinde auf, den Footprint der Leuchten zu erstellen.

 

Bürgermeister Gottheil berichtet, dass das Innenleben der Leuchten derzeit alle vier Jahre komplett ausgetauscht werde. Dieses lande bereits heute auf dem Müll. Es werde hier insgesamt einen Mehrwert geschaffen, daher könne man den KAG-Beitrag erheben.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb weist darauf hin, dass die Gemeinde für die Entsorgung der auszutauschen Leuchten die entsprechenden Entsorgungsnachweise benötige.

 

Herr Weber habe keine Sorge, dass die Gemeinde die geforderten Entsorgungsnachweise vorlegen könne. Seiner Ansicht nach sei es jedoch ausreichend, wenn die Beleuchtung die Anforderungen an die Verkehrssicherheit erfülle. Alles andere sei Luxus. Er merkt an, er habe einen Antrag gestellt, die Maßnahme sukzessive durchzuführen und demzufolge keine KAG-Beiträge zu erheben.

 

Bürgermeister Gottheil stellt fest, dass für diesen Fall die KAG-Satzung geändert werden müsse.

 

Herr Weber entgegnet, man könne ja den gleichen Beschluss fassen wie am Darfelder Markt. Dort habe der Rat seinerzeit eine Sondersatzung beschlossen.

 

Der Ausschuss stimmt über folgenden Beschlussvorschlag ab:                                                                             

 

Die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Rosendahl wird nicht wie vorgesehen in einem Zuge, sondern sukzessive durchgeführt über einen noch festzulegenden Zeitraum. Die Verwaltung wird beauftragt eine Sondersatzung zu erarbeiten, die als Rechtsgrundlage dienen soll, dass für die Maßnahme keine KAG-Beiträge erhoben werden können.

 

Abstimmungsergebnis:             2 Ja-Stimmen,

                                                  8 Nein-Stimmen,

                                                  0 Enthaltungen

 

Dem Antrag wird damit nicht stattgegeben.

 

Herr Lembeck weist darauf hin, dass jetzt noch die Frage im Raum stehe, wie man mit den Anträgen auf technische Änderung der Leuchtstellen umgehe.

 

Herr Espelkott ergänzt, dass zum einen Anträge auf die Versetzung des Mastes der Lampen und zum anderen auf Austausch von technischen/historischen Leuchten hin zu historischen Leuchten vorliegen. Er könne die Anträge mittragen, wenn die Bürger*innen die Kosten für diese Wünsche selbst tragen würden.

 

Herr Lembeck führt aus, dass nur zwei Anträge auf Versetzung des Laternenmastes und höchstens eine Handvoll Anträge auf Austausch der Lampen hin zu historischen Lampen vorlägen. Wichtig sei, die Bürger noch einmal darauf hinzuweisen, welcher Lampentyp nun ausgewechselt werde und ihnen Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äußern.

Spätestens zur Ratssitzung müsse diese Frage geklärt sein.

 

Herr Deitert regt an, die Bürger*innen durch ein Infoschreiben erneut auf die Änderung des Lampentyps hinzuweisen und den Hinweis zu geben, dass die Möglichkeit bestehe, Änderungsvorschlage vorzutragen.

 

Bürgermeister Gottheil gibt zu bedenken, dass die Ergebnisse dann erst im September und nicht zur nächsten Ratssitzung vorliegen werden. Dieses habe unter Umständen Auswirkungen auf die Zweckbindungsfrist der Förderung. Wichtig sei hier einige Reservelampen zu ordern und darüber hinaus eine Typengarantie zu bekommen. Er schlägt vor, dass die Verwaltung die Antragsteller anschreibe und diese auffordere, ihren Antrag von der Mehrheit der Anlieger der betroffenen Straße mitunterzeichnen zu lassen. Gleiches gelte dann für die katholische Kirchengemeinde.

 

Herr Lethmate stellt die Frage, wie man mit einem Antrag umgehe, der nicht mehrheitlich von den Anwohner*innen unterzeichnet sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass, wenn mehrheitlich die Eigentümer dem Antrag zustimmen, dieses ausreichen sollte. Es setze natürlich voraus, dass die Bürger*innen ausreichend informiert seien. Er bittet den anwesenden Mitarbeiter der Presse, über die Zeitung noch einmal zu informieren, dass auch bisher vorhandene historische Leuchten grundsätzlich durch technische Leuchten ersetzt werden und nur auf Antrag der Anwohner von dieser Regelung abgewichen werden solle.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag:           

Die Verwaltung wird beauftragt mit denjenigen Einwendern*innen in Kontakt zu treten, die eine Veränderung von Standorten oder aber besondere Wünsche hinsichtlich der technischen Ausgestaltung des Leuchtkörpers zum Inhalt haben. Der Rat sagt eine Umsetzung dieser Wünsche zu, sofern die Mehrheit der Eigentümer in der jeweiligen Abrechnungseinheit der vorgenannten Änderung ebenfalls zustimmt und die Mehrkosten (ggfls. auch resultierend aus wegfallenden Fördermitteln) in vollem Umfang von den KAG Beitragspflichtigen der Abrechnungseinheit getragen werden.

 

Die in den Anlagen 1a bis 1n und 2a bis 2c beigefügten Stellungnahmen der Grundstückseigentümer*innen, die Anregungen und Bedenken zu der Maßnahme „Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED“ und zum Verfahren beinhalten, werden zur Kenntnis genommen. Die Antwortschreiben und Antwortmails der Verwaltung werden bestätigt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung für die Maßnahme „Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED“ zu veranlassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:          9 Ja-Stimmen

                                                  1 Nein-Stimme