Den in den Anlagen I bis VIII der Sitzungsvorlage Nr. X/121 beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage IX beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken beinhalten.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen von Privatpersonen keine Stellungnahmen vorgetragen wurden.

 

Zur Absicherung der Durchführung der Maßnahme und der Kostenübernahme ist ein Durchführungsvertrag erforderlich.

Dem vorgelegten unterschriebenen Entwurf des Durchführungsvertrages, als Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wird zugestimmt.

 

Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. X/121 in Anlage X beigefügten Plan zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngemeinschaft Oberdarfeld“ im Ortsteil Darfeld gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung und dem Artenschutzfachbeitrag gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/121 und die Beratungen im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass die Unterlagen zur Einsicht vorliegen.

 

Ratsmitglied Steindorf weist darauf hin, dass mit dem bisher vorgesehenen Wortlaut des zu fassenden Beschluss eine Umweltprüfung nicht durchgeführt werde. Er bittet darum, dass zukünftig bei Änderungsverfahren nicht mehr generell auf eine Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet werde. Die Möglichkeit, die Umwelt zu prüfen, solle bei sämtlichen Vorhaben wahrgenommen werden.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck fragt zum Verständnis nach, ob aus Sicht des Ratsmitglieds Steindorf bei jedem Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei, so dass auch bei kleinen Vorhaben wie z.B. Änderung der Dachfarbe oder Veränderung einer Dachgaube eine derartige Prüfung erfolgen müsse.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass dem nach dem Wortbeitrag des Ratsmitglieds Steindorf so sei.

 

Ratsmitglied Steindorf erläutert, dass bei solch banalen Anlässen eine Umweltprüfung nicht notwendig sei. Grundsätzlich aber solle die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen bzw. dieser mehr Bedeutung beigemessen werden.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: