Eine Änderung des Bebauungsplanes „Östlich der Höpinger Straße“ im Ortsteil Darfeld hinsichtlich der Aufhebung der Festsetzung des Zu- und Abfahrtsverbots wird nicht durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Dem Bauherrn wird aber die Möglichkeit gegeben, einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Rosendahl, der u.a. die Übernahme der Kosten der Änderung des Bebauungsplanes sowie aller anfallenden Gutachterkosten etc. regelt, abzuschließen und der Gemeinde die Einverständniserklärung aller, von der Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Aufhebung der Festsetzung des Zu- und Abfahrtsverbots, Betroffener vorzulegen. Liegen die Unterlagen vor, so werden der Planungs-, Bau und Umweltausschuss und der Rat in ihrer nächsten Sitzung erneut über diesen Antrag beraten.

 

Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen

 

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Änderung der Beschreibung der Löschwassersituation in der Begründung zum Bebauungsplan nicht notwendig ist.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Die Verwaltung wird ermächtigt im Fall, dass der jetzige Grundstückseigentümer die Rückabwicklung des Grundstücksgeschäfts begehrt, diesem Wunsch zu entsprechen und die für die Rückabwicklung erforderlichen Handlungen durchzuführen bzw. Erklärungen abzugeben.


Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/122 und die bisherigen Beratungen im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss sowie auf weitere Eingaben und Leserbriefe von Bürgern, die u.a. die Verwaltung im Nachgang zur Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 24. Juni 2021 erreicht hätten.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck erklärt, dass bereits im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 24. Juni 2021 diese Eingabe hätte erfolgen können. Für ihn sei mit dieser Eingabe ein Punkt erreicht, an dem es so nicht mehr weitergehe. Nach seiner Auffassung solle der Beschlussvorschlag aus dem Bauausschuss nicht mehr beschlossen, sondern das Grundstücksgeschäft nötigenfalls rückabgewickelt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärt, dass er die Eingabe so verstanden habe, dass der Vorhabenträger von dem Vorhaben zurücktreten möchte und das Vorhaben rückabgewickelt werden solle.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, er habe die Eingabe nicht erhalten. Er möchte daher an der einstimmigen Beschlussempfehlung aus dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vom 24. Juni 2021 festhalten. Auch mit diesem Beschluss könne das Grundstücksgeschäft auf Wunsch des jetzigen Grundstückseigentümers trotzdem rückabgewickelt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erinnert daran, dass man sich bisher schon sehr oft mit der Thematik auseinandergesetzt habe. Er verstehe nicht, dass immer wieder der Verwaltung vorgehalten werde, dass diese falsche Aussagen mache.

 

Bürgermeister Gottheil nimmt den Antrag vom Fraktionsvorsitzendem Weber als Grundlage für eine Abstimmung. Er bittet um einzelne Abstimmung zu jedem Absatz des Beschlussvorschlages.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck beantragt eine kurze Unterbrechung der Sitzung.

 

Die Sitzung wird von 19.47 bis 19.55 Uhr unterbrochen.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass über die drei Absätze aus der Beschlussempfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 24. Juni 2021 getrennt abgestimmt und sofern gewünscht ein vierter Absatz zur Rückabwicklung des Grundstücksgeschäfts hinzugefügt werden solle.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck formuliert einen vierten Absatz, wonach die Verwaltung ermächtigt wird, das Grundstücksgeschäft rückabzuwickeln.

 

Ratsmitglied Steindorf erklärt, dass eine Rückabwicklung innerhalb von zwei Jahren grundsätzlich möglich sei. Daher sei es seiner Auffassung nach nicht notwendig, den vierten Absatz zu beschließen.

 

Ratsmitglied Fedder stellt klar, dass es nur ein Hinweis darauf sei, welche Möglichkeiten bestünden.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: