Die Verwaltung wird beauftragt mit denjenigen Einwendern*innen in Kontakt zu treten die eine Veränderung von Standorten oder aber besondere Wünsche hinsichtlich der technischen Ausgestaltung des Leuchtkörpers zum Inhalt haben. Der Rat sagt eine Umsetzung dieser Wünsche zu, sofern die Mehrheit der Eigentümer in der jeweiligen Abrechnungseinheit der vorgenannten Änderung ebenfalls zustimmt und die Mehrkosten (ggfls. auch resultierend aus wegfallenden Fördermitteln) in vollem Umfang von den KAG Beitragspflichtigen der Abrechnungseinheit getragen werden.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen
Die in den Anlagen 1a bis 1n inklusive der nachträglich zu Anlage 1i beigefügten Stellungnahmen und die in den Anlagen 2a bis 2c beigefügten Stellungnahmen der Grundstückseigentümer*innen, die Anregungen und Bedenken zu der Maßnahme „Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED“ und zum Verfahren beinhalten, werden zur Kenntnis genommen. Die Antwortschreiben und Antwortmails der Verwaltung werden bestätigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung für die Maßnahme „Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED“ zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/129 sowie die Beratung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 24. Juni 2021 und gibt weitere Erläuterungen.
Fraktionsvorsitzender
Weber gibt eine ausführliche Stellungnahme zur LED-Umstellung und zur Anwendung
des KAG NRW ab. Grundsätzlich befürworte seine Fraktion die Umstellung der
Leuchten auf LED. Allerdings sehe sie bei einer vollständigen Umsetzung der
Pläne gravierende Probleme. Die Anzahl der Einwendungen sei nicht unerheblich
und man hege Befürchtungen, dass die Anwendung des KAG NRW rechtmäßig sei.
Insbesondere bezweifle man die Angaben zur Wertsteigerung und zur Verbesserung
der Leuchtkraft. Es sei zudem nicht nachhaltig, alle Leuchten gleichzeitig -
und damit auch die intakten Leuchten - gegen neue auszutauschen. Der umfassende
Austausch in einer Maßnahme belaste zudem in späteren Jahren den Haushalt, wenn
wiederum gleichzeitig eine Erneuerung vorgenommen werden müsse.
Seine Fraktion
beantrage daher aus der Abwägung aller Argumente und Risiken heraus, die LED
Einführung nach Plan über einen noch festzulegenden Zeitraum (ca. 5 bis 10
Jahre) ohne die Anwendung der Beitragsmöglichkeit aus dem KAG NRW zu
beschließen. Die rechtlich dafür notwendige KAG-Sondersatzung bzw. ein
gesonderter Ratsbeschluss seien zu erarbeiten und zu beschließen.
Ratsmitglied
Steindorf vertritt die Auffassung, dass Einlassungen von Bürger*innen in
Entscheidungen einzufließen hätten. Die Kosten der Corona-Pandemie belasteten
bereits die Bürger*innen, so dass eine Abrechnung in einer Summe eine weitere
Belastung darstellen werde. Darum solle die LED-Beleuchtung sukzessive ohne
KAG-Beiträge umgestellt werden.
Fraktionsvorsitzender
Lembeck gibt zu bedenken, dass 2019 eine Steuersenkung beschlossen worden sei
und dadurch bereits die Bürger*innen entlastet worden seien, und zwar in den
Jahren 2019, 2020 und 2021. Außerdem müsse die Ausschreibung im Falle von
unangemessenen Kostensteigerungen im Zweifel wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben
werden.
Ratsmitglied Franz
Schubert gibt zu bedenken, dass bei einer sukzessiven Umstellung die
LED-Leuchten teurer würden und außerdem auch der Strom immer teurer werde.
Daher dürfe keine Insellösung geschaffen werden.
Bürgermeister
Gottheil erklärt, dass die Rechtmäßigkeit zur KAG-Veranlagung, u.a. auch
mittels Kontakt zur Kommunalagentur (Städte- und Gemeindebund NRW) vorab
geprüft und diese gegeben sei.
Fraktionsvorsitzender
Weber stellt folgenden Antrag:
Die LED-Einführung
wird nach Plan über einen noch festzulegenden Zeitraum (ca. 5 bis10 Jahre) ohne
die Anwendung von KAG beschlossen. Die rechtlich dafür notwendige
KAG-Sondersatzung ist zu erarbeiten und zu beschließen.
Abstimmungsergebnis 6 Ja-Stimmen 15
Nein-Stimmen
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: