Die Verwaltung wird beauftragt mit denjenigen Einwendern*innen in Kontakt zu treten die eine Veränderung von Standorten oder aber besondere Wünsche hinsichtlich der technischen Ausgestaltung des Leuchtkörpers zum Inhalt haben. Der Rat sagt eine Umsetzung dieser Wünsche zu, sofern die Mehrheit der Eigentümer in der jeweiligen Abrechnungseinheit der vorgenannten Änderung ebenfalls zustimmt und die Mehrkosten (ggfls. auch resultierend aus wegfallenden Fördermitteln) in vollem Umfang von den KAG Beitragspflichtigen der Abrechnungseinheit getragen werden.

 

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen

 

 

Die in den Anlagen 1a bis 1n inklusive der nachträglich zu Anlage 1i beigefügten Stellungnahmen und die in den Anlagen 2a bis 2c beigefügten Stellungnahmen der Grundstückseigentümer*innen, die Anregungen und Bedenken zu der Maßnahme „Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED“ und zum Verfahren beinhalten, werden zur Kenntnis genommen. Die Antwortschreiben und Antwortmails der Verwaltung werden bestätigt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung für die Maßnahme „Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED“ zu veranlassen.


Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/129 sowie die Beratung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 24. Juni 2021 und gibt weitere Erläuterungen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber gibt eine ausführliche Stellungnahme zur LED-Umstellung und zur Anwendung des KAG NRW ab. Grundsätzlich befürworte seine Fraktion die Umstellung der Leuchten auf LED. Allerdings sehe sie bei einer vollständigen Umsetzung der Pläne gravierende Probleme. Die Anzahl der Einwendungen sei nicht unerheblich und man hege Befürchtungen, dass die Anwendung des KAG NRW rechtmäßig sei. Insbesondere bezweifle man die Angaben zur Wertsteigerung und zur Verbesserung der Leuchtkraft. Es sei zudem nicht nachhaltig, alle Leuchten gleichzeitig - und damit auch die intakten Leuchten - gegen neue auszutauschen. Der umfassende Austausch in einer Maßnahme belaste zudem in späteren Jahren den Haushalt, wenn wiederum gleichzeitig eine Erneuerung vorgenommen werden müsse.

Seine Fraktion beantrage daher aus der Abwägung aller Argumente und Risiken heraus, die LED Einführung nach Plan über einen noch festzulegenden Zeitraum (ca. 5 bis 10 Jahre) ohne die Anwendung der Beitragsmöglichkeit aus dem KAG NRW zu beschließen. Die rechtlich dafür notwendige KAG-Sondersatzung bzw. ein gesonderter Ratsbeschluss seien zu erarbeiten und zu beschließen.

 

Ratsmitglied Steindorf vertritt die Auffassung, dass Einlassungen von Bürger*innen in Entscheidungen einzufließen hätten. Die Kosten der Corona-Pandemie belasteten bereits die Bürger*innen, so dass eine Abrechnung in einer Summe eine weitere Belastung darstellen werde. Darum solle die LED-Beleuchtung sukzessive ohne KAG-Beiträge umgestellt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck gibt zu bedenken, dass 2019 eine Steuersenkung beschlossen worden sei und dadurch bereits die Bürger*innen entlastet worden seien, und zwar in den Jahren 2019, 2020 und 2021. Außerdem müsse die Ausschreibung im Falle von unangemessenen Kostensteigerungen im Zweifel wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben werden.

 

Ratsmitglied Franz Schubert gibt zu bedenken, dass bei einer sukzessiven Umstellung die LED-Leuchten teurer würden und außerdem auch der Strom immer teurer werde. Daher dürfe keine Insellösung geschaffen werden.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die Rechtmäßigkeit zur KAG-Veranlagung, u.a. auch mittels Kontakt zur Kommunalagentur (Städte- und Gemeindebund NRW) vorab geprüft und diese gegeben sei.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellt folgenden Antrag:

Die LED-Einführung wird nach Plan über einen noch festzulegenden Zeitraum (ca. 5 bis10 Jahre) ohne die Anwendung von KAG beschlossen. Die rechtlich dafür notwendige KAG-Sondersatzung ist zu erarbeiten und zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis  6 Ja-Stimmen                   15 Nein-Stimmen

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: