Beschluss: ungeändert beschlossen

Eine Erschließung des Grundstücks ist ordnungsgemäß und fachgerecht erfolgt. Eine zusätzliche Schmutzwasserkanalisation im Freigefälle ist nicht erforderlich und wird somit nicht hergestellt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig         1 Enthaltung


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/119, die bisherigen Beratungen im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss und erklärt kurz, warum direkt der Rat über die Anregung beschließen solle.

 

Fraktionsvorsitzender Weber ist mit dem Prozedere einverstanden und möchte dem Grundstückseigentümer anbieten, das Vorhaben auf seine Kosten abzuwickeln.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erläutert, dass es eine vertragliche Vereinbarung gebe. Hiernach müsse eine Genehmigung der Bahn vorliegen. Nach dem Freistellungsverfahren könne dann über die Fläche verfügt werden. Der Regenwasserkanal sei bereits 2007 dort verlegt worden. Eine weitere Leitung über das Bahngelände könne nur mit der Genehmigung der Bahn verlegt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck fragt zum Verständnis nach, ob dann die Bahntrasse nicht mehr als Bahnstrecke reaktiviert werden könne.

 

Stabstellenleiter Kortüm erläutert dies näher. Die Bahn wolle keine Strecken, die mit Leitungsrechten belastet seien. Es gebe am Bahnradweg nur eine landwirtschaftliche Überfahrt, die bereits schon vorher bestanden habe. Die eigentliche Trasse der Radbahn solle nicht mit Eintragungen belastet werden.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erläutert, dass sogar für die Feuerwehr extra eine Fläche geschottert werden musste, da dort keine Leitung verlegt werden durfte.

 

Bürgermeister Gottheil weist zusätzlich darauf hin, dass immer nur von einer Beteiligung, aber nicht von einer Kostenübernahme durch den Antragsteller gesprochen worden sei.

 

Produktverantwortlicher Wübbelt erklärt, dass durch die Verlegung einer Leitung Kosten in Höhe von ca. 70.000 bis 75.000 € entstünden.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck merkt an, dass es keinen Sinn mache, dem Antragsteller dies anzubieten, obwohl man wisse, dass er dieses Angebot allein schon aus finanziellen Gründen nicht annehmen werde. Außerdem schaffe man damit einen Präzedenzfall.

 

Produktverantwortlicher Wübbelt erläutert noch einmal die Gründe für die Kanalanschlüsse im Jahr 2006.

 

Faktionsvorsitzender Mensing erläutert, dass die Intention bei der Schaffung der Radbahn gewesen sei, die gesamte Bahnstrecke zu erhalten. Daher seien auch keine Flächen verkauft worden. Es solle alles vermieden werden, was eine Reaktivierung unmöglich mache. Daher solle seiner Ansicht nach der Anschluss an die Druckrohrleitung Vorrang haben.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt nach, ob im Mai 2021 ein Regenwasserkanal unter der Trasse verlegt worden sei.

 

Produktverantwortlicher Wübbelt erklärt, dass der Regenwasserkanal bereits im Jahr 2007, vor dem Radbahn-Vertrag mit dem Kreis Steinfurt, bis zur Hälfte verlegt worden sei. Am 20. Dezember 2020 sei der Entwässerungsplan genehmigt und daraufhin der Regenwasserkanal verlängert worden.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: