Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat der Gemeinde Rosendahl beschließt, die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23. Dezember 2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) im und für den Zeitraum vom 01. Februar bis 30. Juni 2021 für insgesamt 2,5 Monate auszusetzen. Diese Regelung ergeht auf der Grundlage der aus den Schnellbriefen des Städte- und Gemeindebundes NRW Nr. 331/2021 und 336/2021 hervorgehenden Informationen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/131 und gibt weitere Erläuterungen.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck fragt nach, ob es sich bei dem Verzicht auf die Elternbeiträge um Rückzahlungen handele.

 

Dies wird von Bürgermeister Gottheil bestätigt. Bislang seien entsprechend einer in der Bürgermeisterkonferenz getroffenen Absprache die monatlichen Beiträge für die Monate Februar bis Juli 2021 planmäßig eingezogen. Wie früher bereits kundgetan solle mit dem nun mit der Landesregierung erzielten Kompromiss die Rückzahlung von 2,5 Monatsbeiträgen erfolgen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragt nach, warum die Zahlungen im Produkt Schule verbucht würden und ob es für coronabedingte Ausgaben nicht ein eigenes Sachkonto gebe.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass es kein Sammelkonto für coronabedingte Aufwendungen gebe, sondern die Aufwendungen auf jedem einzelnen Sachkonto gebucht und diese anschließend manuell als außerordentlicher Ertrag ausgewiesen bzw. umgebucht würden. Dies werde auch weiterhin bis 2024 so gehandhabt. Danach müsse entschieden werden, wie mit den aufaddierten außerordentlichen Erträgen bzw. der Auflösung der auf der Aktivseite der Bilanz zu bildenden gesonderten Position umgegangen werden solle.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: