Mit Erstaunen habe er zur Kenntnis genommen, so Herr Stroot, dass der gesamte Gräfte-Innenbereich als Bodendenkmal ausgewiesen ist; eine Realisierung der seinerzeit beabsichtigten Bebauung daher auch nur schwerlich hätte umgesetzt werden können.

 

Fachbereichsleiter Wellner erläuterte die Notwendigkeit und den Verlauf des Unterschutzstellungsverfahrens. Diese sei im Sommer 2004 nach Beendigung der Ausgrabungen erfolgt und hätte vom Rat so beschlossen werden müssen. Bedenken gegen die Bebauungsrealisierung seien in dem Bebauungsplanverfahren, das vor der Unterschutzstellung der Gräfte durchgeführt wurde – bis auf denkmalwerte Bodenfunde - , nicht vorgetragen worden. Auf Grund der jetzigen Meinungsäußerung des Amtes für Bodendenkmalpflege ergebe sich die Notwendigkeit eines Erörterungstermines, um diese “Unstimmigkeit” auszuräumen. Dieser Erörterungstermin wird umso dringlicher, da ein Investor Interesse an einer Bebauung dieses Bereiches bekundet habe.