Herr Wübbelt stellt seine Präsentation zu diesem Thema vor. Diese ist der Niederschrift als Anlage I beigefügt.

 

Der Vortrag von Herrn Wübbelt zu bereits umgesetzten Maßnahmen beim Hochwasserschutz in der Gemeinde Rosendahl wird von den Anwesenden dankend zur Kenntnis genommen.

 

Ausschussmitglied Eimers fragt nach, für welche Maßnahmen die Gemeinde und für welche Maßnahmen die Wasser- und Bodenverbände (WBV) zuständig seien und wer für die laufende Unterhaltung verantwortlich sei.

 

Herr Wübbelt erklärt, dass die Gemeinde für die Unterhaltung der Seitenwegegräben sowie für die Rückhaltung in Form von Errichtung von Rückhaltebecken verantwortlich sei. Die Zuständigkeiten der WBV lägen bei der Renaturierung der Gewässer in Absprache mit der Bezirksregierung Münster.

 

Ausschussmitglied Weber stellt fest, dass die Hochwasserereignisse in Rheinland-Pfalz im Juli dieses Jahres gezeigt hätten, dass der Katastrophenschutz sowie das Katastrophenmanagement nicht in Ordnung gewesen seien. Er schlägt vor, einen Kata-strophenplan zu erstellen, in dem Überschwemmungsgebiete, die nach simulierten Regenereignissen als erstes überschwemmt werden, nach Prioritäten niedergelegt werden.

Hochwasserschutz habe verschiedene Facetten, so Ausschussmitglied Weber, darunter fielen auch Maßnahmen wie z.B. die Bepflanzung von Dächern (Gründächer).

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb verweist auf den nach dem Hochwasser in 2016 von dem Ingenieurbüro Tutthas & Meyer in Zusammenarbeit mit der Universität Aachen zu erstellenden Hochwasseralarmplan. Sie erklärt, dass es hierzu noch keinen neuen Sachstand gibt. Die bisherigen Fakten zeigen, dass die Gemeinde Legden hauptsächlich vom Hochwasser betroffen wäre, falls die Dinkel über ihre Ufer treten würde.

Sie ergänzt, dass die Zuständigkeit des Katastrophenschutzes beim Kreis Coesfeld und dem Ordnungsamt liege.

 

Ausschussmitglied Steindorf bestätigt die Auffassung von Herrn Weber und fragt, warum die zukünftigen Maßnahmen zum Hochwasserschutz nicht im öffentlichen Teil der Sitzung vorgestellt werden. Hierzu verweist Fachbereichsleiterin Brodkorb darauf, dass es sich hierbei teilweise um Maßnahmen auf Grundstücken handele, deren Eigentümer*innen zum Teil noch keine Kenntnis von etwaigen Plänen haben oder zumindest der Verwendung ihrer Grundstücke nicht abschließen zugestimmt hätten.

 

Ausschussmitglied Söller möchte wissen, welche Maßnahmen der WBV „Mittlere Berkel“ in der jüngeren Vergangenheit durchgeführt habe bzw. was dieser zukünftig plane.

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass er aus dem kürzlich vorgelegten Sachstandsbericht des WBV „Mittlere Berkel“ entnehmen könne, dass in den letzten Jahren nur Maßnahmen der laufenden Unterhaltung durchgeführt worden seien und aus jetziger Sicht zukünftig noch keine förderungsfähigen investiven Maßnahmen geplant seien.

Die Verwaltung wisse zurzeit nicht, wie man mit der Untätigkeit zu investiven Maßnahmen umgehen solle. Auch der Kreis Coesfeld und die Bezirksregierung Münster hätten hierzu keine Stellungnahme abgegeben.

 

Ausschussmitglied Meinert erkundigt sich, ob die Landwirte bei der Reinigung der Seitenwegegräben kostenmäßig beteiligt werden. Er erinnert, dass früher die Pflege teilweise von den Landwirten durchgeführt worden sei.

Herr Wübbelt erklärt, dass die dafür entstehenden Kosten nur von der Gemeinde getragen werden. Der Aushub von gutem Boden werde allerdings auf den Äckern getragen. Er sichert zu, dass die Verwaltung hier zukünftig verstärkt Kontrollen durchführen werde.

 

Ausschussmitglied Mensing weist darauf hin, dass die Gemeinde Rosendahl aktuell die Gelsenwasser AG beauftragt habe, einen Generalentwässerungsplan sowie ein Fremdwassersanierungskonzept (Feinkonzept) zu erstellen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck erinnert abschließend, dass die Hochwassersituation in 2016 gezeigt habe, dass es sich hierbei nicht mehr allein um eine örtliche Aufgabe handele. Hier seien kreisweit alle betroffenen Behörden und Institutionen hinzuzuziehen, um eine wechselseitige Hilfe zu gewährleisten.

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.