Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Verwaltung wird ermächtigt, ihr gemeindliches Einvernehmen für die zwei beantragten Kleinwindkraftanlagen auf dem Grundstück Gemarkung Osterwick 27, Flurstück 61 zu erteilen. Diese Ermächtigung gilt für die derzeit vorliegende Bauvoranfrage sowie für ein gegebenenfalls anschließendes Bauantragsverfahren.


Abstimmungsergebnis:          8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/144 und gibt weitere Erläuterungen anhand der Planunterlagen.

 

In Ergänzung zur Sitzungsvorlage weist Fachbereichsleiterin Brodkorb darauf hin, dass der Erbauer der Anlage den erzeugten Strom zu 100 % auf seinem landwirtschaftlichen Hof verbrauchen möchte.

 

Ausschussmitglied Weber möchte wissen, warum der Bauherr anstelle einer Kleinwindkraftanlage nicht eine Photovoltaikanlage baue.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb teilt mit, dass es im Vorfeld keine Gespräche zum geplanten Bauvorhaben gegeben habe. Erst mit Eingang des Antrages vom Kreis Coesfeld habe die Verwaltung hiervon Kenntnis erhalten. Die betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte für Photovoltaik versus Windkraft seien der Verwaltung nicht bekannt.

 

Ausschussmitglied Fischedick begründet die Entscheidung des Bauherrn mit dem Hinweis, dass es nachts auch Wind gebe. Dies könne für eine Vorteilhaftigkeit von Windkraft sprechen.

 

Ausschussmitglied Mensing sieht hier keine Notwendigkeit, die Windkraftanlage mit einer Masthöhe von 42 m zu erbauen. Die hohe Rotation der Flügel habe negative Auswirkungen auf die Anwohner*innen in nahe gelegenen Wohngebieten.

 

Letztendlich sei es die Angelegenheit des Bauherrn, ob er sich für eine Windkraftanlage oder für eine Photovoltaikanlage entscheide, so Ausschussvorsitzender Lembeck. Schließlich trage er die unternehmerische Verantwortung für seine Entscheidung.

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: