Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.   Die Verwaltung wird beauftragt, für etwaige Gewerbeflächen einen Entwurf einer Gestaltungssatzung zu erarbeiten.

 

2.   Die Verwaltung erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Maßnahme.

 


Abstimmungsergebnis zu 1.:                Einstimmig

 

Abstimmungsergebnis zu 2.:                1 Ja-Stimme

                                                              9 Nein-Stimmen

 

                                                              Somit erteilt die Verwaltung nicht das

                                                              gemeindliche Einvernehmen für die Maßnahme.


Ausschussmitglied Eimers empfindet diese Werbeanlagen grundsätzlich als sehr störend und möchte nicht ein Ortsbild wie im Ausland entstehen lassen. Daher befürwortet er eine diesbezügliche Gestaltungssatzung.

 

Ausschussmitglied Gövert fragt an, ob sich die Gemeinde an diesen Kosten beteiligen müsse. Fachbereichsleiterin Brodkorb entgegnet, dass diese Kosten allein von der Privatperson (Antragstellerin) getragen werden müssen.

 

Im Hinblick auf Insekten weist Ausschussmitglied Weber darauf hin, dass insbesondere bei solchen Werbeanlagen auf die Beleuchtung bzw. auf die Lichtfarbe geachtet werden müsse.

 

Auch die Ausschussmitglieder Meinert und Fischedick sind der gleichen Auffassung wie die Ausschussmitglieder Eimers und Weber. Ausschussmitglied Fischedick weist darauf hin, dass solche Werbeanlagen oftmals nicht zurück gebaut würden und in der Landschaft stehen blieben.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck gibt zu bedenken, dass ein gewisses Gefahrenpotential darin bestehe, dass man keinen Einfluss auf das Aussehen und auf die Texte auf den Werbeanlagen habe. Daher befürwortet auch er den Erlass einer Gestaltungssatzung.

 

Bezogen auf die geplante Maßnahme sollten erst alle offenen Fragen geklärt werden, bevor man hier das gemeindliche Einvernehmen erkläre, so Ausschussmitglied Weber.

 

Dem schließen sich die Ausschussmitglieder und die Verwaltung an.

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgende Beschlussvorschläge: