Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Verwaltung wird beauftragt, das Gespräch mit den Eigentümer*innen und bereits bekannten Bauwilligen der Grundstücke Schlesierstraße Hausnummern 2 bis 12 sowie des Urnitzer Weges (inklusive der an der Oststraße und der Breslauer Straße liegenden Grundstücke, in deren Verlauf eine Verlängerung des Urnitzer Weges möglich ist) zu suchen, um das Meinungsbild hinsichtlich der im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen zu eruieren.

 

Grundsätzlich befürwortet der Rat der Gemeinde Rosendahl die Änderung des Bebauungsplanes zur Anpassung der Festsetzungen an die derzeit herrschende übliche Praxis in Rosendahl.

Die Verwaltung wird daher beauftragt, das Bebauungsplanverfahren vorzubereiten.


Abstimmungsergebnis:          Einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/146 und gibt weitere Erläuterungen.

 

Bürgermeister Gottheil beschreibt anhand der Planunterlagen die Lage der betroffenen Grundstücke und berichtet, dass es bereits Gespräche mit einigen Anliegern und Anliegerinnen gegeben habe. Hierzu gebe es allerdings noch Redebedarf über den Trend der Vorstellungen der Anlieger*innen.

Der für diesen Bereich geltende Bebauungsplan soll insgesamt angepackt werden, so dass für alle eine Konstellation entstehen könne, die im besten Fall zukünftig für alle Beteiligten Vorteile bietet.

 

Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, ob auch diese älteren Anlieger*innen kürzlich bezüglich einer Aufgabe ihrer Grundstücke angeschrieben worden seien.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass diese Konstellation hier nicht passt. Es seien seinerzeit durch die Verwaltung diejenigen Grundstückseigentümer/innen angeschrieben worden, die mitunter freistehende Hinterlandgrundstücke besitzen, wie z. B. bei der Droste-Vischering-Straße oder bei der Marienstraße bei schon separat ausparzellierten Grundstücken. Auch hierbei bleibt abzuwarten, wie sich diese Eigentümer*innen entscheiden und wie das Ergebnis der hydraulischen Prüfung der Abwassersituation im Zuge der Generalentwässerungsplanung ausfällt.

 

Einer Innenraumverdichtung auch in der jetzt beschriebenen Form für die Ostsiedlung sei grundsätzlich nur zuzustimmen, ergänzt Ausschussmitglied Meinert.

 

Ausschussmitglied Mensing schließt sich dem an und weist darauf hin, dass man den Bebauungsplan so anpassen möge, dass ein einheitliches Gesamtbild entsteht.

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: