Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Gemeinde Rosendahl verfolgt das Ziel, das Instrument der Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 Baugesetzbuch näher zu betrachten und nach Möglichkeit auch entsprechende Satzungen zu erlassen.         

Die Verwaltung wird beauftragt, sich weiter mit dem Thema auseinanderzusetzen, Grundstücksflächen zu prüfen und ggfls. mit juristischer Unterstützung Satzungsentwürfe zu erarbeiten und der Politik zur weiteren Beratung vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:          Einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/141 und gibt weitere Erläuterungen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb stellt anhand einer von Frau Schlüter erstellten Präsentation – Anlage II – das Instrument des Vorkaufsrechts nach dem Baugesetzbuch mit unterschiedlichen rechtlichen Konstrukten vor.

 

Nach der Präsentation erläutert Bürgermeister Gottheil die Vorteile dieses „Vorkaufrechtes“.

 

Zurzeit sei es so, dass die Gemeinde im Vorfeld an etwaigen Grundstücksverhandlungen nicht beteiligt sei und keine Kenntnis davon habe.

Durch das gemeindliche Planungsrecht könne die Gemeinde zwar immer noch über die Vorhaben entscheiden, aber im Vorfeld gebe es keine Möglichkeit, bei den Verhandlungen mitzubieten.

 

Durch das Instrument des „Vorkaufrechtes“ habe die Gemeinde den Vorteil, komplett bei den Verhandlungen dabei zu sein. Inwieweit die Gemeinde den Kaufpreis dann zahle, sei eine andere Frage, aber es bestehe die Möglichkeit, größere Verbindlichkeiten zu erwerben und mit möglichen Investoren ins Gespräch zu kommen.

 

Ausschussmitglied Mensing befürwortet eine solche Satzung mit dem Einwand, dass diese Satzung nicht generell für alle Gebiete gelten soll, die betroffenen Gebiete sollten konkret in der Satzung aufgeführt werden.

 

Ausschussmitglied Meinert fragt nach, ob der Gemeinde dieses Instrument des „Vorkaufrechtes“ nicht auch im Baugebiet „Schlee“ geholfen hätte. Bürgermeister Gottheil erklärt, dass dort der Kaufpreis zu hoch gewesen sei, die Gemeinde zunächst mitgeboten habe und sich ab einem gewissen Preisniveau zurückgezogen habe. Das „Vorkaufsrecht“ hätte hier nicht geholfen, weil der Kaufpreis zu hoch gelegen hätte.

 

Ausschussmitglied Mensing gibt zu bedenken, dass man dem Verkäufer durch dieses „Vorkaufsrecht“ nicht die Möglichkeit geben solle, den Kaufpreis in die Höhe zu treiben. Damit würde man sich „ins eigene Fleisch schneiden“.

Bürgermeister Gottheil bestätigt, dass es letztendlich darum geht, entweder selbst an die „Filetstücke“ zu kommen oder über Verbindungen zu den Käufern und Investoren ausreichend Mitspracherecht zur zukünftigen Ortsbildgestaltung zu erlangen.

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: