Beschluss: geändert beschlossen

Der Entwurf der dieser Sitzungsvorlage als Anlage II beigefügten 5. Änderung zur Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Rosendahl wird mit den zuvor beschlossenen Änderungen in Gänze beschlossen. Eine Ausfertigung der Änderung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Fraktionsvorsitzender Mensing bittet den Satz 3 in § 1 Abs. 2 zu streichen und in § 2 den Abs. 3 anzupassen. Seiner Ansicht nach sei für die Ladungsfrist der Zugang der schriftlichen Einladung ausschlaggebend. Sollte ein Ratsmitglied eine elektronische Einladung ablehnen, dann sollte der postalische Zugang der Einladung bei ihm für die Ladungsfrist ausschlaggebend sein, ansonsten könnten Beschlüsse in den Sitzungen beanstandet werden, da nicht ordnungsgemäß eingeladen wurde.

 

Allgemeine Vertreterin Roters weist darauf hin, dass es sich bei der Regelung in § 1 um eine Kann-Regelung handelt. Sollte die Papierfassung die Ladungsfrist auslösen, werde es schwierig und wesentlich zeitaufwändiger, die Einladungen zu verschicken. Daher bitte sie darum, die digitale Einladung als Ladungsfrist zu berücksichtigen. Die Änderung des § 2 sei notwendig, da sich die Verwaltung ansonsten mit den Einladungen in einem rechtsfreien Raum bewege.

 

Ausschussmitglied Rahsing fragt zum Verständnis nach, dass die Zustellung der gedruckten Einladung keine Rolle mehr spiele, wenn der § 2 Abs. 3 entsprechend geändert werde.

 

Bürgermeister Gottheil bestätigt dies und verweist darauf, dass das Land NRW derzeit mit einigen Kommunen, wie beispielsweise Greven, teste, Sitzungen nur noch digital abzuhalten.

 

Allgemeine Vertreterin Roters verweist darauf, dass dies bei der Netz und KAIRO heute schon üblich sei. Es werde heute bereits in vielen Bereichen vorausgesetzt, dass man elektronisch erreichbar sei.

 

Ausschussmitglied Rahsing gibt zu bedenken, dass grundsätzlich jeder in der Lage sein sollt, im Rat tätig zu sein, egal ob er elektronisch erreichbar sei oder nicht.

 

Ausschussmitglied Söller verweist darauf, dass es sich nur um eine Ladungsfrist handele.

 

Ausschussmitglied Reints fragt nach, was in § 6 Abs. 2 d) mit Einzelfälle in Abgabenangelegenheiten gemeint sei.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass mit Abgabenangelegenheiten Steuern, und hier z.B. Rückstellungen für einzelne Personen, gemeint seien.

 

Ausschussmitglied Daniel Schubert fragt nach, ob es aktuell noch Ratsmitglieder gebe, die die Einladungen in Papierform bekämen.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass 23 der insgesamt 26 Ratsmitglieder die Einladung elektronisch erhalten.

 

Ausschussmitglied Friemel bittet, den Passus in § 12 Abs. 6 zu streichen.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck möchte den Passus in Abs. 6 nicht streichen, sondern nur die Regelung, nur dreimal zu einem Punkt zu sprechen, streichen. Andernfalls hätten je nach Größe der Fraktion die kleineren Fraktionen Nachteile.

 

Allgemeine Vertreterin Roters stellt klar, dass diese Regelung nur für den Rat gelte und nicht für die Ausschüsse.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck vertritt die Auffassung, dass dann im Rat keine Angelegenheiten beschlossen werden dürften, die nicht zuvor in einem Ausschuss beraten worden seien.

 

Ausschussmitglied Franz Schubert schlägt vor, die Beschränkung auf 10 Minuten Redezeit beizubehalten und das Recht, nur dreimal zu reden, zu streichen.

 

Allgemeine Vertreterin Roters weist darauf hin, dass der Rat die Redezeit verlängern oder verkürzen könne.

 

Bürgermeister Gottheil lässt direkt über die Streichung des Passus in § 12 Abs. 6 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen

 

 

Fraktionsvorsitzender Mensing beantragt, in § 6 einen neuen Absatz 5 einzufügen, dass für Angelegenheiten, die nicht unter Abs. 2 fallen, die Nichtöffentlichkeit zu begründen sei.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt diesen Antrag anhand eines Beispiels noch einmal genau und lässt über folgenden neuen Absatz abstimmen.

 

(5) Für Angelegenheiten, die nicht unter § 6 Abs. 2 fallen, ist die Nichtöffentlichkeit zu begründen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck beantragt, in § 13 - Anträge zur Geschäftsordnung den Abs. 3 zu ergänzen um die Formulierung „ein Antrag auf Unterbrechung ist vorrangig zu behandeln.“

 

Bürgermeister Gottheil verweist darauf, dass dann der bisherige Satz 3 zu Satz 4 wird. Auch hierüber lässt er direkt abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck beantragt, in § 15 Abs. 3 - Anträge zur Sache das Wort „müssen“ durch „sollen“ zu ersetzen.

 

Hierüber wird direkt abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Fraktionsvorsitzender Mensing beantragt, die Änderung in § 17 Abs. 2 Satz 1 „.. bis zu zwei“ nicht umzusetzen.

 

Bürgermeister erläutert kurz, warum die Anfragen je Ratsmitglied begrenzt werden sollten.

 

Ausschussmitglied Daniel Schubert weist darauf hin, dass § 17 nur für die Ratssitzung gelte.

 

Es wird darüber abgestimmt, ob die Änderung zurückgenommen wird.

 

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen

 

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragt nach, was in § 17 Abs. 2 Satz 3 mit der Formulierung „kurz gefasst“ gemeint sei. Außerdem bittet er darum, das Wort „müssen“ durch „sollen“ zu ersetzen. Er beantragt außerdem, den Satz 4 zu streichen.

 

Allgemeine Vertreterin Roters erläutert, dass die Ratssitzungen teilweise sehr lange dauerten. Es solle durch die Formulierung nur ein disziplinierter Umgang mit der Zeit geschaffen werden. Der Städte- und Gemeindebund schlage sogar vor, die Zeit für einzelne Tagesordnungspunkte zu begrenzen.

 

Bürgermeister Gottheil lässt über die den Antrag, § 17 Abs. 2 Satz 1 zu streichen, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 7 Ja- Stimmen, 4 Nein-Stimmen

 

 

Sodann lässt er über den Antrag, § 17 Abs. 2 Satz 4 zu streichen, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

 

Allgemeine Vertreterin Roters weist darauf hin, dass die redaktionelle Änderung in § 28 Abs. 13 auch beim Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss anzupassen sei.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck bittet den § 28 Abs. 1 Satz 2 wie folgt zu ergänzen: „sowie einmal jährlich (vor der Haushaltsverabschiedung) der Tagesordnungspunkt „Bericht/Mitteilungen der offenen Jugendarbeit“ aufzunehmen“.

 

Herr Daniel Schubert verlässt kurz die Sitzung und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig