Beschluss: geändert beschlossen

Der Entwurf der dieser Sitzungsvorlage als Anlage II beigefügten 11. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Rosendahl wird als Satzung beschlossen, mit der Maßgabe, dass im Vergleich zur als Anlage beigefügten Synopse folgende Regelungen gefasst werden:

 

  1. § 6 Abs. 3 Nr. 2  „inhaltlich mit bereits früher zu demselben Sachverhalt eingereichten Anregungen oder Beschwerden identisch sind,“
  2. die Anzahl der Sitzungen in § 10 Abs. 1 und 2 auf 25 beschränkt wird
  3. § 10 Abs. 2  um den Satz „Dies gilt unabhängig vom Eintritt des Vertretungsfalles auch für die Teilnahme an Fraktionssitzungen als stellvertretendes Ausschussmitglied.“ ergänzt wird

4.       Die Beträge in § 11 wie folgt geändert werden
Abs. 1a         45,00 €
Abs. 1b         18,00 €
Abs. 3            55,00 €
Abs. 4            27,50 €

 

Eine Ausfertigung der Änderungssatzung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlagen X/152, 151 und 143 und gibt allgemeine Erläuterungen zu diesen drei Änderungsvorschlägen. Die aktualisierten Synopsen mit Berücksichtigung der im Ausschuss beschlossenen Änderungen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Allgemeine Vertreterin Roters erläutert die Grundsätze der Synopse und verweist darauf, dass die Änderungen für eine gendergerechte Sprache nicht hervorgehoben seien.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragt nach, ob es neben der Partnerschaft mit Entrammes nicht auch noch mit Silvolde eine Partnerschaft gebe.

 

Allgemeine Vertreterin Roters erläutert, dass es keine Partnerschaft, sondern nur eine Patenschaft mit Silvolde gebe und diese auch nur zwischen Osterwick und Silvolde bestehe und nicht auf ganz Rosendahl bezogen sei.

 

Ausschussmitglied Reints erkundigt sich, ob für Ratsmitglieder schon einmal Verdienstausfallentschädigungen gezahlt worden seien.

 

Nach Auskunft von Bürgermeister Gottheil habe es bisher noch keine Erstattungsanträge gegeben, da die Sitzungen erst um 19.00 Uhr beginnen würden.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck bittet die Formulierung in § 6 Abs. 2 zu erklären, wann etwas vollständig erledigt sei.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert, dass etwas vollständig erledigt sei, wenn alles, was in der Macht der Verwaltung stehe, getan wurde.

 

Allgemeine Vertreterin Roters weist auf den letzten Satz des Abs. 2 hin, wonach die antragstellende Person über die vollständige Erledigung zu unterrichten sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing findet die Formulierung in § 6 Abs. 3 Nr. 2 unverständlich.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert, dass, wenn ein Thema bereits auf der Agenda der Ratssitzung gewesen sei, dieses dann erst zeitlich später wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden könne.

 

Allgemeine Vertreterin Roters verweist darauf, dass es sich dabei um eine Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes (StGB) handele und die Änderungen auch für größere Städte gelten, die teilweise Probleme mit Bürgern hätten, weil diese beispielsweise wiederholt gleiche Anfragen stellen würden.

 

Ausschussmitglied Franz Schubert schlägt vor, die Nr. 2 derart zu ändern, dass eine Anregung oder Beschwerde auf eine Person zu beschränken sei. Wenn zu einem Thema von einem Darfelder Bürger eine Anregung oder Beschwerde vorgetragen werde, dann könnte später auch noch ein Holtwicker Bürger nachfragen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass damit gemeint sei, dass nicht mehrere Nachbarn nacheinander die gleichen Anfragen etc. stellen. Er erläutert, dass nicht das Fragerecht der Einwohner gemeint sei, sondern Anträge von verschiedenen Personen zu dem gleichen Thema, weil dadurch jedes Mal ein Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung generiert würde.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck ist der Auffassung, dass dann statt des Wortes „identisch“ besser der Wortlaut „zum gleichen Sachverhalt“ genutzt werden solle.

 

Bürgermeister Gottheil formuliert daraufhin den § 6 Abs. 3 Punkt 2 für den Beschlussvorschlag entsprechend um.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragt nach, ob der Schulzweckverband und die Musikschule bzgl. der Zahlung von Aufwandsentschädigung gleich behandelt würden und es damit auch keine andere Regelung zwischen Rosendahl und Legden gebe.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck erklärt, dass Legden Pauschalen zahle, dies ansonsten aber in der Satzung des Schulzweckverbandes geregelt werden müsse.

 

Er bittet darum, im § 10 Abs. 1 die Anzahl der Fraktionssitzungen für die ein Sitzungsgeld gezahlt werde, von 20 auf 25 zu erhöhen. Ebenso solle in § 11 Abs. 1 der Sockelbetrag auf 45,-- €, der Betrag für Fraktionsmitglieder auf 18,-- € und in Abs. 4 die monatliche Aufwendung für fraktionslose Ratsmitglieder auf 27,50 € moderat angepasst werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärt, dass im Vergleich die Entschädigungen beim Kreis beispielsweise bei 500 € im Monat lägen. Er regt weiter an, den § 15 Beigeordnete zu streichen, da der Rat vor Jahren entschieden habe, keinen Beigeordneten zu wählen.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert, dass diese Regelung nur deklaratorisch sei, da die Gemeindeordnung bereits Regelungen zu Beigeordneten enthalte.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck ist der Auffassung, dass diese Option nicht vertan werden solle. Wenn der Bürgermeister beispielsweise keine Verwaltungserfahrung habe, sei es evtl. sinnvoll, einen Beigeordneten zu wählen.

 

Allgemeine Vertreterin erläutert, dass bei § 10 Abs. 2 ein Satz in der Synopse verloren gegangen sei.

 

Bürgermeister Gottheil lässt sodann über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.