Beschluss: geändert beschlossen

Der Entwurf der dieser Sitzungsvorlage als Anlage II beigefügten 3. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen, mit der Maßgabe, dass

 

  1. die Wertgrenzen in
    § 2 II Nr. 13, 14 und 15,
    § 3 II Nr. 17, 18 und 19,
    § 5 II Nr. 10,
    § 6 II Nr. 11,
    § 10 II Nr. 5, 6,7 und 11
    anstelle von 50.000,-- € mit jeweils 25.000,-- € festgesetzt werden,
  2. das Produkt 55 Denkmalschutz und Denkmalpflege dem Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss zugeordnet wird,
  3. die Vorberatung und Beschlussfassung baulicher Angelegenheiten der Schulen und Kindergärten dem Schul- und Bildungsausschuss übertragen wird und insoweit auch für diesen Ausschuss die Wertgrenzen aus § 3 II Nr. 17 analog Anwendung finden.

 

Eine Ausfertigung der 3. Änderung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung


Ausschussmitglied Reints fragt nach, warum die Beträge in § 3 II Nr. 19 angepasst werden sollen.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert, dass es dadurch zu einem einfacheren Verwaltungshandeln komme.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing beantragt, alle Änderungen, die auf 50.000,-- € erhöht werden sollen, nur auf 25.000 € zu erhöhen.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass damit die Abschnitte § 2 II Nr. 13, 14 und 15, § 3 II Nr.17, 18 und 19, § 5 Nr. 10, § 6 Nr. 11 sowie § 10 Nr. 5, 6, 7 und 11 der Zuständigkeitsordnung geändert würden.

 

Ausschussmitglied Rahsing erklärt, dass er mit einer Anhebung auf 50.000 € persönlich kein Problem habe, er es aber für die Verantwortung der Verwaltung besser finde, den Betrag auf 30.000 € zu erhöhen.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass es unerheblich sei, ob der Betrag auf 25.000 € oder auf 30.000 € angehoben werde.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck beantragt, einige Zuständigkeiten auf andere Ausschüsse zu übertragen. So sollen die Vorberatungen für bauliche Maßnahmen an den Schulen vom Planungs-, Bau und Umweltausschuss auf den Schul- und Bildungsausschuss übergehen und das Produkt 55 – Denkmalschutz und Denkmalpflege auf den Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss übertragen werden. Die Zuständigkeitsordnung müsste dann entsprechend geändert werden.

 

Allgemeine Vertreterin Roters teilt mit, dass folgende Änderungen ohne Abstimmung angepasst wurden: In § 3 das Produkt 61 - Klimaschutz sei in 61 – Umwelt- und Klimaschutz umbenannt worden. Außerdem sei das Produkt 48 – Unterkünfte für Wohnungslose weggefallen und stattdessen in das Produkt 49 – Unterkünfte für Aussiedler, Flüchtlinge, Asylbewerber und Wohnungslose integriert worden.

 

Ausschussmitglied Deitert fragt nach, ob dann auch die Summen angepasst werden müssen, wenn die Vorberatungen für bauliche Maßnahmen an Schulen in den Schul- und Bildungsausschuss gehen würden.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass dann die Regelungen sinngemäß vom Bauausschuss § 3 Nr. 17 in den § 4 eingepflegt und die laufende Nummerierung angepasst werde. Er formuliert den Beschlussvorschlag um.

Bürgermeister Gottheil verweist darauf, dass durch die gemachten Änderungen in der Zuständigkeitsordnung auch die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung entsprechend angepasst werden müssen.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden geänderten Beschlussvorschlag: