Zur rechtssicheren Erhebung von Straßenausbaubeiträgen beschließt der Rat das der Sitzungsvorlage Nr. X/147 als Anlage II beigefügte Straßenverzeichnis mit den entsprechenden Klassifizierungen sowie die als Anlage III beigefügten Übersichtspläne zur Kategorisierung des Innenbereiches der drei Ortsteile Darfeld, Holtwick und Osterwick mit der Änderung, dass die Friedhofstraße, Stichweg nach Westen ab Haus-Nr. 4/6, als Haupterschließungsstraße klassifiziert wird. Das Straßenverzeichnis hat lediglich verwaltungsinterne Bedeutung für die Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen nach § 8 des Kommunal-Abgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG NW-; für den Bürger hat die Veröffentlichung informatorische Bedeutung.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig (16 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/147 und gibt Erläuterungen. Er verweist auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vom 26.08.2021 sowie die straßenweise Abstimmung und den daraus geänderten Beschlussvorschlag betreffend der Friedhofstraße.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: